Karlsruhe liegt nicht in Weimar, das hat man heute wieder mal gemerkt.
Die automatisierte Kennzeichenerfassung aller Autofahrer und deren Speicherung, immer, überall, maschinisiert und willkürlich, ist verfassungswidrig und damit sofort einzustellen – auch durch ausländische Geheimdienste und Behörden. Das hat heute der 1.Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier entschieden (Urteil hier zu sehen, Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07).
Bereits am 27.Februar war Online-Spionage, massenhaftes Abhören und Ortung von Handys, das Mitlesen von Bildschirmen über Entfernung durch entsprechende Gerätschaften und „Sicherheitsdienste“ sowie die heimliche Manipulation von informationstechnischen Eigentums der Bürger durch Karlsruhe mit der Kreation eines neuen Grundrechts auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” zumindestens flächendeckend verboten worden.
Die Überwachung einzelner wurde dagegen unter Einbeziehung eines Richterbeschlusses weitreichend zugelassen, auch präventiv.
Auch heute gab Karlsruhe keinesfalls die Strafverfolgung an sich auf, wie durch die Innenminister immer wieder gepredigt wird.
Nur zog es eine Brandmauer bei der verdachtslosen, willkürlichen Massendurchleuchtung der Bevölkerung und ihrer Bewegungen und Tätigkeiten.
KENNZEICHENERFASSUNG VERBOTEN – KENNZEICHENÜBERPRÜFUNG ERLAUBT
Denn die automatisierte Kennzeichenerfassung wurde zwar verboten – nicht aber die automatisierte Kennzeichenüberprüfung.
Jeder Autofahrer, der also kriminell oder Terrorist ist und trotzdem mit seinem legal auf seinen eigenen Namen angemeldeten Auto auf der Autobahn unterwegs ist, kann in eine Polizeikontrolle geraten, in der automatisiert sein Kennzeichen überprüft wird.
Dass dies nicht besonders wahrscheinlich ist, dass begriff der hessische (noch)-Innenminister Volker Bouffier sehr gut, als er sich wegen 1.000.000 gespeicherter Kennzeichen in Hessen heraus- und herumredete. Genützt hat´s ihm nichts.
Die faschistischen Träume eines heuchlerischen, heimtückischen Überwachungsstaates durch die Installateure aus CDU, SPD, Exekutivbehörden und Kollaborateuren aus Presse und Justiz, sie sind damit heute wieder durch die Obersten Wächter der Verfassung verprügelt worden.
Das dürfte die heutige Unterschrift von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unter ein „Abkommen“ mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff sowie US-Justizminister Michael Bernard Mukasey in Berlin umso brisanter machen.
Die Bundesregierung verkauft damit nämlich unsere genetischen Körperdaten (DNA und Fingerabdrücke) zur Massenspeicherung und Massenkontrolle in die USA.
Da fragt man sich: wer ist eigentlich zuständig für die Verhaftung eines Innenministers? Und wer ordnet die Verhaftung einer Justizministerin an?
(…)
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