Wohnungseinbrüche als Staatsräson

Manche Äusserung zum BKA-Gesetz („Online-Durchsuchung“) trägt staatsterroristische Züge

Berlin, München: Mit welcher Dreistigkeit Partei-Funktionäre aller Couleur trotz eindeutiger bundesdeutscher Verfassungslage auf willkürlichen Wohnungseinbrüchen auf Verdacht bestehen, zeugt von der bräsigen Selbstsicherheit einer Gruppe Putschisten, die sich bei der Zerstörung der Grundlage unseres Allgemeinwesens unantastbar wähnen.
Doch das sind sie nicht. Ganz im Gegenteil. Die Hektik, ja Panik, die sich in Stellungnahmen aus SPD, CDU und CSU zum neuen Versuch von Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries verfassungsfeindliche Mehrheiten im Parlament zu Gesetzen umzumünzen ausdrückt, zeigt die Hilflosigkeit in der immer noch nicht begriffenen neuen Situation nach den letzten Urteilen aus Karlsruhe.
Diese lässt sich einfach auf den Punkt bringen:
Die Dritte Republik der Deutschen hat eine Verfassung, die in Kraft ist.

DAS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ BKAG

Der Name „Online-Durchsuchung“ war von Anfang an eine Nebelkerze.
Diese „Novelle“ des des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) sieht vor, dass Exekutiv-Diener künftig legal wilde Wohnungseinbrüche begehen sowie Mikrofone und Kameras zur totalen Überwachung von Bürgern installieren dürfen. Nötig ist für sie nur ein Verdacht, den sie willkürlich selbst erheben können.

Dabei ist der Unterschied zwischen Polizisten, Agenten und Militärs sowieso schon durch die Exekutive „Bundesregierung“ sowie verfassungsfeindliches Abnicken entsprechender Gesetze durch die Legislative „Bundestag“ de facto aufgehoben.

DIE EXKUTIVE: EIN EINZIGER BREI, AUSSER KONTROLLE

Im 2004 gegründeten „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin am Treptower Park sitzen offiziell 255 Beamte aus Bundeskriminalamt (BKA), Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND), Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), sowie Vertreter der Landeskriminalämter (LKA) und der Bundespolizei.

Gleichzeitig erklärt man uns, diese Behörden hätten von Ausbildungen ihrer Behörden in Ländern wie Libyen, Iran und China nichts gewusst, aber schwätzt uns jedes Wochenende die Ohren voll es käme ja bald dieser und jener Anschlag, ob wir denn nicht endlich Ruhe geben könnten damit sie machen könnten was sie wollten, die Geschichte habe ja gezeigt dass das eines Tags wieder so kommen müsse.

Dabei reden sich die Behörden dann mit dem Argument heraus, sie dürften „auch künftig keine Informationen verwenden, die bei Abhöraktionen von `verwanzten` Wohnungen gewonnen werden“.
Also Abhören ohne Abgehörtes zu verwenden.
Das ist pervers.

WOHNUNGSEINBRÜCHE ALS STAATSRÄSON

Sowohl der als ex-Innenminister von Berlin noch in guter Erinnerung verbliebene ex-Bundeswehr-General Jörg Schöhnbohm (CDU, jetzt Innenminister von Brandenburg), als auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderten heute mehr oder weniger direkt das Verfassungsrecht für 82 Millionen Menschen auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung (Artikel 13 GG) einfach zu ignorieren und die BKA-Ermächtigungsgesetze trotzdem mit der Exekutiv-Befugnis auf Wohnungseinbrüche zu beschliessen.
Merk:

„Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein. (…) Hier wird man nachbessern müssen“.

Hier wird man feuern müssen, und zwar die CSU aus der Regierung.
Dabei sollen die Regierung und ihre bewaffneten Behörden demnächst auch die eigenen Abgeordneten abhören dürfen. Von Rechtsanwälten, Richtern und Geistlichen mal ganz zu schweigen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein und Innenminister Joachim Herrmann forderten das Recht auf Wohnungseinbrüche als gute deutsche Staatsräson:
„Es ist zwar gut, dass die SPD und Justizministerin Zypries ihre Blockadehaltung gegen die Online-Datenerhebung aufgegeben haben“, so Herrman. Er verstehe allerdings nicht, warum die SPD das Betreten von Wohnungen zum Zwecke der Online-Datenerhebung weiterhin ausschließen wolle. Beckstein warf der SPD vor, „Bremser“ in der Koalition zu sein.
Auch der Vorsitzender der Polizeigewerkschaft GdP, Konrad Freiberg, tat so als hätte er im Leben nur Sportmagazine, aber nie das Grundgesetz gelesen:
Dass es für Ermittler verboten bleibe, zur Installation von Software in Wohnungen einzudringen, sei „inkonsequent und unverständlich“, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg.

Genauso hätte er jetzt fragen können, er verstehe nicht warum Norden eigentlich „Norden“ heisst, oben eigentlich nicht „unten“ und warum es ihn so am Piephahn zieht wenn er nackt in Kaisers neuen Kleidern wirres Zeug daherschwätzt.

DER HINTERGRUND: FERNMANIPULATION UND SPIONAGE ÜBER DRAHTLOSE DATENVERBINDUNGEN

Wer dieses aufgeregte Hühnergegacker aus den Wichtigtuern von Parteien und Bewaffneten richtig deuten will, muss sich zuerst einmal fragen ob er selbst WLAN, ein kabelloses Festnetztelefon oder ein Handy benutzt und warum seine Passwörter beim Eingeben auf dem PC-Bildschirm irgendwie gar nicht zu sehen sind sondern nur diese ollen Sternchen.
Dann lese man sich diesen Artikel über die „Einigung“ von Zypries und Schäuble durch und achte auf folgenden Passus:

Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach „nur per Kabel“ erfolgen, heißt es im Innenministerium.

Hier auch nochmal ein entscheidender Passus im Urteil (1 BvR 370/07) des Verfassungsgerichtshofes vom 27.Februar :

“Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit Mitteln, die zwar technisch von den Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung von Bildschirm oder Tastatur.”

Gerafft?

(…)

Lesen, Dummbatz:
27.02.08
Verfassungsgericht verbietet wildes Bildschirm-Ablesen

aus 2007:
17.09.2007
SPD gibt Schäuble und Jung schon wieder nach und will Verfassung ändern
17.09.2007
Jung, Schäuble: Wer hat diese Irren an die Regierung gelassen?
21.09.2007
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31.08.2007
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04.08.2007
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Schäuble,BKA,Beck,SPD: einfach Ja und Amen,Sozens..

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