Ein demokratischer Rückfall in alte Zeiten anlässlich der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Parlamentsarmee
ARD-Hauptstadtstudio Berlin: Was sie der Redakteurin Eva Corell gespritzt haben, man weiss es nicht. Aber heutzutage ist sowas eigentlich verboten. Regierungsschelte und so, Sie verstehen das.
Aber neben der 5 jahre zu spät kommenden Entscheidung der Blitzmerker in Karlsruhe gegen die Blitzkrieger von rot-grün war auch der Kommentar des immer noch öffentlich-rechtlichen Restbestandes der Konzernmedienwüste eine ebenso lang überfällige wie klassische Reminiszenz an die gute alte Zeit.
Es wollte fast sowas wie wehmütige Nostalgie aufkommen. Ich habe heute sogar AC/DC gehört.
Aber nicht zuviel versprochen. Hier also Eva Corell (gütiges Nicht-StreberInnen-Gesicht) und die „Tagesschau“ zu Verfassung, das mit dem Völkerfrieden und warum nur die FDP mit dem Basta-Kanzler tanzte..
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Eine Ohrfeige für die Grünen und die Union
Von Eva Corell, BR, ARD-Hauptstadtstudio Berlin
Schön, dass sich heute alle Parteien einig sind, dass der Einsatz deutscher Soldaten bei Nato-Überwachungsflügen über der Türkei verfassungswidrig war. Dabei ist es geradezu heuchlerisch, wenn SPD und Grüne es feiern, dass das Verfassungsgericht die Rechte des Parlaments stärkt, die sie selbst damals versucht haben auszuhöhlen.
Kleinlaut und spät kommt da die Einsicht von Grünen-Parteichefin Claudia Roth, es sei ein Fehler gewesen, dem Einsatz damals zuzustimmen. Ihre Partei hat dem „Basta“-Kanzler Schröder, wie man weiß, in dieser Frage nicht viel Widerstand geleistet.
Grund für die Flüge war die Furcht vor einem KriegDa nützt es auch nichts, sich jetzt herauszureden, die Awacs-Maschinen seien schließlich nicht bewaffnet gewesen. Der Grund für die Überwachungsflüge war ja, dass die Türkei 2003 eine Verwicklung in den Krieg im Nachbarland Irak befürchtete. Ein Absturz oder irrtümlicher Abschuss hätte genügt, und durch das leichtsinnige Kalkül der rot-grünen Regierung wäre auch Deutschland plötzlich Kriegspartei gewesen.
So war der Türkei-Einsatz schon damals verfassungswidrig, siehe Artikel 2 des später beschlossenen Parlamentsbeteiligungs-Gesetzes, wonach der Bundestag zustimmen muss, sobald bewaffnete Handlungen „zu erwarten“ sind. Dieses Gesetz ist übrigens von SPD und Grünen verabschiedet worden. Gerade die Grünen haben nun reichlich Grund zur Selbstkritik, wenn sie für künftige Debatten wie die um den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr noch einen Rest ihrer Glaubwürdigkeit retten wollen.
Die Mahnung geht an alle ParteienDie Mahnung der Verfassungsrichter, im Zweifel muss immer das Parlament über Auslandseinsätze befragt werden, müssen sich jetzt aber alle Parteien hinter die Ohren schreiben.
Wenn immer mehr Deutsche die erweiterten Aufgaben der Bundeswehr mit Bauchschmerzen verfolgen, ist es eine Missachtung des Wählerwillens, die Kontrolle durch ihre Volksvertreter quasi durch die Hintertür auszuhebeln.
Die Union sollte ihr Sicherheitskonzept wegwerfenEntsprechend sollte die Union ihr zu Recht umstrittenes neues Sicherheitskonzept still und heimlich zum Altpapier legen. Ihre Pläne, die Bundeswehr künftig nicht nur im Innern einzusetzen, sondern notfalls die Kanzlerin allein über kurzfristige Auslands-Einsätze entscheiden zu lassen, sind Wasser auf den Mühlen der Politikverdrossenen.
Wenn die Regierung nach Belieben über Fragen von Leben und Tod entscheiden kann, ist die Terrorgefahr von innen bald größer als die von außen. Argumente dagegen sind politische Panikmache. wenn die SPD aus dem heutigen Urteil gelernt hat, sollte sie dem ganz schnell einen Riegel vorschieben.
Kontakt zum Autor: internet@ard-hauptstadtstudio.de
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