MdB Scheer: EU-Reformvertrag lag Bundestag nicht vollständig vor

Die Deutschen sehen sich einem Staatsstreich gegen Grundgesetz, Freiheit und Demokratie gegenüber
Dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Publizisten und Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Scheer ist es zu verdanken, dass jetzt an die Öffentlichkeit kommt was „Parlamentarier“, „Bundesregierung“, Konzernmedien und Desinformanten mit allen Mitteln vertuschen wollten: laut seiner Aussage hat dem deutschen „Parlament“ Bundestag zum Zeitpunkt der Annahme des EU-Reformvertrages am 24.April 2008 kein „vollständiger Vertragstext“ vorgelegen. (wir berichteten am 24.April)

Die Begründung von Dr.Scheer über seine bewusste Nichtbeteiligung an der Abstimmung über den EU-Vertrag, zu lesen auf Infokrieg.tv (im Forumsbeitrag nach unten scrollen) als eine Antwort auf eine email von „Goldmull“:

Sehr geehrter Herr Goldmull,
vielen Dank für ihre mail vom 11. März 2008.
Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht
beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe
aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.

Der investigative Journalist Jürgen Elsässer am 24.April im Artikel „Kalter Putsch gegen das Grundgesetz“ über den EU-Vertrag:

“Das Ganze ist ein selbst für Akademiker schwer verstehbares Paragrafenwirrwarr, das – so der britische Historiker Timothy Garton Ash – »eher einer Bedienungsanleitung für Gabelstapler gleicht«..
Wie trickreich der EU-Rat bei der Aushebelung der nationalen Demokratien vorgeht, beweist ein Gutachten seines Juristischen Dienstes vom 22. Juni 2007: »Nach der Rechtssprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtssprechung des Gerichtshofs.« Damit steht, ohne dass es in den Lissabonner Verträgen aufgeführt ist, EU-Recht zwingend über dem Recht der Mitgliedstaaten. Die geltenden deutschen Gesetze zur Mitbestimmung oder künftige zum Mindestlohn könnten jederzeit von Brüssel außer Kraft gesetzt werden.”

Das heisst, dass sowohl die deutsche „Bundesregierung“, als auch die deutschen „Parlamentarier“ der Europäischen Union die Ermächtigung zur Ausserkraftsetzung der Bundesrepublik und ihrer demokratischen Strukturen durch ihre Unterschrift unter einen Vertrag erteilt haben, dessen Text nicht einmal vorlag und dessen bekannten Teile nach Aussage des willigen Abgeordneten Ströbele „auch für Juristen schwer lesbar und kaum verständlich“ war.

Man konstatiere:
1. Der EU-Reformvertrag ist ein Ermächtigungsgesetz.
2. Der ganze Vorgang ist ein Staatsstreich zur Beseitigung der Gewaltenteilung und demokratischen Rechtsordnung.
3. Bundesregierung und zustimmende Bundestagsabgeordnete haben sich objektiv des Hochverrates schuldig gemacht.

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