Verfassungsgericht folgte Antrag auf einstweiliger Anordnung gegen Köhler und EU-Vertrag
Karlsruhe: Die ganze Dimension dieser historischen Niederlage von Exekutive und Legislative gegen die Judikative des Bundesverfassungsgerichtes ist immer noch nicht in der Republik angekommen.
Die Exekutive, namentlich Bundesregierung und Bundespräsident, sowie die Legislative Bundestag und der Bundesrat der Landesexekutiven, sie alle stehen bis auf die Knochen blamiert da.
Denn ein einzelner Bundestagsabgeordneter, Dr. Peter Gauweiler (CSU), und sein Anwalt, Prof.Karl Albrecht Schachtschneider, sie stoppten nun mit einem Antrag in Karlsruhe auf einstweilige Anordnung gegen Präsident Horst Köhler dessen Unterschrift unter den EU-Vertrag.
In dem am 23. Mai beim deutschen Verfassungsgerichtshof eingereichten Antrag auf einstweilige Anordnung von Dr.Gauweiler (CSU) gegen den Präsidenten heisst es:
IV. Antrag auf einstweilige Anordnung
Namens und in Vollmacht des Antragstellers und Beschwerdeführers beantrage ich, durch einstweilige Anordnung dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung zu untersagen, das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der
Europäischen Union vom 17. Dezember 2007 (2007/C 306/01)), welches der Deutsche Bundestag am 24. April 2008 verabschiedet hat und dem der Bundesrat am 23. Mai 2008 zugestimmt hat, und die Begleitgesetze, nämlich das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 16/8488) und das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (BT-Drs. 16/8489) auszufertigen und zu verkünden und den Vertrag von Lissabon durch Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik zu ratifizieren, bevor über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag zu III. auf andere Abhilfe entschieden ist.
Um es klar zu sagen: Gauweiler war der einzige, der überhaupt einen Eilantrag stellte. Die sogenannte „Linke“ im Bundestag tat dies bis zum 27.Juni laut einem Bericht der „taz“ nicht.
DIE FALSE-FLAG-PARTEI „DIE LINKE“
Gestern liess Gregor Gysi folgendes verkünden:
„Zur Verhinderung einer abgeschlossenen Ratifizierung des Lissabon-Vertrages hatte die Linksfraktion über ihre Klage und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hinaus eine einstweilige Anordnung beantragt,dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zu untersagen. Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Ansicht insoweit geteilt haben, als es den Bundespräsidenten gebeten hat, das Ratifizierungsgesetz nicht zu unterzeichnen, bis das Bundesverfassungsgericht in der Sache selbst entschieden hat. Köhler entsprach der Bitte.
Eine einstweilige Verfügung ist nicht mehr erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht auf diplomatischem Wege das Gleiche erreicht hat.“
Eine Frechheit ohne Grenzen.
Die sogenannte „Linke“ und ihr Fraktionsführer, der Anwalt Dr.Gregor Gysi, glänzten bisher nur mit Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht, wie z.B. am 30.März 2007 mit einem Eilantrag gegen den Tornado-Einsatz der deutschen Luftwaffe in Afghanistan, der auf einem bereits 1999 gescheiterten Antrag aufbaute.
Am 19.November 2007 übernahm Gysi allen Erntes sogar die Rechtsauffassung der Generalbundesanwältin Harms, die Anzeigen gegen Regierungsmitglieder wegen Führung eines Angriffskrieges nicht einmal bearbeiten wollte.
Gysi im Gesetzentwurf Drucksache 16/6379:
„Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber.“
Hier zum Vergleich das von Regierung, Parteien, Parlamenten, Bürokraten und Kriegskonzernen vom Balkon geworfene Grundgesetz:
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wer lesen kann, kann auch vergleichen.
KARLSRUHE HAT DAS WORT
Die Hauptklage der „Linken“ gegen den EU-Vertrag (welche nach der von Gauweiler und Schachtschneider eingereicht wurde) ergiesst sich in ellenlangem, rechtlich irrelevanten Geschwafel welches im Prinzip sagt, der EU-Vertrag sei irgendwie nicht links genug.
Die eigentliche Frage, ob nämlich nach dieser Vollmacht für Brüssel so etwas wie eine souveräne Bundesrepublik überhaupt noch existiert, klammert der Antrag aus.
Die Roten Roben von Karlsruhe aber verlangten, sie verlangten nun auf Antrag Gauweilers von Regierung, Präsident und Parlament eine Stellungnahme bis zum gestrigen Montag. Dies war ein deutliches Zeichen, dass man im Falle der üblichen Vollignoranz seitens der Berliner Regierungs- und Parlamentspaläste auf eine gütliche Einigung im Sinne des Grundgesetzes auch verzichten könne.
Gestern nun erklärte Präsident Köhler, er werde den EU-Vertrag nicht unterschreiben. „Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte er.
Der Präsident gehorchte damit einer „Bitte“ des Verfassungsgerichtes, welches dem Antrag eines Bürgers gefolgt war. Ein Sieg der Demokratie, und eine schier endlose Blamage des Establishments, welches sich selbst oft und gern mit ihr verwechseln lässt.
REPUBLIK ALS KONKURSMASSE
CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linken trauen nur noch 22 Prozent der Deutschen. Das muss man sich erst einmal vor Augen führen: 22 %.
Der Bundesregierung, die mit verfassungsverändernder Mehrheit im Parlament agiert, trauen nur 38 %, den DGB-Gewerkschaftlern 41 % der Deutschen.
Der Demokratie im eigentlichen Sinne trauen gerade mal noch 60%, dem Kapitalismus 48%.
D.h. der politischen Ordnung der Republik trauen knapp über die Hälfte, die Mehrheit in Deutschland lehnt den Kapitalismus ab.
Dies ist das Ergebnis aller, aller Bundestagsparteien. Sie haben die Verantwortung zu tragen, auch für das was eine Exekutive veranstaltet die sie gewählt haben.
DEUTSCHLANDS AUFLÖSUNG VON OBEN
Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, sie alle arbeiten z.Z. an nichts anderem als an der Selbstenthebung, dem Sturz des Grundgesetzes und der Auflösung der Republik.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dessen Existenz mit der Unterzeichnung dieser EU-Vollmacht ebenfalls obsolet geworden wäre, hat jetzt diese historisch einmalige Farce bis zur ausführlichen Entscheidung im Jahre 2009 vorerst beendet.
Damit ist auch der gesamte Zeitplan einer blitzkrieg-artig aus dem Hut gezauberten Mittelmeerunion unter der EU-Präsidentschaft von Nicolas Sarkozy passé.
Sei es zwei mutigen Konservativen der alten Schule gedankt.
(…)
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