Lafontaine und Kuhn: Zustimmung zu Ermächtigungsgesetz durch die Hintertür

Linke und Grüne wollen „Bankenpaket“ FMStG weder zustimmen noch verhindern, obwohl sie es jederzeit sofort stoppen könnten.

Berlin:
Wer sie nicht kennt, der könnte seit heute Nachmittag sagen, die Linke würde im Bundestag der „pauschalen Ermächtigung“ der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU namens „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ (FMStG) nicht zustimmen und die Grünen würden Veränderungen an diesem „Entmachtungsgesetz der parlamentarischen Demokratie und des Haushaltsrechts“ fordern.
Jedenfalls sagten dies heute Oskar Lafontaine und Fritz Kuhn.
Wer aber diese Haufen kennt und dazu noch die parlamentarische Sachlage, der weiss dass dies ein weiterer hinterfotziger Trick unserer Allerwertesten im Bundestag ist.

GESCHWÄTZ

Der Fraktionschef der Linksfraktion im Bundesparlament, Oskar Lafontaine, kündigte heute also am Dienstag Nachmittag in Berlin an, „die Linke“ würde bei der Abstimmung im Bundestag über das Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG, welche im Zuge eines nie gekannten Eilverfahrens noch für diese Woche angesetzt ist, nicht zustimmen. Fritz Kuhn, Vorsitzender der Grünen-Fraktion kündigte an, im Haushaltsausschuss am Mittwoch „Korrekturen“ zu verlangen.

Beide sagten dies und das, schwafelten irgendetwas daher. Es war wie immer nichts wert und bedeutungslos.

FAKTEN

Nicht ohne Grund zwingt das Grundgesetz die Regierung jede Gesetzesvorlage wochenlang durch das Parlament und den Bundesrat prüfen zu lassen.
Artikel 76 Absatz des Grundgesetzes lautet:

(2) Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen.

Deshalb bringt auch nicht die Bundesregierung die Vorlage ein. Nein, sie lässt ihre gehorsamen Fraktionen SPD, CDU und CSU das von den Bankern Blessing, Müller (beide Commerzbank), Ackermann (Deutsche Bank) und Achleitner (Allianz) mitgeschriebene Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG in den Bundestag einbringen, um so die zwingend vorgeschriebene Überprüfung des Regierungsentwurfes durch die Länderkammer schon bei der Beratung im Vorfeld zu umgehen.

Dann ist da noch die lästige Geschäftsordnung des Bundestages. Sie sieht vor, dass ein Gesetzenwturf „eigentlich drei Wochen bekannt sein muss“, wie die „Süddeutsche“ so verständnisvoll schreibt.

Das heisst: dieses Gesetzgebungsverfahren verstösst gegen die parlamentarische Geschäftsordnung, die sowieso schon das Grundgesetz biegt wie ein Stück Kaugummi.

Damit aber nicht genug: extra zum Bruch auch noch der Geschäftsordnung des Bundestages hat sich die Regierung Merkel-Steinmeier ein Gutachten machen lassen, vom „wissenschaftlichen Dienst“ des Bundestags. Dorthin heisst es, von der Geschäftsordnung des Parlamentes könne einfach abgewichen werden, d.h. die Spielregeln des Bundestages könnten einfach ausser Kraft gesetzt werden – wenn alle Fraktionen mitmachen.

„Zulässig und in der parlamentarischen Praxis üblich ist es, einvernehmlich über das Fristenmanagement zu entscheiden: Der Verzicht auf Fristeinreden wird im Konsens zwischen den Fraktionen verabredet.

Wenn also nur eine einzige Fraktion sich diesem Verfahren verweigert, ist es ganz offziell, laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundesparlamentes, illegal.

Sowohl die Grünen, als auch „die Linke“, haben aber diesem Eil-Verfahren, was das Grundgesetz nicht kennt, zugestimmt.
Was diese Parteien und ihre Funktionäre daher erzählen, ist irrelevant.
Ihre Motive sind es ebenfalls. Ein einfacher Trick um der Öffentlichkeit Aktivität vorzutäuschen liegt auf der Hand.

Wie wir heute recherchierten, sind im Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG rechtliche Passagen eingebaut, welche der Bundesregierung nicht nur die Aufnahme von 100 Mrd Euro sondern die Aufnahme mehrerer Hundert Milliarden Euro Schulden bei den Banken ermöglicht – für die Bezahlung der Banken, wohlgemerkt.

Dieser Wahnsinn, den sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit bisher widerstandslos gefallen lässt, wird zentral überhaupt erst dadurch möglich, dass die Gelddrucker der Notenbanken (Zentralbanken) keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegen.

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