Nach „finalem Rettungsschuss“, dem Ruf nach Guantanamo-Lagern in Deutschland, Abschuss von zivilen Passagierflugzeugen, „Nationalem Sicherheitsrat“, Kampagne gegen die Grundrechte, „Anti-Terror“-Datei, Videoüberwachung, Fingerabdrücken in Pässen, biometrische Erfassung der Bürger, Vorratsdatenspeicherung, Militäreinsatz auf den Strassen der Republik und BKA-Gesetz jetzt das:
schon wieder ein neuer Versuch das Grundgesetz wegzuputschen. Diesmal geht es um genau den Artikel, der die real existierenden Parteien zu dem verpflichtet was sie seit Jahrzehnten nicht mehr tun.
Artikel 21 unseres Grundgesetzes:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Nun hat sich der niedersächsische Innenminister Schünemann ein Rechtsgutachten von einem Hannoveraner Juristen namens Volker Epping besorgt. In diesem heisst es, die Chancengleichheit der Parteien müsse
„nicht unter allen Umständen gewährleistet werden. Ein Abweichen von diesem Prinzip könne sich aus der Grundsatzentscheidung ergeben, dass die Demokratie wehrhaft sei“
so der „Focus“ ganz begeistert.
Wenn das Rechtsguthaben dieses Juristen Volker Epping mehr ist als ein Fliegenschiss im politischen Abwinde von rechts – warum dann noch eine Grundgesetzänderung?
Da aber die Chancengleichheit der Parteien natürlich der Grundpfeiler jeder parlamentarischen Demokratie überhaupt ist, kommt auch dieser Putschversuch wieder einmal stümperhaft daher.
Selbst beim Umsturz nur Mittelmass, die Herren, was?
Dass unser Artikel 21 gar nicht Bezug nimmt auf die Parteienfinanzierung, mit deren Umbau man nun angeblich ausgerechnet der penetrant erfolglosen NPD den „Geldhahn zudrehen“ will, kann jeder nachlesen.
Und der Zwang „über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“ war hi und da auch und gerade für die CDU peinlich.
Übrigens: mal ganz abgesehen von der bekannten CDU-Spendenaffäre, bis heute weiss man nicht wohin das „legal erworbene“ Parteivermögen der Blockpartei CDU nach dem Ende der DDR 1990 verschwand, geschweige denn um wieviel Geld es sich dabei eigentlich handelte. Bis heute hält jeder im Parteienestablishment, auch in der SPD und der Linken mit dem damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Lafontaine an der Spitze, den Deckel über dieser Geschichte.
Hier geht es um etwas anderes. Hier geht es um eine Bande Politverbrecher die Angst vor dem guten Wolf hat, der sie unweigerlich holen wird wenn das Grundgesetz weiter in Kraft bleibt.
Also schauen wir mal auf diese Stadt. Und auf die Landtagswahlen, die da kommen werden, bis 2011 in Berlin.
Ein Heulen. Ein Zähneklappern. Ein Wimmern und ein Flehen.
Ich mach euch fertig, korruptes Pack.