Berliner Chunta droht mit Mumbai-Attentaten auch in Deutschland, will schon wieder Grundgesetz kippen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat in Indien gestern die Behauptung aufgestellt, dass sich Mitglieder der sogenannten „Lashkar-e-Taiba“ (LeT) in Deutschland aufhalten. Diese Gruppe soll mutmasslich die Mumbai-Attentate verübt haben.
Desweiteren behauptete Schäuble einen Zusammenhang mit der sogenannten „Islamischen Dschihad Union“, auch Sauerland-Gruppe genannt, welche mit von der CIA gelieferten militärischen Sprengzündern in Deutschland angeblich Attentate verüben wollte obwohl sie monatelang mit eigenem Wissen auch durch deutsche „Sicherheitsorgane“ beobachtet und durch das BKA abgehört worden waren.
Die ehemals liberale „Süddeutsche Zeitung“ sah deswegen, angesichts der eindringlichen Schilderungen ihres Lieblingsministers, gestern „auch Deutschland bedroht“.
Die zusammen mit gewissen SZ-Redakteuren und Schäuble von akuter Rente bedrohte Generalbundesanwältin bedrohte Monika Harms sprang Schäuble eilfertig zur Seite. Sie sah gleich das ganze Internet als Riesengefahr, wobei sie ganz ohne Zweifel Recht hat wenn es um ihre Jobperspektiven geht.
Ganz konspirativ über das Weltnetz habe sich die Sauerland-Gruppe der „Islamischen Dschihad Union“, ursprünglich aus Usbekistan stammend, auf Attentate in Deutschland vorbereitet, so Harms. Nur 800 Datenträger mit 3,6 Terabyte Material habe man darüber anlegen können.
Mittlerweile sei das Internet der „Heimwerkermarkt des Do-it-yourself-Dschihadisten“. Hört, hört.
„Auch Deutschland taugt als Anschlagsziel“, so die derzeitig noch amtierende Generalbundesanwältin Harms.
Ihr Stellvertreter Rainer Griesbaum, der sich vorgestern wieder einmal gegenüber dem Sohn vom 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback herausreden musste weil der von einer Mitwisserschaft der Geheimdienste ausgeht, sah währenddessen „mit Besorgnis, dass die mutmaßlichen Internettäter immer jünger würden“.
Erstaunlich. Wie machen die das nur?
GEHEIMDIENSTE IN MUMBAI-ATTENTATE VERWICKELT
Die Internettäter des „Time“-Magazin schrieben am 10 Dezember:
„Als ob sie angesichts der Handhabung des Mumbai-Massakers nicht schon genug in der Tinte sässen, haben die indischen Sicherheitskräfte eine weitere Blamage zu der wachsenden Liste von Verirrungen vor und nach den Angriffen vom letzten Monat hinzugefügt: die Verhaftung von Mukhtar Ahmed. Ahmed war von der Polizei Wes-Bengalens Freitag Nacht festgenommen worden, weil er Lashkar-e-Taiba (LeT, Lashkar e Toiba), der Organisation welche verdächtigt wird die Mumbai Attacken inszeniert zu haben, Telefonkarten verschaffte.
Seine Verhaftung hätte vielleicht als Coup gegen die extremistisch Gruppe gelten können, wäre da nicht die Tatsache dass laut Berichten Ahmed ein Undercover Agent der Jammu und Kaschmir-Polizei ist.“
Schäuble zeigte sich gestern nun standhaft an der Seite der indischen Kollegen und betonte:
„die Terrorserie von Mumbai mit mehr als 170 Toten betreffe nicht nur Indien, sondern entspräche „der Denkstruktur des Netzwerks islamistischen Terrors“. Mit seinem Besuch wolle er zeigen: „Wir verstehen auch, dass das eine Bedrohung auch für uns ist.“
Währenddessen fragte sich nicht nur das „Foreign Policy Journal“, warum eigentlich in der Weltpresse die Rolle des Drogenhändlers, Mafiosis und CIA-Mannes Dawood Ibrahim so heruntergespielt wird. Besonders die Weigerung Washingtons nach dem Qasimnagar Massaker 2002 (ausgerechnet in Jammu und Kaschmir und angeblich ausgerechnet durch die „Lashkar-e-Taiba“) die Auslieferung Dawood Ibrahims durch Pakistan an Indien zu unterstützen, fiel der Zeitung auf.
Dawood Ibrahim war US-Söldner während des ersten Afghanistankrieges in den 80ern. Ob er es heute noch ist, darüber wird geschwiegen.
Nach den Mumbai-Attentaten verlangten die indischen Behörden die Auslieferung von 20 Verdächtigen aus Pakistan.
Auf der Namensliste zwei weitere (mutmasslich ehemalige) US-Söldner, darunter der Gründer der „Lashkar-e-Taiba“ (LeT), Hafiz Mohammad Saeed, sowie Maulana Masood Azhar.
WIEDER ANGRIFF AUF DIE DEUTSCHE VERFASSUNG
Vor einigen Tagen machte sich der Staatsmann Nr.1, Horst Köhler, zum Verfassungseind Nr.1. Er unterstützte die am 21.November nach der Niederlage der Bundesregierung im Bundesrat aufgestellte Forderung des Innenministeriums die demokratischen Abstimmungsabläufe im zweiten legislativen Verfassungsorgan und damit die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung fundamental auszuhebeln.
Nach den Plänen Schäubles, die gestern noch durch den Führer der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck unterstützt wurden, würde die absolute Mehrheit der Stimmen im Bundesrat ausser Kraft gesetzt und durch eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen ersetzt. Dienlich wäre das z.B. um der abgetakelten Chunta im Regierungsviertel, welcher laut Umfragen nur noch 27 Prozent der Bevölkerung Vertrauen, dabei zu helfen das nach Meinung von ex-Innenminister Gerhart Baum verfassungswidrige BKA-Gesetz auch ohne absolute Mehrheit durch den Bundesrat zu bekommen.
Doch die von Präsident und Bundesregierung geäusserte Forderung nach „Änderung“ des Grundgesetzes ist selbst verfassungswidrig. Leider nicht bei ausdrücklicher Androhung von Gefängnis für den entsprechenden Versuch.
Artikel 79 des Grundgesetzes lautet:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ganz ohne Zweifel geht es hier um die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Sie würde im Verhältnis zum Bundestag entscheidend geschwächt. Es sei denn, Köhler, Merkel, Struck, Steinmeier und Schäuble und der Rest der von Verstand und Volk verlassenen Berliner Chunta schlagen auch noch eine relative Mehrheit der Ja-Stimmen aller Anwesenden im Bundestag vor.
Dann käme mit ein paar Dutzend Ja-Stimmen (bei durchschnittlich 50 anwesenden Abgeordneten pro Sitzung) wenigstens auch die Todestrafe für mutmassliche Internettäter durch.
Das Einzige was man in Berlin angesichts dieses laufenden Staatsstreiches derzeit berhaupt noch verlangen kann, ist, dass wenigstens die Abgeordnete der Linksfraktion dazu weiter die Klappe halten.
Denn wenn sie schon irgendetwas sagen, dann ist es noch peinlicher als vorher.
(..)
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