SPD versucht Bundestagswahl in Frage zu stellen

Um in Zeiten von Weltwirtschaftskrise und versuchter Republikzerstörung durch die Bundesregierung die zu erwartende Klatsche durch den Neu-und-nicht-immer-nur-weiter-so-Wähler zu vermeiden, hat der Sterbebegleiter der Schröderpartei ohne Schröder, Franz Müntefering, in einem durchsichtigen taktischen Manöver wieder einmal versucht sich etwas ganz besonders Schlaues auszudenken.

Wieder setzt er dabei darauf dass die Bundesbürger zu dumm zum Lesen sind. Dabei hat Müntefering wieder nicht begriffen dass dies zwar für SPD-Wähler, aber nicht für die Republik gilt.

Just zum jetzigen Zeitpunkt, da die „grosse Koalition“ irgendwie immer kleiner wird, fällt dem Abbruchhelfer im Willy-Brandt-Haus mit dem (schon wieder) „zweitschönsten Amt nach Papst“ eine Methode ein um in diesem Wettbewerb der Glücksseligen endgültig in Führung zu gehen.

DIE FORDERUNG

Tief in der Mitte der Gesellschaft, also auf der Spitze der Pyramide, erinnert sich der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering nun an ein Urteil des bisher konsequent ignorierten Bundesverfassungsgerichtes vom 3. Juli 2008. In diesem erklärte Karlsruhe das in nunmehr 60 Jahren real existierender Auslegung des Grundgesetzes praktizierte Wahlrecht auf Bundesebene für undemokratisch und teilweise verfassungswidrig.

Müntefering verlangt nun überraschend – keine Sekunde zu früh und offensichtlich nicht ganz unbeeindruckt von den Umfrageergebnissen irgendwo über denen der FDP – eine Reform des Wahlrechts auf Bundesebene noch vor der Bundestagswahl am 27.September.

Er – ausgerechnet er – warnte vor einer „verfassungswidrigen“ Bundestagswahl.

HINTERGRUND

Es geht um die auf Bundesebene seit 1956 nach einer Wahl praktizierte Gewährung von Überhangmandaten für die damaligen „Volksparteien“, ohne die in mehreren Bundesländern üblichen Ausgleichsmandate.

Zu Überhangmandaten kommt es im Bundesparlament, wenn in einem Bundesland eine Partei durch die Anzahl der gewonnenen Direktmandate mehr Sitze erhält, als ihr aufgrund der Sitzverteilung durch die Zweitstimme eigentlich zustehen würden.

Heute wird nun Müntefering hinsichtlich der für den 27.September anstehenden Bundestagswahl wie folgt zitiert:

„Wir können nicht einfach nach einem erklärterweise verfassungswidrigen System wählen.“

Hmmm.. Dem nichtvölkischen Beobachter fällt dazu folgendes auf:

RECHTSLAGE UND ERLÄUTERUNGEN

1.  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes vom 3.Juli 2008 besagt wörtlich:

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Im Übrigen werden die Wahlprüfungsbeschwerden zurückgewiesen.“

D.h., sämtliche bisher stattgefundenen Wahlen wurden als rechtsgültig anerkannt und dem Gesetzgeber – das ist übrigens das Parlament, für denjenigen der das immer noch nicht weiss – bis zum Jahre 2011 Zeit gegeben das Wahlrecht zu ändern.

2. Da sich eben die ehemaligen Volksparteien eines Volkes von Ehemaligen biologisch bedingt auf vernünftigem Niveau des jetzigen Deutschen Volkes einpendeln, ist von irgendwelchen drohenden Überhangmandaten für SPD und CDU weit und weit nichts, gar nichts, man könnte fast sagen überhaupt nichts zu sehen.

3. Fehlt nur die CSU. Und jetzt kommt´s: Franz Müntefering fordert ausdrücklich, die CSU und damit Bayern von der Änderung des Wahlrechts auszunehmen. Zitat aus dem Presseartikel einer Ehemaligen Zeitung:

„Für die CSU, die nur in Bayern antritt, müsse man eine gesonderte Regelung finden, sagte Müntefering.“

Warum sagt er das? Weil im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern dort praktisch jedes Direktmandat an die Regierungspartei CSU geht, Verluste hin oder her. Das Mehrheitswahlrecht für Direktmandate macht es möglich.

D.h., die CSU wird auch bei dem zu erwartenden Einbruch bei den Zweitstimmen ungefähr wieder auf die gleiche Anzahl der Abgeordneten kommen. Selbst wenn die CSU bei der Bundestagswahl unter die 5-Prozent-Hürde fällt – in 2005 kam sie auf 7.4 Prozent – werden erstens ihre Zweitstimmen gezählt (da sie über mehr als drei Direktmandate verfügt) und zweitens werden die errungenden Direktmandate in Bayern ihre Zahl der Bundestagsabgeordneten praktisch stabil halten.

Das ist so, weil der SPD-Vorsitzende und stolzer Manager des „Projekt 18“ in Bayern, Franz Maget, der Franz Müntefering des Freistaats ist und solange bleibt, bis auch dort aus unvermeidbaren Gründen die Zeit der Ehemaligen vorbei ist. Vorher ist kein Sozen willens oder fähig dem gewollten politischen Selbstmord Einhalt zu gebieten.

Das macht Luft für eine Sozialdemokratie anstelle der SPD.
Und letztlich ist auch das – neben dem Versuch der SPD-CDU-CSU-Bundesregierung irgendwie über die 50-Prozenthürde zu helfen – der einzige Hintergrund des zum Scheitern verurteilten Rettungsversuchs von Müntefering für seine abgetakelte Partei die niemand mehr braucht und immer weniger wählen.

ANALYSE

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:

So kann es weitergehen. Zumindest mit den beiden Kurven der Ehemaligen.

(…)

weil:

11.02.09 Karlsruhe: Argumente der Befürworter von Verfassung und Republik gegen den Lissabon-Vertrag

03.02.09 Weitere Einschnitte der Grundrechte geplant – Änderungsabsichten zum G-10-Gesetz

aus 2008:

21.12.2008 Der Witzkanzler-Kandidat

19.12.2008 Die Busch-Regierung

13.12.2008 Berliner Chunta droht mit Mumbai-Attentaten auch in Deutschland, will schon wieder Grundgesetz kippen

02.12.2008 Und nochmal: CDU will Grundgesetzänderung

21.11.2008 Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage

19.11.2008 Alibi NPD: CDU-Angriff auf das Grundgesetz

10.10.2008  Berliner Frühling: 30.000 Bürgerrechtler am Samstag zu Freiheitsdemonstration erwartet

08.10.2008 Biedermann und die Bundesregierung

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