BND: Staatsgeheimnis VI

Sollte sich die Aussage des Sonderberichterstatters des Europarat, Dick Marty, vor dem BND- Untersuchungsausschuss vom heutigen Tage bestätigen, dann war den europäischen NATO-Staaten die geplante und realisierte Praxis der Verschleppung und Inhaftierung von (Terror-) Verdächtigen  in Geheimgefängnissen bekannt und wurde von ihnen gebilligt und unterstützt.

Nach Angaben von Marty wurde diesbezüglich sogar eine Vereinbarung auf der NATO- Tagung in Athen am 4. Oktober 2001 zwischen den USA und ihren Verbündeten getroffen, da sich die USA auf Artikel 5 des NATO-Vertrages beriefen (Angriff auf ein NATO- Mitglied).

In dieser Vereinbarung forderten die USA von ihren Verbündeten Straffreiheit für CIA Agenten, die sich an derartigen kriminellen Übergriffen beteiligten. Beweise legte Marty für diese seine Behauptung nicht vor.

Allerdings erklären sich unter diesem Aspekt so einige Merkwürdigkeiten – in Zusammenhang mit laufenden Strafverfahren gegen CIA- Agenten in Deutschland und in Italien.

·        So werden in Deutschland Haftbefehle gegen CIA-Agenten, die an der Entführung des Deutschen Khaled el Masri mutmaßlich beteiligt waren, durch die Bundesregierung nicht zum Zwecke der Vollstreckung an die USA weiter geleitet.

·        In Mailand versucht die italienische Regierung ein Strafverfahren gegen CIA- Agenten mit dem Mantel des „Staatsgeheimnisses“ zu Deckeln.

In dem von Dick Marty genannten Geheimabkommen soll eine Pflicht der USA, die betroffenen Verbündeten – über derartige Aktionen – zu informieren vereinbart worden sein.

In einigen NATO-Ländern erfolgte die Information an den Regierungschef, in anderen NATO- Staaten an die Chefs der Geheimdienste oder den für die Geheimdienste zuständigen Minister. In Bulgarien und Rumänien an die Chefs der militärischen Geheimdienste.

Die Vereinbarung von Athen soll für die NATO-Staaten auch keineswegs eine Überraschung gewesen sein. Sie sei unmittelbar nach den Anschlägen vom 11.9.2001 bei einem geheimen Treffen der Chefs der Nachrichtendienste der wichtigsten NATO- Staaten (zu denen ohne jeden Zweifel auch Deutschland gehört) vorbereitet worden.

Sollte dies stimmen, so hätten Dr. August Hanning und Ernst Uhrlau vor der Untersuchungsausschuss gelogen, da beide angeblich von der Entführungspraxis der CIA erst aus den US- Zeitungen erfahren haben, wie beide im Falle von  Khaled el Masri vor dem Ausschuss betonten.

Offiziell war bisher lediglich bekannt, dass am 4.10.2001 in Athen die so genannte „Pariser- Runde“ vereinbart wurde, auf der sich die Geheimdienste gegenseitig über Aktivitäten Verdächtiger auf ihren Territorien informieren. Der offiziell bekannte Text dieser Vereinbarung lautet in etwa (freie Übersetzung):

·        „…..auf Bitten der USA wurden erste Maßnahmen vereinbart. …. die Zusammenarbeit und den Austausch der Nachrichtendienste in Bezug auf terroristische Gefahren und zur Abwehr dieser Bedrohung auf bilateraler Ebene und in den NATO-Gremien zu verbessern….“

Laut Marty regelt ein Geheimabkommen den Schutz und die Straffreiheit von CIA- Agenten bei Entführung, Verschleppung und Freiheitsberaubung von Terrorverdächtigen.

Strittige Bewertung durch die Parteien:

Während FDP, GRÜNE und DIE LINKE auf Grund dieser Aussage den damaligen Bundesminister der Verteidigung vernehmen wollen – was ich für Quatsch halte da der zuständige Minister für die Innlandsgeheimdienste der Bundesinnenminister ist bzw. dessen damaliger Innenstaatssekretär, Lutz D.,  der merkwürdigerweise sowohl bei der Visa-Affäre, wie bisher beim BND-Untersuchungsausschuss – noch nie vernommen wurde –

greift die SPD den Sonderberichterstatter des Europarats scharf an und redet sogar von einem Skandal, da der Zeuge keinerlei Beweise auf den Tisch gelegt hätte. 

Die CSU lehnt sich gemütlich zurück und wäre, wie ihr Sprecher betonte, über einen derartigen Beweisantrag (zur Vernehmung des Bundesverteidigungsministers) nicht verwundert.

Mein (unmaßgebliche) Bewertung

Dick Marty stützte seine Aussage auf etwa 30 hochrangige Quellen (Informanten), welche er nicht offen legte. Er war nicht zu Ermittlungen befugt, konnte Zeugen weder unter Wahrheitspflicht vernehmen, noch die Herausgabe von Akten verlangen oder durchsetzen – er hatte lediglich einen Rechercheauftrag – den er nach meiner Meinung fachlich-fundiert und überzeugend erfüllt hat.

Auch redet Dick Marty nicht aus dem hohlen Bauch – in Artikeln hat er mehrfach aus geheimen Dokumenten zitiert  Die New Yorks Times wird im Deutschen Bundestag leider nicht gelesen, weshalb ihm diese Artikel – bei seiner Vernehmung – auch nicht entgegengehalten wurden..

Fazit:

Ich schließe mich der Meinung von Dick Marty an, in Deutschland wird es nie eine Aufklärung der Wahrheit geben – wir alle müssen wohl warten, bis der Wind des Wechsels in den USA das Schweigen auftaut.

Welch eine Schande!

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Staatsgeheimnis IV Kommentar Wilhelm Dietl

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