Gesetzesentwurf zum Staatsschutzstrafrecht: Freifahrschein in die Diktatur

Seit die Menschheit von einer herrschenden Oberschicht regiert, finanziell ausgesaugt und mit Soldaten in Schach gehalten wird, gab es dagegen immer Widerstände gegen diese Unterdrückung, Erfolge und Niederlagen im Kampf um die Freiheit.

 

Nie haben freiheitsliebende Menschen aufgehört zu hoffen, dass ihr scheinbar aussichtsloser Kampf erfolgreich sein würde. Dieser Kampf wird seit Jahrtausenden geführt.

Die Nachkriegsgeneration wurde in Deutschland in einem freien demokratischen Land geboren. Das ist kein Geschenk der Götter, keine Selbstverständlichkeit, wie das diese Generation in der DDR erleben musste.

Kaum einer hätte vor Jahrzehnten gedacht, dass nun die deutsche Bevölkerung von ihrer eigenen gewählten Regierung als Feind betrachtet wird, der mit allen Mitteln in Ketten gehalten werden muss. Die modernen Ketten sind Gesetze zur Überwachung, die jede Regung und Bewegung des Einzelnen registrieren, um sofort jede freie Willensäusserung zum Erhalt der genommenen Freiheiten zu ersticken, all dieses mit der Begründung der Terrorbekämpfung.

In wöchentlichem Takt kann man auf die nächste Meldung eines Videos warten. Werden diese eigentlich noch der Öffentlichkeit gezeigt, nachdem sich die ganze Nation über die ersten in diesem Jahr aufgetauchten lustig gemacht hat?

Die Bestrafung von vermuteten, unterstellten Gedanken unter dem Vorwand der Vorbereitung einer Straftat, die noch gar nicht vorbereitet geschweige denn ausgeübt wurde, ist mit gesundem Menschenverstand gar nicht vorstellbar in einer Demokratie.

In einer Diktatur sieht das schon anders aus, da ist es üblich, Missliebige durch die Justiz oder Polizei aus dem Verkehr zu ziehen.
Gründe sind da schnell erfunden, jeden kann es auf diese Weise treffen, der dem Regime nicht ins Konzept passt.
Aber bei uns, hier in Deutschland?

Das „Gesetz zu Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ soll das zukünftig ermöglichen.
Am Mittwoch, den 22. April 2009, erfolgte eine Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Gesetz und die teilnehmenden Experten äusserten sich in der Mehrzahl positiv zu dem Vorhaben.

Pressemitteilung des Bundestages vom 22.April 2009 (Auszug)

Der von der Bundesregierung (16/12428) übernommene Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (16/11735) zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten stößt bei Experten im Wesentlichen auf Zustimmung.

„Durch das neue Gesetz würden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit den frühzeitig gewonnenen Informationen könne eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr vorgenommen und das Ziel der Verhinderung schwerster Gewalttaten besser erreicht werden.“ sagte Klaus Michael Rogner.

Er wies darauf hin, dass in den ersten Monaten dieses Jahres die deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich des islamistischen Terrorismus eine rasante Zunahme von Ausreisen beobachtet hätten. Den Sicherheitsbehörden des Bundes lägen derzeit Informationen zu zahlreichen Personen mit Deutschland-Bezug vor, die sich in einem islamistischen-terroristischen Ausbildungslager aufgehalten haben sollen. Zum Teil existierten konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung sprächen. Besondere Sorgen bereiteten jene Personen, die sich derzeit im Ausland aufhielten. Sie würde eine erhebliche Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland bergen, da sie entweder für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern oder für einen beabsichtigten Anschluss an kämpferische Auseinandersetzungen ausgereist seien.

Drei Sachverständige plädierten gegen die Absicht der Koalitionsfraktionen. Katrin Gierhake von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, meinte, in der jetzigen Fassung sei der Gesetzentwurf rechtsstaatlich nicht haltbar und dürfte nicht umgesetzt werden.(1)

Gegen jeden deutschen Bürger im Land oder einer, der, angenommen zu einer Abenteuertour oder Rundreise, in ein „verdächtiges“ Land reist, zumal wenn er männlich und jung ist, kann nach diesem zukünftigen Gesetz ermittelt werden, bis seine Unschuld bewiesen ist. Bloss wie macht er das, seine Unschuld beweisen? Kann man seine Gedanken lesen? Wie wird er nach diesem Gesetz verurteilt werden können?
Jedes Kind wird auf diese Frage völlig richtig antworten: „Das geht nicht!“

Wenn die Bundestagsabgeordneten dieses Mal wieder einmal alles ohne Nachzudenken durchgehen lassen, sind sie dann nicht selbst gedankenlose Gedankenverbrecher, Scharlatane, weil sie damit mit diesen ihren schmutzigen Gedanken die „schmutzigen“ Gedanken anderer Leute vorgeben zu wissen?

Man macht sich schuldig an zukünftigen Verhaftungen von Bürgern, denen man erst einmal alles unterstellen kann – ihre Gedanken, versteht sich. Diese sitzen dann in Untersuchungshaft und müssen die Unschuld ihrer Gedanken beweisen.

Vielleicht sind BND und BKA inzwischen zu Hellsehern und Telepathen mutiert, zu Esoterikern – die Terroristen in Gedanken aufspüren! Das wäre ein Grund mehr, sich von ihnen zu trennen und andere Lösungen in einer Demokratie zu finden. Betreiben sie möglicherweise eine Art von Verschwörungstheorie, eine gegen das eigene Volk, dass sie zu beschützen vorgeben?

Esoterik (von altgriechisch ?σωτερικ?ς es?terikós „innerlich“) ist in der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs eine für einen begrenzten „inneren“ Personenkreis bestimmte philosophische Lehre, im Gegensatz zu Exoterik als öffentlichem Wissen. Andere traditionelle Wortbedeutungen beziehen sich auf einen inneren, spirituellen Erkenntnisweg, etwa synonym mit Mystik, oder auf ein „höheres“, „absolutes“ Wissen. Daneben wird der Begriff in freier Weise für ein breites Spektrum verschiedenartiger spiritueller und okkulter Lehren und Praktiken gebraucht.(4)

Anstatt über das Paradoxe dieses Gesetzes zu lachen und als Witz abzutun, wird ernsthaft darüber debattiert.

Wird dieses Gesetz vom Bundestag verabschiedet, ist Deutschland ganz offen zur Diktatur geworden und kann sich in entsprechende Staaten einreihen.

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ vom 24.April 2009

Der Rechtsausschuß des Bundestages beriet am Mittwoch, den 22.04.09, das von CDU/SPD eingebrachte „Gesetz zu Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“1 . Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ bewertet diesen Gesetzentwurf, der bereits am 29. Januar 2009 in erster Lesung in Parlament diskutiert wurde, sehr kritisch und fordert das Bundesjustizministerium und die Regierung auf, den Entwurf zurückzuziehen.

Das Aktionsbündnis stellt die Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre Notwendigkeit infrage. Darüber hinaus stellt dieser Vorstoß nach Ansicht des Aktionsbündnisses ein nicht unerhebliches Potenzial zur Unterwanderung des Rechtsstaats durch schleichende Entwertung der Unschuldsvermutung dar. Weiterhin steht die strafrechtliche Verfolgung von Ideen und Kommunikation in klarem Widerspruch zu Meinungsfreiheit, Bildungsfreiheit und Religionsfreiheit. Darüber hinaus hält das Aktionsbündnis den Gesetzesentwurf als einen weiteren Versuch, den Ermittlungsbehörden eine „Carte blanche“ zur Überwachung beinahe beliebiger Personenkreise quasi ohne handfeste Verdachtsmomente.

Sprecher Dr. Andreas Kerzmann vom „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst“ erklärt: „Das Bundesjustizministerium überschreitet mit diesem Gesetzesentwurf Grenzen, die bis dato vom Gesetzgeber zu Recht unangetastet geblieben sind. Ideen, Kommunikation und Bildung unter kaum definierbaren Umständen zu kriminalisieren ist für diese Gesellschaft untragber.“

Unter den Gesichtspunkten der Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands kann dieser Gesetzentwurf nur schädlich sein. Hinzu kommt, das von Experten die juristische Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen sehr kritisch bewertet wird.

„Herr Ziercke vom BKA will wegen ca. 140 Menschen, die angeblich in den letzten 10 Jahren in sog. „Terrorcamps“ waren, ein Gesinnungsstrafrecht samt Präventivhaft quasi auf Basis von mehr als vagen Verdachtsmomenten installieren. Das kann und darf unser Rechtsstaat nicht hinnehmen!“, mein Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Aktionsbündnis, der der Anhörung im Bundestag beiwohnte und ergänzt: „Wenn diese 140 Personen bekannt sind und offenbar permanent gut überwacht, dann zeigt doch gerade dies, wie effektiv der Rechtsstaat funktioniert, sodaß er frühzeitig eingreifen kann, wenn diese Menschen tatsächlich die Vorbereitung eines Verbrechens beginnen.“

Das Ziel des Entwurfs ist, drei weitere Straftatbestände zu schaffen, um Vorbereitungshandlungen von terroristischen Gewaltakten „noch gezielter strafrechtlich erfassen zu können“2 . Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Verschärfungen des bestehenden Staatsschutzstrafrechts nicht effektiv sind, da sie weder eine abschreckende Wirkung entfalten, noch juristisch umsetzbar sind. Weiterhin besteht aus unserer Sicht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da das bereits vorhandene Instrumentarium vollkommen ausreicht, um sowohl die Vorbereitungshandlungen strafrechtlich zu erfassen als auch den Straftäter, der einzeln und „ohne Bezug zu einer terroristischen Vereinigung“ 3 arbeitet.

Darüber hinaus schränkt dieser Entwurf die Bürgerrechte jedes Einzelnen massiv ein, indem durch die Hintertür die die Möglichkeit zur „Gesinnungsjustiz“ durch juristisch kaum nachweisbare Absichtsbedingungen geschaffen wird. Der Entwurf geht sogar so weit, Informationsaustausch, Kommunikation, Ausbildung und letztendlich Meinung zu kriminalisieren, indem die Absicht, eine Tat zu begehen ausreicht, um alltägliche Handlungen unter Strafe zu stellen. Das richtige Ziel der Vereitelung terroristischer Gewaltakte rechtfertigt unserer Meinung nach nicht einen solchen Einschnitt in die Freiheitsrechte der deutschen Bürger und steht in krassem Widerspruch zum Geist unserer Verfassung.

Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ stellt die Effektivität der Maßnahmen infrage:

    * Ist zu erwarten, dass eine Kriminalisierung der Planungshandlungen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einzeltäter hat? Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ meint: Nein, denn die klar umrissene Zielgruppe fanatisierter Mörder ist bereit, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen, um die eigenen Ziele zu erreichen. Ob eine Freiheitsstrafe hier abschreckende Wirksamkeit entfalten kann, ist mehr als fraglich.
    * Wird die Kriminalisierung der Informationsbeschaffung die Vorbereitung einer solchen staatsgefährdenden Gewalttat unterbinden? Nein, denn die für solche Taten notwendigen Informationen sind bereits Bestandteil des Allgemeinwissens und in Lehrbüchern der Schulen und Universitäten problemlos auch nach der Novelle legal verfügbar. Weiterhin reicht es aus, Informationen von einer beispielsweise dschihadistischen Webseite auf eine unverfängliche Seite zu verlagern, um den Nachweise des Vorsatzes zu vereiteln und die Wirksamkeit der Maßnahmen verpuffen zu lassen.
    * Wird die Kriminalisierung der Kommunikationswege die Vorbereitung solcher Taten erschweren? Nein, denn das Internet ist zwar einfach zu bedienendes und insbesondere einfach zu überwachendes Medium, so lange ein Bürger dieses ohne Argwohn verwendet. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die bereits für jeden verfügbaren und sehr einfach technisch umsetzbaren Möglichkeiten zur Verschlüsselung von Informationen und zur Verschleierung von Kommunikationswegen diesen Ansatz sofort ad absurdum führen, indem die Überwachbarkeit dadurch fast vollständig eliminiert wird. E-Mail-Verschlüsselung ist heutzutage keine Zauberei mehr.

Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ stellt auch infrage, dass die zusätzlichen Straftatbestände das Instrumentarium des Staatsschutzes verbessern. Die Vergangenheit zeigt, dass die Ermittler glücklicherweise schon jetzt durchaus in der Lage sind, potenzielle Attentäter aufzuspüren und Attentate zu verhindern. Das gibt auch die Pressemitteilung des BMJ zu: „Nicht zuletzt auch dank des engagierten Einsatzes der Sicherheitsbehörden ist es gelungen, geplante Anschläge in Deutschland bislang zu vereiteln.“4 Unter diesem Eindruck erscheint der von Frau Bundesjustizministerin Zypries als dringlich eingestufte Handlungsbedarf sehr fraglich.

Das bestehende, durch das Strafgesetzbuch definierte Instrumentarium reicht aus, um Gewaltverbrecher zu verfolgen, aber auch um das Bauen von Bomben, den Besitz von Waffen und weitere Vorbereitungshandlungen zu bestrafen. Weitergehende Straftatbestände sind weder notwendig noch sinnvoll. Insbesondere das Argument, dass Einzeltäter ohne Bindung zu einer Terrororganisation mit Hilfe der vorgeschlagenen Instrumente besser erfasst werden, ist vor dem Hintergrund der bestehenden rechtsstaatlichen Mittel nicht haltbar.

Unsere Hauptkritik besteht aber darin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte mit sich bringt, die weder in irgendeinem Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht, noch den Grundsätzen des deutschen Rechtsstaats genügen. Die Kriminalisierung von Vorbereitungshandlungen unter der Zuhilfenahme von Vorsätzen und Absichten wird sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den jeweils Verdächtigen vor massive Probleme in der Beweisführung bringen. Ein Verdächtiger, gegen den Indizien sprechen, der aber tatsächlich unschuldig auch im Sinne der angestrebten Neufassung des Staatsschutzstrafrechts ist, wird keine Möglichkeit haben, das Gegenteil zu beweisen, denn die Nichtexistenz des Vorsatzes lässt sich kaum aus dem Kopf desjenigen extrahieren. Das ist ein nicht hinnehm
barer Eingriff in die Funktionsweise des deutschen Rechtsstaats, der immer noch von der Unschuldsvermutung ausgeht und ausgehen muss.

Darüber hinaus bereitet der Gesetzentwurf den Boden für politische Straftatbestände, indem Vorsätze zum eigentlichen Gegenstand der Strafverfolgung werden. Politische Ziele sind zwangsläufig Absichtserklärungen. Das Gesetz regelt zwar, dass staatsgefährdende Absichten in Verbindung mit einer Gewalttat zugrunde liegen müssen, um in anderem Kontext harmlose Vorbereitungshandlungen strafbar zu machen. Aber das Gesetz regelt nicht, was eine staatsgefährdende Absicht ist. Um eine Polemik zu gebrauchen: Ist eine Parteigründung, die das Ziel hat, die Macht zu übernehmen, eine staatsgefährdende Aktion? Und wie viel Gewaltabsicht ist notwendig, um dieses Gesetz greifen zu lassen?

Weiterhin verwehrt der Gesetzentwurf einem potenziellen Gewalttäter die Möglichkeit, als vernunftbegabter Mensch während der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat die eigene Meinung zu ändern und sich gegen die Ausführung der Tat zu entscheiden. „Vorbereitende Überlegungen“ im Vorfeld einer Vorbereitungshandlung zu einer Tat führen nicht zwingend zu ihrer Ausführung. Die Vor-Verurteilung einer solchen Tat kommt einer Kriminalisierung von Gedanken gleich und kann nicht mit den im Grundgesetz verankerten Rechten der Bürger vereinbar sein.

Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ ist der Meinung, dass der Staat seinen Bürgern gegenüber eine Schutzpflicht hat und die notwendigen Mittel braucht, um dieser Schutzpflicht nachzukommen. Trotzdem kann ein Staat seine Bürger nicht vor allen Eventualitäten schützen. Dies zum Ziel des Staates zu machen muss unweigerlich zur vorbeugenden Allgemeinüberwachung führen, in der jeder einzelne Bürger ein potenzieller fanatisierter Gewalttäter ist. Wohin die Überwachung und Bespitzelung der Bürger eines Staates führe, hat die jüngere und jüngste deutsche Geschichte bereits eindrucksvoll gezeigt. Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ wehrt sich gegen Konzepte, die uns in diese Richtung manövrieren.

Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ betont, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleiben muss. Welche Sicherheit will der Staat erreichen, welche Rechte muss man dafür einschränken? Stimmt die Balance? Die „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ glaubt, dass diese im vorgelegten Gesetzentwurf nicht stimmt. Die Abwägung zwischen Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern gekoppelt mit der Einschränkung der Grundrechte (insbesondere der Freiheitsrechte) und dem Lebensrisiko, das jeder Mensch trägt, darf nicht in der Abschaffung der Freiheitsrechte enden. „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ Dieser Satz von Benjamin Franklin ist heute aktueller denn je. Der Staat kann und muss vor vielem schützen, aber ein vollständiger Schutz ist unmöglich und die Suggestion dessen ein gefährliches Spiel mit dem Vertrauen der Bürger in ihre Ordnungsmacht. (2)

Niemals lässt sich ein Volk von seiner Regierung die Gedanken verbieten und sich dafür verurteilen. Und die zur Freiheit erst recht nicht, trotz aller Schikanen und Repressalien.

Es gilt immer noch das jahrhundertealte Motto: Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?

Um 1780 wurde der Text zum ersten Mal auf Flugblättern veröffentlicht. Im Zeitraum zwischen 1810 und 1820 entstand die Melodie dazu, und das Lied wurde in der Sammlung „Lieder der Brienzer Mädchen“ in Bern gedruckt. Im Jahr 1842 wurde das Lied in „Schlesische Volkslieder“ von Hoffmann von Fallersleben und Ernst Richter veröffentlicht, diese letzte Version stammt von Hoffmann von Fallersleben. Die grundlegende Philosophie ist bereits aus der Antike bekannt. Das Kernmotiv des späteren Liedtextes findet sich schon im 13. Jahrhundert unter anderem bei Freidank (Bescheidenheit, 1229) (3)

Fassung um 1800

    1. Beleget den Fuß
    Mit Banden und mit Ketten
    Daß von Verdruß
    Er sich kann nicht retten,
    So wirken die Sinnen,
    Die dennoch durchdringen.
    Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei.

    2. Die Gedanken sind frei
    Wer kann sie erraten?
    Sie fliehen vorbei
    Wie nächtliche Schatten;
    Kein Mensch kann sie wissen,
    Kein Kerker verschließen
    Wer weiß, was es sei?
    Die Gedanken sind frei.

    3. Ich werde gewiß
    Mich niemals beschweren,
    Will man mir bald dies,
    Bald jenes verwehren;
    Ich kann ja im Herzen
    Stets lachen und scherzen;
    Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei

    4. Ich denk was ich will
    und was mich erquicket,
    Und das in der Still
    Und wenn es sich schicket;
    Mein Wunsch und Begehren
    Kann Niemand mir wehren;
    Wer weiß was es sei?
    Die Gedanken sind frei.

    5. Wird gleich dem Gesicht
    Das Sehen versaget,
    So werd ich doch nicht
    Von Sorgen geplaget.
    Ich kann ja gedenken,
    Was soll ich mich kränken?
    Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei.

    6. Ja fesselt man mich
    Im finsteren Kerker,
    So sind doch das nur
    Vergebliche Werke.
    Denn meine Gedanken
    Zerreißen die Schranken
    Und Mauern entzwei:
    Die Gedanken sind frei.

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Quellenangabe:
(1)
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_117/03.html
(2)
http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/presse/pressemitteilungen/222-pm-gesetzesentwurf-zum-staatsschutzstrafrechts-hoehlt-als-qcarte-blancheq-den-rechtsstaat-aus-240409
(3)
http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Gedanken_sind_frei
(4)
http://de.wikipedia.org/wiki/Esoterik

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