7.Mai 2009, eine Viertelstunde nach Mitternacht: über 40000 Mitzeichner unterzeichneten bisher in einer noch nie da gewesenen Rekordbeteiligung die Petition
Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Bis zum 16.Juni 2009 können die Unterstützerunterschriften abgegeben werden.
Bei der unerwartet hohen Beteiligung ist in Kürze mit weit mehr als 100000 Unterschriften zu rechnen.
Die Einschreibung in die am 22.April veröffentlichte Petition nimmt rasant an Fahrt auf, nachdem die investgativen Seiten im Internet darauf aufmerksam machen. So hatte sich am 4.Mai bei einem Stand um 18.12 Uhr von 6441 Mitzeichner innerhalb von nur 5 Stunden die Anzahl auf 12281 Mitzeichner verdoppelt.
Die zu erwartende hohe Anzahl der Mitzeichner wird bei diesem weiteren expotentiellen Verlauf der noch amtierenden Regierungskoalition mit aller Wucht den Willen der deutschen Bevölkerung gegen Bevormundung und Überwachungsstaat entgegenschleudern.
Die Deutschen scheinen aufgewacht zu sein, die Schmerzgrenze ist endlich bei der Bevölkerung erreicht.
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
zur Petition