Französischer Verfassungsrat: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt auch für Kommunikationsfreiheit im Internet
Heute ist ein ganz grosser Tag für den Erhalt der Bürgerrechte:
Der Französische Verfassungsrat verbietet das kürzlich vom französischen Parlament beschlossene Gesetz der Internetsperren für Raubkopierer.
Er bezeichnete dieses Gesetz als verfassungswidrig.
Dabei beruft er sich in seiner Begründung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der die Kommunikationsfreiheit für die Menschen deklariert sind. In unserer heutigen modernen Gesellschaft zählt dazu auch die Informationsbeschaffung im Internet.
Ein schwerwiegender Eingriff in dieses Menschenrecht – die Sperrung eines Internetanschlusses – dürfe nach wie vor nur ein Richter entscheiden und nicht eine Kontrollbehörde.
Ausserdem würde das Gesetz die Unschuldsvermutung untergraben, weil der Besitzer des Internetanschlusses nicht mit dem Raubkopierer identisch sein muss. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Alle Bemühungen bestimmter Regierungen, das freie Internet zu zensieren, scheitern an den Menschen, denen die Menschenrechte noch etwas wert sind. Nur wer aufgibt, mit dem kann der Staat machen, was er will. Die französische Entscheidung des Verfassungsrates ist eine Ohrfeige für die verfassungsfeindlichen Bemühungen, die Bürger ihrer Grundrechte zu berauben, um sie besser kontrollieren und beherrschen zu können.
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/internetsperre100.html