Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden

Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung.

U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer „Hilfspolizei“ unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.

Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:

„(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.“

Damit wird der am 23. Juni 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommene Beschluss (Ratsbeschluss Prüm) in das deutsche Recht umgesetzt. Der EU-Rat folgte damals dem Beschluss der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten vom 15. Februar 2007.

Der „Prümer Vertrag“ (2) erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollständigen Abbau der eigenen staatlichen Souveränität. In „dringenden Eilfällen“ können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, Fingerabdrücke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollständig getauscht, sowie „weitere Formen der Zusammenarbeit“ für „gemeinsame Polizeieinsätze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen“ und ganz allgemein „Zusammenarbeit auf Ersuchen“ auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollständig umgangen.

Faktisch bedeutet das die alltägliche operative Möglichkeit zur Aushebelung der Freiheits- und Bürgerrechte, der Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung ohne sie offiziell abzuschaffen, sowie die Errichtung eines eugenischen Polizeistaats voranzutreiben, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auf EU-Ebene. Derzeit haben die Regierungen von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland, Slowenien und Ungarn den Vertrag unterschrieben. Alle anderen EU-Staaten steht es offen beizutreten, zwischen Irland und der britischen Monarchie wurde aufgrund der Kolonialherrschaft Londons über die Iren stillschweigend eine Sondervereinbarung eingebaut.

Diese Entwicklung ist im Kontext einer Vielzahl von Verfassungsänderungen, Gesetzen, Verordnungen und Massnahmen der Berliner Chunta zu sehen.

Wie vor kurzem die junge Bundespartei Die Guten aufdeckte (3), umfasste die am 29.Mai durch den Bundestag (und am 12.Juni durch den Bundesrat) abgenickte „Föderalismusreform II“ nicht nur die vieldiskutierte finanzielle Staatsbremse für Bund, Länder und Kommunen (bei gleichzeitiger Abzahlung der selbst den Banken in den Hals gestopften halben Billion Euro), sondern auch eine Ermächtigungsgrundlage der Bundesbehörden zur Errichtung einer Digitalen Diktatur durch Übernahme der Handlungshoheit über sämtliche IT-Systeme Deutschlands im 21.Jahrhundert.

Der Wortlaut des entspechenden Artikels 91c in Satz 1 ermächtigt die Bundesregierung, sowie die in Satz 2 durch selbstdefinierte „qualifizierte Mehrheit“ direkt untergeordneten Länderregierungen, die Kontrolle über sämtliche informationstechnischen Systeme der Republik zu übernehmen, welche „für ihre Aufgabenerfüllung“ benötigt wird. Deutschland folgt damit der am 5.Oktober 2007 gestarteten „globalen Cyber-Sicherheits-Agenda“ der mächtigen „Internationalen Fernmeldeunion“, deren weltweite Standards in Deutschland die Bundesnetzagentur umsetzt.

In einem Abwasch stimmte nun der Bundesrat am 12.Juni nicht nur dem digitalen Ermächtigungsartikel 91c im Rahmen der sogenannten „Föderalismusreform“ zu, sondern auch der „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ (4). Namensgebung des Gesetz-Manövers: „Digitale Dividende“. Es ermöglicht nun der Bundesnetzagentur im Zuge der Umstellung des Rundfunks auf digitale IT-Systeme die Übernahme der Kontrolle des Internets, welches z.Z. systematisch auf neue digitale Funknetze (also weg vom Telefonnetz) übertragen wird, speziell im ländlichen Raum. Die Länderregierungen fingen daraufin, nachdem sie selbst alles aus der Hand gegeben hatten, eine absurde Bettelei um Mitspracherechte und Beteiligungen an.

Dabei bleibt zu erwähnen, dass auch sämtliche Verwaltungsnetze aller Behörden auf Landes- und Kommunalebene durch den Ermächtigungsartikel 91c der Bundesregierung unterstellt werden, welche ermächtigt wird – mit Hilfe ausgesuchter Konzerne ohne Ausschreibung – ein eigenes Datennetz aufzubauen, an welches dann sämtliche Landes- und Kommunalbehörden angeschlossen werden. Ein „IT-Planungsrat“ übernimmt die Zuständigkeit, dessen Zusammensetzung bleibt im Dunkeln.

Gerade im Kontext zur am Freitag anstehenden Übernahme des „Prümer Vertrages“ in deutsches Recht hat die Zusammenwirkung dieser neuen exekutiven Vollmachten zugunsten der Berliner Chunta eine staatsrechtlich verheerende, bürgerrechtlich katastrophale und verfassungsrechtlich vernichtende Bedeutung. Gegen die Begründungen aber für all diese Massnahmen hört sich die Rechtfertigung der NSDAP für die erpresste Zustimmung zum Ermächtigunggesetz von 1933 noch logisch an.

Dies alles sei notwendig zur „Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“, „zur Bekämpfung des Terrorismus“ und der „grenzüberschreitenden Kriminalität“, heisst es im Regierungsgesetzentwurf zur Umsetzung des „Prümer Vertrages“, ohne zu erklären warum es in 40 Jahren Kalten Krieg, mit dem gesamten Warschauer Pakt vor der Haustür, eigentlich möglich war ohne diese Massnahmen, aber dafür mit dem Grundgesetz auszukommen.

Dass man dennoch der Öffentlichkeit im Internetzeitalter, sowie den eigenen Abgeordneten misstraut, zeigt die Tatsache, dass man den eigenen Gesetzentwurf, hübsch versteckt hinter Transsexuellen-Gesetz und Agrardiesel (5), am späten Freitag Nachmittag vor den übrig gebliebenen, auffällig fleissigen Verdächtigen durch den leeren Bundestag schubsen will.

Doch es geht noch weiter.

Vor der Übernahme des Prümer Vertrages in das deutsche Recht steht am Freitag auch noch die Übernahme des am 6. April 2009 vom Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union angenommene Europol-Beschlusses in das deutsche Recht an. Name der legislativen Massnahme durch die „Parteien“ der Berliner Chunta:

„Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum Protokoll vom 27.11.2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes“ (6)

Die EU-Polizei EUROPOL wird „vollständig in den Rechtsrahmen der Europäischen Union“ überführt und mit eigenem Etat aus Brüssel ausgestattet. An das umfangreiche „EUROPOL-Informationssystem“ sollen nicht nur die Landeskriminalämter, sondern auch die Bundespolizeibehörden wie das BKA, sowie der Geheimdienst des Bundesfinanzministeriums, der Zollfahndungsdienst angeschlossen werden. Allerdings ist das Bundesinnenministerium und sein BKA die Schnittstelle des Datenflusses:

„Diese Behörden sind nun auch innerstaatlich befugt, in einem automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen.“

Dabei heisst es im Gesetzentwurf klar und deutlich:

„Informationspflichten für Unternehmen und Informationspflichten für Bürgerinnen
und Bürger werden nicht geschaffen“

Für illegale Abrufung oder Eingabe von Daten der Bürger in das EUROPOL-Datensystem wird von „datenschutzrechtlicher Verantwortung“ gesprochen.

„Die datenschutzrechtliche Verantwortung..für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe, die Übermittlung an das Bundeskriminalamt sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten obliegt innerstaatlich der eingebenden oder übermittelnden Stelle. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs von Daten im Europol-Informationssystem..trägt innerstaatlich die abrufende Stelle. Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Bundeskriminalamts als nationale Stelle bleibt unberührt.“

Was heisst das konkret? Dass es zwar irgendwie „nicht in Ordnung“ ist, aber keine Konsequenzen hat illegal falsche Daten in ein EU-Datenmonster einzugeben?

Desweiteren wird der Mandatsbereich von EUROPOL erweitert. Es „entfällt das Erfordernis des Vorliegens einer kriminellen Organisationsstruktur“, bevor EUROPOL tätig werden kann, aber das wiederum soll nur passieren „bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität.“

Welche „schwerwiegende Form der internationalen Kriminalität“ hat denn keine Organisationsstruktur?

Im Jahre 2001 kam es zu einem umfangreichen Kooperationsabkommen zwischen EUROPOL und INTERPOL – wegen „Falschgeld“. Das Abkommen, auch in Wikipedia als Quelle 10 rezensiert (7), verschwand mittlerweile von der EUROPOL-Webseite (hier ein Link zum Abkommen auf der Webseite von INTERPOL, 8-). Bezüglich der Dimensionen des Abkommens zeigt man sich bei der „Sicherheitspartnerschaft“ in Meck-Pomm (hier die Liste der honorigen Partner, 😎 recht gesprächig:

„moderne Informations- und Kommunikationssysteme im Zusammenwirken mit Europol, Interpol und der Europäischen Zentralbank“

seien die Grundlage des Kampfes gegen die „Falschgeldkriminalität“. Man sei in Meck-Pomm

„Knotenpunkt des Informationsaustausches..zwischen dem Bundeskriminalamt, der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentralbank, den Filialen der Deutschen Bundesbank und den sachbearbeitenden Polizeidienststellen, sowie den Geld -und Werttransportunternehmen, den Banken und Kreditinstituten.“

Radio Utopie berichtete (11) am 16.Januar 2007 im Zuge einer Mordaffäre des israelischen Interpol-Chefs General Moshe Karadi über das INTERPOL-EUROPOL Abkommen. Es beinhaltet, wie unter Quelle 8 nachzulesen ist, keinerlei rechtlich bindenden Datenschutz. Israel ist seit dem dem 24.09.2006 Mitglied von Interpol Europa. Am 24.05.2005 wurde durch die EU extra ein Beschluß des Europarates aus dem Jahr vom 27.März 2000 dahingehend abgeändert, daß der Direktor von Europol eigenmächtig „Verhandlungen über den Abschluß von Vereinbarungen“ mit Israel einleiten darf. (10)

Desweiteren gibt es ein spezielles Abkommen über die behördlichen Daten-Tauschbörsen zwischen den USA und EUROPOL. Konkret beinhaltet es die Übermittlung von „ein oder mehrere Faktoren, welche die physische, psychische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Indentität“ einer Zielperson ausmachen (12), exakt die gleiche Formulierung wie im Datentauschabkommen zwischen EUROPOL und INTERPOL (8).

Wer wie wann wodurch wie lange bei der ehrenwerten bewaffneten Gesellschaftern öffentlich-zivilen Rechts zum „Verdächtigen“ wird, dass dürfte mindestens seit dem 11.September bekannt sein: jeder. Einfach mal in die Daten gucken, das kann ja nicht schaden, jedenfalls einem selbst nicht.

Oder?

Im Jahre 2002 ließ die Führung von EUROPOL unter ihrem deutschen Chef Jürgen Storbeck sogar ihre eigenen Mitarbeiter bespitzeln. Telefonate wurden abgehört, emails abgefangen und Computer durchsucht (11). Dezent aus dem Amt gejagt, kam Storbeck dann 2004 ins deutsche Innenministerium, wo er dann (ab 2005 unter Minister Schäuble) ausgerechnet „Koordinator des Bundesinnenministeriums für polizeiliche Zusammenarbeit mit den Golfstaaten“ wurde. 2006 fand man dann noch ein unauffälliges Plätzchen in Brandenburg als Abteilungsleiter, Ressort: u.a. Brandschutz. (13)

Storbecks Nachfolger, der heute amtierende Max-Peter Ratzel, war im März während der im Eiltempo beschlossenen Regierungsanordnung zur Internetzensur – die bis heute nicht durch ein Gesetz gedeckt ist – der Meinung,

„die Bundesregierung müsse im Kampf gegen Missbrauch von Kindern mit gutem Beispiel vorangehen. „Wenn ein großes Land wie Deutschland Internet-Sperren gegen Kinderpornografie einführt, ist das eine Initialzündung für ganz Europa.“ Bisher hätten leider erst fünf der 27 EU-Mitgliedsstaaten nationale Sperrlisten eingerichtet, die bei Europol als Zentralstelle vernetzt seien.“

Auf die Idee, Straftäter zu verfolgen anstatt Hunderte von Millionen Bürger in den EU-Staaten penetrant überwachen zu wollen, ist auch der saubere EUROPOL-Chef Ratzel bis jetzt nicht im feuchten Sicherheits-Traum gekommen. Schwerstkriminalität bleibt bis heute im Netz, während man wie im Fall Wikileaks die Wohnungen von Dissidenten stürmt und deren Internetseite seltsamerweise ruckzuck platt machen kann.

Das Problem der ehrenwerten Behörden ist der (noch) gültige Satz:

„Nur der Straftäter ist ein Straftäter“

Wer nichts getan hat, hat also auch nichts zu befürchten. Aber genau das ist der Fall. Hemmungslose Spionage gegen die Bevölkerung, Aufhebung der Gewaltenteilung, Außerkraftsetzung jedweder parlamentarischen Kontrolle, Missachtung der Verfassungen und ihrer Bürgerrechte, Durchleuchtung des Menschen bis in seine Intimsphäre und seine genetischen Körperdaten, das alles geht Hand in Hand mit hemmungsloser genetischer Manipulation von Nahrung und Mensch durch beliebig schaltende und waltende Konzerne, bis hin zu einer laufenden Dekonstruktion des menschlichen Wesens durch hochbezahlte Wissenschaftler im Dienste des militärisch-industriellen Komplexes.

Dabei bleibt die absolute Ignoranz all dieser Zusammenhänge durch Presse und Parteien so gespenstisch, dass von einer umfassenden Verschwörung ausgegangen werden muss, welche sich weniger auf verbindliche Organisationsstrukturen, sondern vielmehr auf stillschweigende Kollaboration, gemeinsame Profitinteressen, allgemeinen Untertantengeist, Gewohnheitsdenken, Angst der Untergebenen vor Ausgrenzung, sowie jahrzehntelang ausgegebenen Versprechungen auf eine „Neue Weltordnung“ zum angeblichen Wohle der Menschheit stützt.

Die Tatsache, dass laut Meldungen von allen Seiten das Tempo dieses schleichenden Staatsstreiches in den letzten Monaten massiv zugenommen hat, kann dagegen eher positiv bewertet werden. Wir befinden uns mitten in einem moralischen, finanziellen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und letztlich gesellschaftlichen Zusammenbruch der bisher herrschenden weltweiten Machteliten.

Diese werden aber nicht einfach gehen wollen. Es wird notwendig sein nachzuhelfen.

(…)

Quellen:
(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612585.pdf
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCmer_Vertrag
(3) http://www.die-guten-partei.de/index.php/artikel/items/foederalismusreform-ii-ermaechtigt-regierung-zur-digitalen-diktatur-im-rahmen-der-globalen-agenda-fuer-cyber-sicherheit.html
(4) http://www.golem.de/0906/67735.html
(5) http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/228.html
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612924.pdf
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/Europol
(8) http://www.interpol.int/Public/ICPO/LegalMaterials/cooperation/agreements/Europol2001.asp
(9) http://www.sicherheitspartnerschaft-mv.de/pages/partner.htm
(10) http://www.sicherheitspartnerschaft-mv.de/pages/falschgeld.htm
(11) http://www.radio-utopie.de/2007/01/16/Israel-Interpol-Polizeichef-in-Unterwelt-verstrickt
(12) http://www.europol.europa.eu/legal/agreements/Agreements/16268-1.pdf
(13) http://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.349555.de