Fragen an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe (A/H1N1)
Fragen von Gert Flegelskamp an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe
Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
01.08.2009
Mail: gert@flegel-g.de
An das
Gesundheitsministerium
der Bundesrepublik Deutschland
eMail: poststelle@bmg.bund.de
z. Hd. der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder
und der parlamentarischen Staatssekretäre/Staatssekretärin Rolf Schwanitz, Marion Caspers-Merk
Betr.: Fragen an das Gesundheitsministerium zur Schweinegrippe (A/H1N1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
entspricht es den Tatsachen, dass die amerikanische Gesundheitsministerin Kathleen Sebelius einen Erlass unterzeichnet hat, der den Herstellern von Impfstoffen gegen die Schweinegrippe vollständige rechtliche Immunität bei allen Strafverfahren garantiert, die im Zusammenhang mit neuen „Schweinegrippe“-Impfstoffen angestrengt werden könnten?
Plant das Gesundheitsministerium für Deutschland ein gleiches oder ähnliches Vorgehen? Wer übernimmt in Deutschland die rechtliche Verantwortung, wenn der Impfstoff von einem amerikanischen Pharmakonzern entwickelt und vertrieben wird, der aufgrund des Erlasses der US-Gesundheitsministerin auch gegen rechtliche Schritte aus dem Ausland (hier Deutschland) nicht beklagbar ist, wenn als Folge der Impfung unbekannte Nebenwirkungen mit nicht absehbaren Folgen auftreten?
Welches wissenschaftliche Institut hat den nötigen wissenschaftlichen Beweis für das Vorliegen des Influenza-A-H1N1-Virus erbracht. Für einen solchen Beweis ist es nach meiner Kenntnis erforderlich, dass Virus nach wissenschaftlichen Kriterien vollständig zu isolieren, zu bestimmen und mit einem Elektronenmikroskop zu fotografieren.
Wer ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Zählung eindeutig nachgewiesener Infektionen mit dem Influenza-Virus A/H1N1 zuständig und wie wird sichergestellt, dass nicht nur bloße Verdachtsfälle ohne wissenschaftlichen Nachweis in die offizielle Zählung der stattgefundenen Ansteckungen gelangen? Normale Arztpraxen haben weder die Geräte noch das erforderliche Fachwissen, den eindeutigen Nachweis über die definitive Ansteckung mit dem Virus zu führen.
Ist es richtig, dass 1976 in Fort Dix in New Jersey (USA) eine Schweinegrippe aufgetreten ist, die ebenfalls als „sehr bedrohlich“ eingestuft wurde und sich in der Folge ca. 40 Millionen Amerikaner in einer groß angelegten Impfkampagne haben impfen lassen, von denen als Folge der Impfung ca. 500 am Guillain-Barre-Syndrom und anderen Nebenwirkungen erkrankten? Hat sich nicht die Grippe als relativ harmlos herausgestellt, während die Impfung für die vorgenenannten Erkrankungen verantwortlich war und musste nicht die amerikanische Regierung Schadenersatz leisten? Präsident Gerald Ford hat sich damals sehr werbewirksam vor laufenden Kameras impfen lassen, obwohl natürlich kaum jemand sagen kann, ob die Spritze wirklich den Impfstoff oder nur eine harmlose Kochsalzlösung enthielt.
Liegt die Springerzeitschrift WELT richtig, wenn sie in ihrem Artikel vom 27.07. 2009 „Warum die Schweinegrippe ein Glücksfall ist“ davon ausgeht, dass die geplante Impfkampagne aufgrund des milden Verlaufs der Schweinegrippe lediglich eine Probe für den Ernstfall darstellt? Wenn die Zeitschrift richtig liegt, wie beurteilen Sie dann den damit verbundenen immensen Aufwand und die damit verbundenen Kosten? Wie wird das Gesundheitsministerium reagieren, wenn die Krankenkassen wegen dieser Kampagnen evtl. einseitig, also nicht über eine generelle und paritätisch auch von den Arbeitgebern mitzutragende Beitragserhöhung Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern fordert, obwohl der milde Verlauf dieser Grippe diesen Aufwand keinesfalls rechtfertigt? Werden die „Impfwilligen“ darüber informiert, dass diese Impfung eigentlich nur eine Probe für einen Ernstfall darstellt, der mit der Schweinegrippe entgegen den ersten Berichten der WHO und ihrer panikartigen Reaktion nicht gegeben ist? Wie bewertet das Gesundheitsministerium die Zulassung des Impfstoffes, für den weder die sonst üblichen Zulassungskriterien wie z. B. der Wirkungsgrad noch die damit verbundenen Nebenwirkungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in ausreichendem Maße getestet wurden. Wie wollen Sie die Impfung von Schwangeren rechtfertigen, ohne bisher die Kenntnisse über allgemeine Nebenwirkungen und Nebenwirkungen insbesondere für Schwangere zu besitzen? Wie wollen Sie rechtfertigen, dass Sie, trotz Kenntnis der 1976 in den USA aufgetretenen Folgen als Folge einer Impfung mit einem nicht ausreichend getesteten Impfstoff nun auch in Deutschland eine solche Kampagne durchführen?
Ist Ihnen bewusst, dass die Impfung ohne umfassende Aufklärung der Impfwillgen über den nicht eindeutig bestimmbaren Wirkungsgrad und die nicht ausreichend anhand von Testergebnissen belegten möglichen Nebenwirkungen ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, weil Sie Leib und Leben der sich vertrauensvoll einer Impfung unterziehenden Personen riskieren, obwohl Ihnen die Risiken bewusst sein müssen? Ist Ihnen klar, dass dann im Falle von durch den Impfstoff hervorgerufenen Krankheiten Sie sich auch nach dem StGB der fahrlässigen Körperverletzung, wenn nicht gar der mutwilligen Körperverletzung und bei evtl. auftretenden Todesfällen als Impffolge der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben?
Ich werde diese Fragen und Ihre Antwort auf meiner Webseite veröffentlichen, weil ich der Meinung bin, dass hier öffentliches Interesse besteht.
Wir danken Herrn Gert Flegelskamp für die freundliche Genehmigung, seine Anfrage hier zu veröffentlichen.