Das Bundesverfassungsgericht hat es klipp und klar ausgedrückt: Einsatz der Bundeswehr im Inneren verstösst gegen die Rechtsstaatlichkeit.
Wer dennoch versucht, und das noch als Politiker, diesen Einsatz zu fordern, ruft dazu auf, gegen das Grundgesetz zu verstossen.
Gegen das Gedankenverbrechen eines Terroranschlages werden Gesetze verabschiedet und als Straftaten deklariert.
Der Vorsatz, bewusst Verfassungsbruch zu begehen und Militär im Inland gegen Bürger einzusetzen, ist ein Verbrechen an der Bevölkerung.
Darüber setzen sich die ewig Gestrigen mit einer nicht zu überbietenden Schamlosigkeit hinweg und versuchen zu bohren und zu bohren, bis der starke Balken Grundgesetz durchlöchert ist.
Der hessische CDU-Generalsekretär Peter Beuth forderte heute in Wiesbaden die Politiker auf, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Abwehr von Terrorgefahren zuzulassen und appeliert an ihr Gewissen, nicht unberührt zu bleiben vor der terroristischen Gefahr.
Wir können es uns nicht leisten, gewisse Sicherheitsrisiken in Kauf zu nehmen und das Potenzial der Bundeswehr ungenutzt zu lassen.
Diese „Gefahr“ für die noch bestehende Regierung könnten auch Massenproteste und Demonstrationen sein, Bürger, die es satt haben, ständig auf Kosten von Kriegstreibern und Banken um ihr Leben betrogen zu werden. Diese letzte Maske fallen zu lassen und es deutlich auszusprechen brauchen sie gar nicht mehr. Sie wissen, das es inzwischen alle begriffen haben und kämpfen mittlerweile offen nur noch um den Erhalt ihre Positionen.
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