Hoffnungslos abwehrbereit oder wie die Bundeswehr gegen „familienvisum.de“ kämpft
Liebe Leser der Online- Zeitung „Radio Utopie. Das Weihnachtsfest 2009 will ich mit einem geistigen Diebstahl einleiten. Der Autor des nachfolgenden Artikels ist „Tim Gerber“, Betreiber von www.familienvisum.de und technischer Redakteur der beim Heise Verlag erscheinenden Computerfachzeitschrift c`t. Deshalb: Lieber Herr Gerber, verklagen Sie nicht Daniel – verklagen Sie mich. 🙂 FROHE WEIHNACHTEN an Sie und Ihre Familie, sowie an Ihre Kollegen beim Heise-Verlag. Falls der „Dicke“ meckert, na dann meckert (mein) Kollege halt wieder. Grüßen Sie ihn von mir, auch wenn er meckert.
Lesenswerter Artikel von http://www.familienvisum.de/Visum/abwehrbereit.html
Autor Tim Gerber (Gestohlen von ter)
Im Sommer 2008 habe ich beim Verteidigungsministerium eine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Anfrage gestellt. Darin ging es um das Verhältnis deutscher Soldaten zur Zivilbevölkerung an ihrem Einsatzort in Usbekistan, intime Beziehungen zu Frauen, dort geborene Kinder deutscher Soldaten, Fragen der Familienzusammenführung und so weiter. Hintergrund war der Fall eines ehemaligen Soldaten, dessen usbekischer Verlobten und gemeinsamer Tochter bis zum heutigen Tage die Einreise nach Deutschland verweigert wird [mehr].
Zunächst erhielt ich natürlich überhaupt keine Antwort. Auf Nachbohren kam dann ein lapidares „Der Auskunftserteilung stehen militärische Belange entgegen“. Zu Befehl! Zwar mag eine solche Ansage auf dem Kasernenhof ausreichen, im Zivilleben genügt sie den rechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Begründung nach dem Informations-freiheitsgesetz nicht. Also habe ich dagegen Widerspruch erhoben. Die Reaktion darauf kam dann relativ schnell nach nur sechs Wochen in Form eines Gebührenbescheides über 30 Euro für die „Zurückweisung eines Widerspruches“. Dumm nur, dass man die fehlende Begründung nachgeholt, den Widerspruch also nicht zurück gewiesen, sondern ihm abgeholfen hat. Und dafür gibts keine Gebühr, denn das hätte man ja gleich tun können.
Die Sache wollten die Herren von der Generalität dann unbedingt vor Gericht ausgetragen wissen. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln teilte auf meine Klage innerhalb weniger Tage mit, es rege an, „zur Vermeidung weiteren Verwaltungsaufwandes im Verwaltungsverfahren und im Gerichtsverfahren, dass die Beklagte die erhobene Mindestgebühr von 30,00 € aufhebt.
Bei vorläufiger Einschätzung der Rechtslage hat der Kläger die Antwort zu Frage 1 im Ausgangsbescheid nur deshalb angefochten, weil eine substantiierte Begründung zu nachteiligen Auswirkungen auf militärische Belange fehlte. Der Sache nach dürfte die Zurückweisung des Widerspruchs also ein Nachholen der erforderlichen Begründung sein, was eine Gebührenpflicht nicht auslöst (§ 45 VwVfG).
Sollte die Beklagte den Gebührenbescheid nicht alsbald aufheben, könnte der Kläger gezwungen sein, den Widerspruchsbescheid selbst anzufechten, um dessen Tenor nicht bestandskräftig und damit gebührenpflichtig werden zu lassen. Zur Vermeidung eines weiteren Klageverfahrens wird o.g. Lösung angeregt. Die Beklagte könnte das Gerichtsverfahren unter Übernahme der Kosten für erledigt erklären, was die Gerichtskosten von 75,00 € auf 25,00 € reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter der 25. Kammer“
Was das Gericht da in Richtung Verteidigungsministerium sagt, ist ziemlich eindeutig und heißt im Grunde nichts anderes als: Was soll der Scheiß? Wer nun denkt, die Strategen von der Hardthöhe hätten daraufhin den taktischen Rückzug angetreten, irrt sich. Nach dreimaliger Aufforderung durch das Gericht kam eine Antwort auf die Klage mit einem Umfang von insgesamt sieben Seiten.
Darin heißt es unter anderem: „Im Übrigen durfte die Beklagte bei der Abfassung ihres Ausgangsbescheides vom 28. November 2008 zulässigerweise den mutmaßlichen Kenntnisstand des Klägers berücksichtigen (vgl. BVerwGE 74, 196 [205]). Der Kläger ist Betreiber der Internetseite www.familienvisum.de und widmet sich – nach eigenen Angaben unterhalb der Schwelle zulassungsbedürftiger Rechtsdienstleistungen – unter anderem den Problemen deutscher Staatsangehöriger, die die Einreise nichtdeutscher Ehegatten erreichen wollen. In diesem Zusammenhang hat er – nach derzeitigem Stand und hiesiger Kenntnis – 59 Anfragen nach dem IFG an die Beklagte gerichtet, von denen 58 das Auswärtige Amt betrafen. Bei diesen Anfragen ging bzw. geht es, soweit hier bekannt, vornehmlich um Vorgänge in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, so auch Usbekistan. Insofern waren erhebliche Vorkenntnisse des Klägers hinsichtlich der gefragten Sachverhalte sowie hinsichtlich des Verfahrens nach dem IFG, einschließlich der Kostentragungspflicht, vorauszusetzen (vgl. VG Berlin – 2 A 30.08).
Diese Sonderkenntnisse betrafen auch den Fall des Herrn K., der den Kläger offensichtlich zu der hier gegenständlichen Anfrage veranlasste, und der hier erst durch die Zeitungsartikel bekannt wurde, die der Kläger der Beklagten im Verlauf der verfahrensbegleitenden Korrespondenz übersandte (und die den Verwaltungsvorgängen in Kopie beigefügt sind).“
Merke: Um den Gegner durch Erhebung einer Gebühr von 30 Euro in die Flucht zu schlagen, scheut das Verteidigungsministerium weder Kosten noch Mühen noch zieren sich die Herren Militärs, den Delinquenten nach der Manier des Armeegenerals Erich Mielke auszuspionieren. Federführend zuständig für diese Aktion ist übrigens das Referat für Verfassungsrecht des Verteidigungsministerium. Da kann einem Angst und Bange um unser schönes Grundgesetz werden, wenn es in solche Hände kommt. Die Daten sind übrigens falsch und auch rechtswidrig erhoben. Zu beurteilen, ob diese Seite gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist nicht Sache des Bundesverteidungsministers, er kann auch — noch — keine Truppen schicken, um sie zu sperren. Das ganze diente nur dazu, mich bei dem Richter anzuschwärzen. Hat aber nicht geklappt, inzwischen habe ich wie zu erwarten auch Recht bekommen. Auf mein Geld warte ich freilich noch immer, das Verteidigungsministerium macht gar keine Anstallten, die bereits bezahlte Gebühr und die Gerichtskosten zu erstatten. Vermutlich bereitet man dort den nächsten strategischen Geniestreich in Form einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht vor. Wer das alles bezahlt? Natürlich nicht die querulatorischen Beamten der Hardthöhe aus ihrer Privatschatulle, sondern die Steuerzahler, also wir alle. Die Beamten erhalten einen Dank vorm Schrank mit Blick aufs Gefechtsfeld. Und weggetreten!
Anmerkung ter:
Und nach der Bundeswehr folgt ein Artikel über den Bundes-Datenschutzbeauftragten, den Tim Gerber so schön aus der Reserve gelockt hat. Mal sehen ,wer schneller ist, die familienvisum.de oder Radio Utopie. Zustimmung zur Übernahme des Artikels wird für die vorstehend genannte Webseite bereits hier und jetzt erteilt. Dies sind Weihnachtsgenüsse vom Feinsten.