Britische Datenschützer stoppen Nacktscanner
Das Erstellen und Betrachten der Bilder verstösst gegen das Gesetz des Verbots von Kinderpornografie
Die rasche Einführung von Nacktscannern an britischen Flughäfen droht an den Gesetzen zum Schutz von Kindern in den Verboten der Darstellung unanständiger Aufnahmen und Kinderpornografie zu scheitern.
Datenschutzaktivisten machten darauf aufmerksam, dass die gescannten Aufnahmen eine so hohe Qualität besitzen, dass sie einem „virtuellen Striptease-Sehen“ durch die Beamten gleichen. Sie haben die Sicherheitsüberwachung aufgerufen, die persönliche Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.
Terri Dowty, von der Aktion für die Rechte der Kinder, machte darauf aufmerksam, dass es nach dem Gesetz zum Schutz von Kindern, dem Act 1978, illegal ist, ein Bild oder ein unanständiges „Pseudo-Image“ eines Kindes zu schaffen, die Scanner könnten dieses Gesetz verletzen.
Das Ministerium muss nun entweder die Durchleuchtung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre untersagen oder das Scannen muss so lange ausgesetzt werden, bis eine neue Gesetzesvorlage geschaffen wurde, mit der dieses Verfahren der Überprüfungen auf Sprengstoffe rechtmässig wird, berichtete heute der Guardian in seiner Online-Ausgabe.
Das Flughafenpersonal würde ansonsten nach dem britischen Recht eine Straftat begehen.
Die Datenschützer haben weiterhin Bedenken, dass die bürgerlichen Freiheiten in Gefahr sind und die Bilder im Internet, einschliesslich der Promis, auftauchen. Gerade in Grossbritannien wurden im vergangenen Jahr ständig hochsensible Dateien von Bürgern aus Datenbanken von Behörden und Firmen ins Netz gestellt oder verlorengegangene Datenträger wurden aufgefunden.
Eine 12-monatige Studie im Flughafen von Manchester mit den Scannern ergab, dass die Bilder von nackten Personen sehr deutlich sind, es wird alles abgebildet, einschliesslich die Genitalien und Brust-Vergrösserungen. Erst im letzten Monat wurden Aufnahmen, die Personen unter 18 Jahren zeigen, von der Studie befreit.
Die Flughafenbeamten sagten, dass die Scannerbilder nur von einem einigen Sicherheitsbeamten an einen weit entfernten Ort gesehen werden können, bevor sie gelöscht werden.
Ein Sprecher des Ministeriums für Verkehr sagte:
„Wir verstehen die Bedenken, die bezüglich des Datenschutzes in Bezug auf den Einsatz von Ganzkörper-Scannern zum Ausdruck gebracht werden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter entsprechend ausgebildet sind und wir entwickeln einen Verhaltenskodex, um sicherzustellen, dass diese Bedenken angemessen berücksichtigt worden sind. Die bestehende Sicherungsmassnahmen bedeuten auch, dass die Betrachter der Scannerbilder von dem Gerät getrennt sitzen und so nicht in der Lage sind, die Person zu sehen und auf wen sich das Bild bezieht. Diese anonymen Bilder werden sofort gelöscht.“
Dieses Argument kann man nicht gelten lassen und die Bedenken der Kinderschützer sind berechtigt, denn die meisten Betrachter von Fotos von nackten Kindern und Jugendlichen haben die minderjährigen Opfer nicht in ihrem Zimmer. Es ist genau das Gleiche und nichts anderes. Da können noch so viele Kodicies verabschiedet werden.
Quelle: http://www.guardian.co.uk/politics/2010/jan/04/new-scanners-child-porn-laws