„Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“: CDU, SPD und Grüne (ver)fassungslos

Kein Tag für Schlechtmenschen: Das morgige Urteil in Karlsruhe bezüglich der Höhe der Hartz-Sätze ist bei den „Parteien“ im Regierungsviertel ganz offensichtlich bereits bekannt. Seit Tagen bereiten CDU und SPD eine öffentliche Kampagne zur Verfassungsänderung vor – angeblich wegen den „Jobcentern“ der Armutsagenturen „Arge“.

Morgen um 10 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil über die 2004 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Hartz-Gesetze. Das Karlsruher Urteil über das, infolge dieser Gesetze, verfassungswidrig, grausam und asozial nach unten gedrückte Existenz- und Steuerminimum, ist offenbar viel weitreichender als es die „Parteien“ in Berlin erwartet haben.

Ein neues Grundrecht bahnt sich an: das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“.

Der Fall, dessen Verhandlung morgen in Karlsruhe endlich zu Ende gehen wird, beginnt am 27.Oktober 2004. (Hartz IV-Elend für Kinder: die Soziopathie des 21.Jahrhunderts, 20.10.2009)

Damals reichen eine Frau, ein Mann und ein 10-jähriges Kind, welche zusammen in einer Wohnung leben, bei der “Arbeitsförderung Werra-Meißner – Arge” ihren Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts bei ein. Am 17.Dezember 2004 erhalten sie die Antwort: neben der Miete für ihre üppige, luxuriöse Wohnung (150 Euro, Heizkosten eingerechnet) bekommen diese zwei Erwachsenen und ein Kind zusammen 825 Euro monatlich – für Essen, Kleidung, Strom, Wasser, Telefon und alles andere natürlich auch. Für das Kind entfiel nach dieser Bemessung die Summe von 207 Euro.

Am 3.Januar 2005 schließlich reicht die Familie – pardon: “Bedarfsgemeinschaft” – Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Am 30. März 2005 weist die Arge diesen ab. Daraufhin klagt die “Bedarfsgemeinschaft” mit Kind am 2. Mai 2005 beim Sozialgericht Kassel. Dieses Gericht lässt sich volle zwei Jahre Zeit um am 7. August 2007 die Klage mit der Begründung abzuweisen, die ihnen zuerkannten Geldmittel seien nach dem Gesetz richtig berechnet. Daraufhin reichen die drei Unterschichtler am 5. Oktober 2007 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht ein.

Wieder ein Jahr später, am 29.Oktober 2008, verweist dieses die Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze an das Bundesverfassungsgericht – mündlich. Erst am 24.Januar 2009 liegt das Urteil schriftlich vor. Und wieder erst ein Dreivierteljahr später, am 20.Oktober 2009, beginnt nach einem Hartz IV-Bescheid vom 27.Oktober 2004 die Überprüfung der entsprechenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit, vor einem Bundesverfassungsgericht, welches am 7.November 2007 im Urteil 1 BvR 1840/07 sogar die Annahme einer Verfassungsklage gegen die Hartz IV-Gesetze verweigerte, mit der Begründung, es gäbe keine Begründung für die Annahme die Hartz IV-Sätze seien verfassungswidrig.

Heute nun erschien ein Interview mit dem Richter vom 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt, welcher damals am 26.Oktober 2008 (nach einem Jahr Verhandlung) die Klage der Familie an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet hatte. Die hessische Zeitung „Echo Online“ (1) zitiert Sozialrichter Jürgen Borchert aus einem Interview mit der Deutschen Presseagentur wie folgt:

„Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden. Außerdem muss es auf offensichtliche Fehler von der Justiz kontrollierbar sein..Seit Bestehen der Sozialhilfe ist das Existenzminimum niemals in öffentlicher, parlamentarischer Debatte im Parlament entschieden worden, Bisher wurde das immer quasi in Hinterzimmern und Kungelrunden ausgemacht, in denen der Finanzminister dann das letzte Sagen hatte.

Diese wichtige Frage gehört ins Parlament und ist dort vor den Augen der Wähler zu beantworten.“

Genau das haben nun SPD und CDU vor: sie wollen in einer Verfassungsänderung offenbar genau dieses neue Grundrecht, welches das oberste Gremium der Republik morgen aus bestehenden Grundrechten definieren wird,  durch die Hintertür wieder abschaffen.

Sozialrichter Borchert erläuterte auch eine nachvollziehbare Motivlage der „Volksparteien“, die in der politisch eindeutig minderbemittelten Mittel- und Unterschicht bis heute nie verstanden worden ist: den Zusammenhang zwischen sozialem und steuerlichem Existenzminimum.

Gekoppelt an die Frage der Höhe der Hartz-IV-Sätze sei schließlich auch die der Höhe des steuerlichen Existenzminimums, also jenes Betrages, der für den Zugriff des Fiskus tabu ist. Denn – so der Sozialrichter – ,,die Armutsgrenze hat immer eine Doppelfunktion.“

Die Konsequenz aus dem neuen „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ wäre klar: die Belastung, gerade der arbeitenden Unterschicht, würde entscheidend verringert; da die Arbeitenden ihr Geld sofort in den Wirtschaftskreislauf ausgeben, wäre dies ein indirektes Konjunkturprogramm. Auch die Bruttolöhne müssten steigen, ein Mindestlohn wäre Verfassungsauftrag, selbst die Belastung der Mittelschicht würde sinken, da die Steuergesetzgebung entsprechend angepasst werden müsste.

Verlierer dagegen wären die bisherigen Gewinner der gesellschaftlichen Entwicklung seit Amtsantritt von Gerhard Schröder (SPD) im Jahre 1998: Oberschicht, Besitzer, Konzerne, Monopole und die ganze Ursuppe aus Beraterkolonnen, Partei-Apparatschiks, „Wirtschaftswissenschaftsinstituten“ und Meinungsmachern in den „Medien“.

Auftritt Ursula von der Leyen (CDU). Die jetzige Arbeitsministerin ist eine schlechte Schauspielerin. Sowas lieben die Deutschen. Das müssen sie auch, schliesslich haben sie ja keine anderen mehr. Von der Leyen erklärte heute nun das, was bereits vor einigen Tagen mit SPD und CDU ausbaldowert worden war: eine Verfassungsänderung.

Hintergrund ist eine der vielen merkwürdigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, welche Gesetze und gesellschaftliche Zustände zwar für verfassungswidrig erklärt hatten, aber nicht gleich. Ende 2007 hatte Karlsruhe die „Mischverwaltung“ der Armen in den „Jobcentern“ (durch die 2004 neu geschaffene „Bundesagentur für Arbeit“ einerseits und die Kommunalverwaltungen andererseits) für verfassungswidrig erklärt – aber erst ab 2011.

Die Konsequenz der SPD war logisch – man versuchte nicht etwa die eigenen Gesetze zu korrigieren und schämte sich, nein, man versuchte natürlich das Grundgesetz zurecht zu schnitzen. CDU-Führung und Landesfürsten waren begeistert, nur die Parlamentsabgeordneten der CDU machten dabei nicht mit. Eine Riesenblamage, nicht nur für Kanzlerin Angela Merkel, sondern auch für die (noch verbliebenen) Ministerpräsidenten des Andenpakts, Christian Wulff und Roland Koch. (Grundgesetzänderung für Hartz-SPD gescheitert: Sozens landen im Müllcenter der Geschichte, 17.März 2009)

Nun geschah vor einigen Tagen etwas Interessantes. Roland Koch schrieb also seiner CDU-Kollegin in Berlin einen wahrhaft entschlossenen Brief, in welchem er sagte, so ginge das Ganze aber nicht, es müsse jetzt doch eine Grundgesetzänderung für die „Jobcenter“ her. Durch einfache Gesetzgebung ginge das zwar, theoretisch, aber so ginge das halt nicht.

Reaktion von der Leyen: Au ja. Warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen? Och, eigentlich bin ich da schon immer drauf gekommen (2):

„Ich habe stets gesagt, dass ich eine pragmatische mehrheitsfähige Lösung suche. Das bedeutet: Ich bin auch für eine Grundgesetzänderung offen.“

Und siehe da, durch den Türschlitz flatterte auch schon der Bettelbrief der Sozens: wann man endlich wieder in einer „grossen Koalition“ die Verfassung verstümmeln könne, man habe schon Phantomschmerzen (wann hat die eigentlich mal die Republik?) Dabei erklärten weder die CDU, noch die SPD, wie sie das Grundgesetz überhaupt ändern wollen. Dazu braucht man eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das heisst: ohne die FDP läuft sowieso nichts.

Das war am 2.Februar. Das Ganze würde wie eine Inszenierung wirken, wenn man wüsste, was das ist. Wenn man das nicht weiss, dann nennt man sowas (vielleicht) „Inszenierungstheorie“ und bezahlt im piekfeinen Theater der Stadt dann horrende Summen, um sich dann anschließend beim Edelbesäufnis über Hartz IV-Schmarotzer auszulassen.

Heute nun schwang von der Leyen wieder mal ihre Höhenfrisur vor die Kamera und betonte für ihr Ensemble, man werde es schon richten, das mit dem Grundgesetz (3). Was sie natürlich nicht sagte – und was auch niemand außer Radio Utopie mal nachschaute – ist, dass CDU und SPD (quasi als Bestrafung für soviel Unmut über soviel Armut durch die Bevölkerung) es für die Armen, Familien und Arbeitenden wieder einmal noch schlimmer machen wollen. CDU und SPD planen Zwangsarbeit und Leistungskürzungen. „Zumutbare Arbeit“ soll nicht mehr durch das „Ausnutzen von Gesetzeslücken“ abgelehnt werden, die Armutsbezüge sollen „in jedem Fall“ gekürzt werden, wenn eine Arbeit abgelehnt wird (4).

Diese Pläne standen bereits vor der von CDU und SPD angesagten Verfassungsänderung fest. Wenn jetzt das Grundgesetz wieder einmal geändert werden soll, dann höchstwahrscheinlich deswegen, weil diese geplanten „verschärften Sanktionen“ nicht mit dem jetzigen Grundgesetz (und seiner neuen Auslegung durch Karlsruhe) vereinbar wären.

Bisher ist das Existenzminimum nirgendwo umschrieben oder definiert. Genau das machten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2003/2004 zunutze, als sie die Hartz-Gesetze von Fremdautoren aus skrupellosen Ausbeuter-Kreisen übernahmen und dafür Beifall auch noch vom DGB bekamen. Die Armutsbezüge sanken, die Löhne sanken, das steuerliche Existenzminimum sank und belastete nun auch noch selbst kleinste Einkommen, dadurch sanken die Reallöhne noch weiter und die Zyniker in den „Parteien“ Berlins hatten Argumente in der Hand, warum es den „Hartz IV-Empfängern“ im Vergleich zu den Arbeitenden noch viel zu gut ginge.

Sozialrechte und Sozialgesetze wurden unter menschenverachtender Heuchelei von SPD und Grünen vernichtet, Lohnsklaverei für einen Euro – in den 70er Jahren ein Grund für eine Revolution, sogar in Ostdeutschland – wurde den Menschen als gerechte Strafe für ihren selbstverschuldeten gesellschaftlichen Status um den Hals gehängt. Wen die Eltern bezahlen konnten, wurde Praktikant. Die Liste der Sozialverbrechen dieser nach eigenem Anspruch „linken“ bzw „alternativen“ oder „sozialen“ Organisationen ist endlos. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kollaborierte schamlos.

Wenn es nun ab morgen zum ersten Mal in der Geschichte der Deutschen ein „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ gibt, dann sind nicht nur die Pläne von CDU und SPD für ein weiteres Auspressen der Deutschen zum Teufel – dann würde es auch den Menschen in ganz Europa besser gehen. Denn eine Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland würde, ähnlich wie ein „Mietspiegel“, ganz unvermeidlich auch die sozial- und steuerrechtlichen Standards  in den EU-Mitgliedsstaaten heben.

Das kann der sogenannten „Europäischen Union“ nicht gefallen, die in den letzten 11 Jahren durch ihre programmierten 5-Jahres-Pläne faktisch eine Entstaatlichung ihrer Wirtskörper betreibt, um diese entkernten Gebilde (und deren so elegant ihrer Verfassungsrechte beraubten Bürger) dann als eigener Staatskörper zu übernehmen. (DER MOLOCH, 07.Februar 2010)

Am 6.Februar forderte der „Wirtschaftsweise“ Wolfgang Franz eine Kürzung der Armutsbezüge von Hartz IV um 30 Prozent. Ausdrücklich erwähnte dabei Franz Arbeitslose mit Kindern, also die Armutsbezüge dieser Kinder. Diese seien viel zu hoch (5). Die Hartz IV-Empfänger ständen

„häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle“

Es war, wie oben beschrieben, wieder einmal die alte Platte: die Bevölkerung ab Unterkante Oberschicht ausplündern und absaufen lassen, um sie dann für jede weitere Eskalation auch noch gegeneinander aufzuhetzen.

Woher aber kriegt der Weise Franz seine – sicher nicht unüppigen – Bezüge? Er bekommt sie vom „Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung“ (ZEW). Und woher kriegen die ihr Geld? Sie kriegen es von der Bundesregierung, der EU-Kommission und „Stiftungen, Verbänden, Landesministerien und Unternehmen“. So läuft das.

Morgen nun erwartet nun dieses verrohte, amoralische und skrupellose Establishment, mit ihren sogenannten „Parteien“ und ihrem angerichteter Albtraum von Bananen- und Ausbeuterrepublik, eine adäquate Antwort aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gremium, die höchste Instanz der Republik. Es allein kann Entscheidungen von Regierung, Präsident, Parlament und allen anderen Gerichten aufheben. Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht die einzige Institution, welche unsere Verfassung schriftlich weiter entwickeln kann, entsprechend der Veränderung unserer Gesellschaft und des gesellschaftlichen Bewusstseins, dem „Öffentlichen Interesse“.

Morgen nun wird dieses höchste Gremium der Republik den machtvergessenen und machtversessenen „Parteien“ Deutschlands mit beiden Füssen ins Gesicht springen.

Mögen sich die Wähler am 9.Mai in Nordrhein-Westfalen daran ein Beispiel nehmen.

Quellen:
(1) http://www.echo-online.de/suedhessen/darmstadt/art1231,635590
(2) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter132.html
(3) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter138.html
(4) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter128.html
(5) http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/06/hartz-iv-wirtschaftsweise-franz/fordert-kuerzung-um-30-prozent.html

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