Petition: Datenschutz – Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) vom 20.12.2009

Peter Casper reichte vor einundeinhalb Monaten eine Bundestagspetition gegen den elektronischen Entgeltnachweis ein, der die Datenübermittlung von Millionen Arbeitnehmern betrifft. Bisher haben bis zum jetzigen Zeitpunkt erst 15300 Bürger diese Petition mitgezeichnet und in zwei Wochen ist die Beteiligungsfrist beendet.

Deshalb sollte noch einmal ein grosser Endspurt zeigen, dass die Bürger dieses Staates mit dieser Art der Personenkontrolle nicht einverstanden sind und den Verantwortlichen mit ihrer Unterschrift deutlich die Rote Karte zeigen.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.

Begründung

Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.

Zur Petition hier

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Wenn dieses Gesetz Realität geworden ist, wird es in Deutschland zwei Klassen von Menschen geben – diejenigen, die die Daten haben, und diejenigen, die sie nicht haben. Man darf gespannt sein, was ein Abzug der Datenbank später mal auf dem Schwarzmarkt kostet.

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