Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor

Laut dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Tritt, ist das „Euro-Paket“ ein Blankoscheck in Höhe von 148 Mrd Euro für die Bundesregierung. Der angebliche Zeitdruck liegt nicht vor.

Wie Trittin in der heutigen Bundestagsdebatte erklärte, hat das Parlament nach Anfrage wie denn die 148 Milliarden Euro, über die das Parlament der Regierung eine Finanzermächtigung aussprechen soll,  vom Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble ein einseitiges Blatt Papier erhalten.

In diesem „Term Sheet“, so Trittin, stehe an belastbaren Fakten lediglich die Angabe, die Zweckgesellschaft, für welche die Bundesregierung ermächtigt Gewährleistungen in Höhe der genannten Summe (123.000.000.000 Euro plus 20 Prozent) zu übernehmen, würde nach luxemburgischen Recht gegründet. Der Vertrag über diese Zweckgesellschaft liegt nach Angaben Trittins dem Parlament nicht vor. Die Regierung verlange vom Parlament die Unterschrift zu einer Gewährleistungsermächtigung für eine Zweckgesellschaft, über die es nicht einmal Informationen bekomme.

Das „Euro-Paket“ umfasst insgesamt 720-750 Milliarden Euro (die Angaben schwanken täglich). Der Anteil des Internationalen „Währungsfonds“ (IWF) soll entweder 220 Milliarden, 230 Milliarden, oder 250 Milliarden Euro betragen. Der EU-Anteil soll 500 Milliarden Euro betragen. Diese gigantische Summe soll sich nach Regierungsangaben aus einem „Fonds“ der EU-Kommission in Höhe von 60 Milliarden Euro und eine Gewährleistung durch die Mitgliedsstaaten in Höhe von 440 Milliarden Euro zusammen setzen. Diese Summe soll durch eine Zweckgesellschaft zuerst am Geldmarkt „aufgenommen“, dann verwaltet und anschliessend an Banken und Finanzindustrie ausgegeben werden. Sinn soll die Bezahlung von Schulden von Mitgliedsstaaten der „Euro-Zone“ innerhalb der „Europäischen Union“ sein. So soll die Währung Euro „stabilisiert“ werden.

Parlamentsvorbehalt. Bei der Garantiesumme für die ominöse Zweckgesellschaft aber nicht.Wie Trittin nun verlautbarte, hat der Bundestag bezüglich der Ausgabe der 60 Milliarden Euro aus dem „Fonds“ der EU einen Trittin wies zudem daraufhin, dass das Argument eines vermeintlichen Zeitdrucks falsch sei. Solange die Zweckgesellschaft nicht gegründet sei, fließe auch kein Geld. Also warum, so Trittin, lege man dem Parlament den Vertrag über diese Zweckgesellschaft nicht vor?

Nun, dem Mann kann geholfen werden. Hier noch einmal der Gesetzentwurf, der allen Ernstes bereits am Freitag schon wieder durch das Parlament und die Länderkammer Bundesrat gejagt werden soll (1):

“§ 1 Gewährleistungsermächtigung
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für Kredite, die eine von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes gegründete oder beauftragte Zweckgesellschaft zur Finanzierung von Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes aufnimmt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 123 Milliarden Euro zu übernehmen, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen…
(4) Vor Übernahme von Gewährleistungen nach Absatz 1 ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung zu unterrichten.
(5) Der Gewährleistungsrahmen nach Absatz 1 kann unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um bis zu 20 Prozent der in Absatz 1 genannten Summe überschritten werden.”

Der Vertrag liegt dem Parlament offensichtlich deswegen nicht vor, weil diese (kommerzielle) Zweckgesellschaft, vielleicht das Subunternehmen irgendeiner Geschäftsbank, längst existiert und nur darauf wartet, dass dieses unfaßbare Parlament es nach der letzten Finanzermächtigung zur Banken-„Refinanzierung“ in Höhe von 22.4 Milliarden Euro nun mit 148.000.000.000 Euro füttert.

(…)

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Quellen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/016/1701685.pdf