DIE TRANSNATIONALE AGENDA „CYBER-SECURITY“: Science Fiction Romane und Schnapsideen

Seit Jahren versucht die Berliner Bundesregierung die Kontrolle über die Informationstechnischen Systeme und Produktionsmittel der Deutschen zu erlangen, sowie über deren Zugang zu Weltbibliothek und Weltinformationsnetz. Als vorläufigen Höhepunkt der Kampagne verlangte nun gestern der Vorsitzende des „Bundes der Kriminalbeamten“ (BDK), Klaus Jansen, eine Vollmacht des Kanzleramtes zur kompletten Ausschaltung des Internets in der Berliner Republik. Ebenso forderte der Vertreter der Kriminalpolizei einen staatlichen Zugriff auf alle informationstechnischen Systeme der Bundesbürger – um diese zu „beschützen“.

In Brüssel versucht derweil die Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die „Digitale Agenda“ der neuen kapitalistischen Sowjetunion „Europäische Union“, die Kontrolle des Internets durch die Brüsseler Räte und ihre Kommission voran zu treiben. Das hat sie weltweit mit den anderen Staatsregierungen privilegierter Wirtschafts- und Währungszonen gemeinsam, die wiederum mit dem Acta-Abkommen versuchen kollektiv die Forderungen transnationaler Industrien, Interessengruppen und Kapitalgesellschaften umzusetzen und verzweifelt bemüht sind, die informelle, geistige, moralische, kulturelle, politische, wirtschaftliche und letztlich finanzielle Kontrolle über die Bevölkerungen aufrecht zu erhalten.

Ausgangspunkt dieses größten weltweiten Kulturkampfes zwischen Bevölkerung und Obrigkeit seit Erfindung des Buchdrucks vor 600 Jahren, ist eine Agenda für „Cyber-Security“ der seit dem 19.Jahrhundert existierenden „Internationalen Fernmeldeunion“. Diese wurde zusammen mit der Industrie im Jahre 2007 gestartet und schuf 2009 im Zuge der sogenannten „Föderalismusreform II“ in Deutschland mit dem Verfassungszusatz 91c die Grundlage für eine Digitale Diktatur.

Auftakt

Zur Zeit spielt sich im Gerichtshof der Öffentlichen Meinung eine kleine Sommerposse ab. Im bereits seit vielen Jahren laufenden Verfahren gegen Freiheit, Bürgerrechte und Verfassung treten in diesen Tagen immer neue Zeugen der Anklage auf, verhaspeln sich, korrigieren ihre Aussagen und verziehen sich dann wieder kleinlaut Richtung Zuschauerbank. Die Ankläger wider Freiheit und Verfassung, schon ganz rot im Gesicht, nutzen zwar den üblichen Drei Monate-Urlaub des  überfleißigen Parlamentes dazu, immer wieder neue Beweise zu benennen. Doch werden diese stets widerlegt.

Derweil bleiben die wahren Interessen der Ankläger und ihre transnationalen Hintermänner im Schatten. Noch.

Kapitel I: Schlecht gerüstet

Die neue Verfahrensrunde begann am 2.Juli. Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) und sein vorgesetzter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), gaben sich eine Pressekonferenz und der Presse eine „Vorstellung des bundesweiten Lagebildes“. Man fühle sich – so die kleinen Brüder des Militärs – irgendwie „schlecht gerüstet“ in den Innenbehörden. Man wolle jetzt endlich die Vorratsdatenspeicherung zurück haben. (1)

Wegen dem Drogenhandel. Wegen der Mafia. Wegen den Rockerbanden. Wegen dem Anlagebetrug. Wegen der ONK (Organisierte Nichtstaatliche Kriminalität).

„Beim Internet brauchen wir dringend eine verfassungskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“

so Minister des Inneren de Maiziere. Dabei hatte ihm das Bundesverfassungsgericht am 3.März schon bescheinigt, dass die “Vorratsdatenspeicherung”, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der gesamten Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. (DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe)

Nur an dem ausführenden Gesetz dieses staatlichen Freifahrtscheins haperte es seit März. Irgendwie schien man in der FDP sich daran zu erinnern, warum Parteien von 14 auf 4 Prozent absaufen können und wollte nicht ganz so, wie als die Rotte Ilsebills im Innenministerium. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, die seit der letzten Bundestagswahl nicht mehr gewagt hatte ihren CDU-Koalitionsherren ein einziges Mal zu widersprechen, vermeldete in Sachen Telekommunikationsüberwachung überraschend deutlich:

„Einfach einen neuen Aufguss des Gesetzes wird es in Deutschland nicht geben.“

So ging´s also nicht.

Kapitel II: Beweise durch Praxis

Am 14.Juli versuchten Springer-Presse, Polizeibehörden, CDU und Innenministerium über eine andere Flanke ein schnelles Paßspiel. Statt der Vorratsdatenspeicherung ging es nun um die Internetsperren und das eigentlich auf Eis gelegte „Zugangserschwerungsgesetz„.

Der Hintergrund: Im Oktober 2009, nach erstaunlich zähen und seitens der CDU äußerst widerwillig geführten Koalitionsverhandlungen (Spekulieren CDU und SPD-Spitze auf eine Fortsetzung der grossen Koalition?), hatten sich CDU und CSU schliesslich mit der FDP auf eine bizarre Abmachung verständigt. Man beschloss, das von SPD, CDU und CSU beschlossene „Zugangserschwerungsgesetz“ für die Einrichtung von Internetsperren in Kraft zu lassen und anzuwenden – aber nicht ganz. Das nun von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Bundesjustizministerium ließ mit einem Erlaß einen Teil des Gesetzes ausser Funktion. Unter der Devise „Löschen statt Sperren“ sollten schwerstkriminelle Inhalte („Kinderpornografie“) aus dem öffentlich zugänglichen World Wide Web des Internets entfernt werden, anstatt durch Internetsperren die Grundrechte der Bevölkerung insgesamt einzuschränken.

Ein Jahr lang, so die Abmachung im Koalitionsvertrag, solle diese Praxis andauern. Dann sollten die zuständigen Polizei- und Ermittlungsbehörden einen Bericht darüber vorlegen, wie, wann, wo und wodurch sie die Löschung dieser Inhalte bewältigt hatten.

Nun aber, ein sattes Vierteljahr vor Ende der Bewährungszeit, juckte es scheinbar das BKA, sich mit unterhaltsamen Statements vorzeitig bemerkbar zu machen. Die Mitspieler schwärmten aus.

Zuerst legte die „Welt“ (2) vor. Eine „interne BKA-Studie“ habe ergeben, so die Springer-Zeitung, dass die Polizeibehörde mit der vorgeschrieben Löschung von „Kinderpornografie im Internet“ im ersten Halbjahr 2010 nicht so recht voran gekommen sei. Der Polizeibehörde seien „die Hände gebunden, weil die Politik ihr wenig Handlungsspielraum“ ließe. Die Zeitung weiter:

„Kinderpornografische Webseiten bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar“, heißt es in dem Resümee des BKA. 40 Prozent solcher Internetseiten können demnach nach einer Woche noch per Mausklick auf den Computer geladen werden“

Dadurch, so die „interne BKA-Studie“, komme es zu

„einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung„.

Der Vorsitzende des berüchtigten parlamentarischen Innenausschusses (einst in grauer Vorzeit zur Kontrolle, nicht zur Kopie der Regierungsbehörden gedacht) hatte von der „internen BKA-Studie“, welche der Springer-Zeitung exklusiv vorgelegen hatte, überraschenderweise auch schon gehört. Wolfgang Bosbach (CDU) über die hohe Zahl nicht gelöschter kinderpornografischer Inhalte:

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden als im ersten“

Diese interessante Amtstheorie erweiterte der Innenausschuss-Vorsitzende Bosbach wie folgt:

„Die Behörde habe durch die Praxis nachgewiesen, dass die Löschung kinderpornografischer Seiten in einem viel zu geringen Umfang möglich sei. „Wenn man aber nicht löschen kann, muss man wenigstens den Zugang durch Internetsperren erschweren. Dafür plädiert die Union energisch“ „

Wie sanft dem BKA die Hände gebunden waren, um durch eigene Praxis das eigene Unvermögen und die Notwendigkeit gewisser Gesetzgebungen zu beweisen, hatte sich schon im Frühjahr heraus gestellt.

Kapitel III: Achtung vor der Souveränität

Bereits im März waren Meldungen an die Öffentlichkeit gedrungen, nach denen die FDP eine Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes plante. Ersetzt werden sollte es durch ein Löschgesetz. Das BKA rächte sich auf seine Art und Weise: bürokratischen Widerstand.

Laut eigener Aussage sah sich die (durch das BKA-Gesetz mit äußerst weitreichenden, auch internationalen Kompetenzen ausgestattete) „Geheimpolizei“ leider ausserstande, einem Provider mit mutmasslichem oder tatsächlichem kinderpornografischen Material auf den Servern auch nur eine einzige email zwecks deren Löschung zu schreiben – weil dies, so BKA-Präsident Ziercke, die Kompentenz des Bundeskriminalamtes überschreiten würde.

Ziercke wörtlich im März dieses Jahres (3):

„Also ich glaube, wir würden es uns auch verbitten, wenn der CIA oder das FBI oder der chinesische Nachrichtendienst oder wer auch immer hier in Deutschland dafür sorgen will, dass bestimmte Dinge gesperrt oder gelöscht werden sollen. Nur noch einmal vom Grundprinzip her: Dass eine Behörde einen Privaten im Ausland auffordert, etwas zu tun, das kann ich schlicht nicht.“

Die Logik des BKA also: bei hoch- und schwerstkriminellen Inhalten auf Servern von ausländischen Providern könne man leider überhaupt nix machen, auch wenn dies zur erwähnten „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führe. Aber die Deutschen zuhause, denen könne und müsse man die Grundrechte einschränken – um präventiv eine „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren?

Die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann war noch etwas besser im Erzählen. Sie behauptete, das BKA würde

aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran“

treten, sondern erst einmal den Amtsweg über die örtlichen Kollegen suchen. Da dies aber naturgemäß viel zu lange dauere, sei die Überwachung der Deutschen und die Einrichtung von Internetsperren „unter dem Gesichtspunkt der Prävention“ einfach viel praktikabler“.

Angesichts dieser bizarren Erklärungsversuche der Amtstheoretiker und ihrer CDU-Fans fragte sich nicht nur „Heise.de“ (3):

„Das BKA kann sich bei der Argumentation zu den Websperren oder zur Löschung von kinderpornografischen Seiten allem Anschein noch nicht entscheiden, ob nun der Dienstweg verbaut oder zu lang ist (bzw. einfach wegen der Befindlichkeiten der Staaten, in denen die Seiten gehostet werden, nicht genutzt wird). Wenn es dem BKA nicht möglich ist, einzuschreiten, wieso versucht es dies dann bereits seit Jahren? Und wenn die Seiten bereits nach einigen Tagen verschwinden, wie soll dann eine Sperrung helfen? Inwiefern ist es, auch mittels der Hilfe von Stellen wie Inhope, nicht möglich, an die Provider direkt heranzutreten – nicht im Sinne einer Forderung einer Behörde, sondern im Zuge von offiziellen Mitteilungen?“

Kapitel IV: Science Fiction Romane und Schnapsideen

Am Abend des Mittwochs, den 14.Juli, war die Story der „Welt“ (2) mit der vermeintlich „internen Studie“ des BKA über die vermeintliche Unlöschbarkeit kinderpornografischer Inhalte aus dem World Wide Web online gegangen. Schnell stellte sich heraus: die angebliche Studie war ein einfacher Vortrag, den BKA-Präsident Jörg Ziercke letzte Woche vor den Regierungsfraktionen CDU, FDP und CSU gehalten hatte. (4)

Donnerstag, 15.Juli. Auftritt Clemens Conrad, Junge Union (JU) Berlin.

Noch letztes Wochenende hatte der Bundeskongress der CDU-Jugendorganisation einstimmig “Löschen statt Sperren” beschlossen. Jetzt trat die JU Berlin mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit und forderte Internetsperren – aber nicht etwa gegen Webseiten mit schwerstkriminellen kinderpornografischen Inhalten, sondern gegen alle Webseiten mit legaler Pornografie. Allen Ernstes forderte die CDU-Jugendorganisation ein „Pornografieverbot im Internet!“ – und zog die Meldung der „Welt“ als Referenz hinzu:

„Es ist völlig unverständlich wie viele Politikerinnen und Politiker (auch der CDU/CSU) tatenlos bleiben. Anstatt mit aller Macht nach technischen Lösungen für die Eindämmung der Pornografie zu suchen, wird über die Meinungsfreiheit und Zensurfragen philosophiert. Dazu passt, dass eine interne BKA-Studie, die der Zeitung „Die Welt“ vorliegt, aufzeigt wie überfordert das BKA mit den derzeitigen Regelungen ist. Die Löschungsbemühungen bei Kinderpornografie-Inhalten bleiben völlig wirkungslos. Die Maxime „Löschen statt Sperren“ scheint nicht zu wirken. Wir haben als Junge Union auch lange gesagt, dass Sperrungen nutzlos, kontraproduktiv und zudem relativ leicht zu umgehen sind. Aber das Gleiche scheint für die Löschungsversuche zu gelten. Ein Umdenken muss her. Wir brauchen die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten, wir fordern die Einrichtung wirksamer Altersbeschränkungen gegen die Porno-Welle aus dem Internet, wir fordern Aufklärungsprogramme für Eltern und Kinder. Ziel muss ein effektives Pornografieverbot für Jugendliche im Internet sein.“

In der Öffentlichkeit erhob sich nun ein Wiehern, wie man es lange Zeit nicht gehört hatte. Schon am Abend brach die Forderung in sich zusammen, die JU ruderte zurück und nahm die Erklärung von der Webseite und versuchte nun nichts anderes mehr, als diese Erklärung zu erklären. (6)

Freitag, 16.Juli. Auftritt Wilfried Albishausen, stellvertretender Bundesvorsitzender des „Bundes der Kriminalbeamten“ (BdK).

Der ehrenwerte Herr Kriminalbeamte erklärte erst einmal das Grundgesetz per se zur „ideologischen Frage“, indem er keinen Unterschied in der Einschränkung der Grundrechte von 82 Millionen Menschen und der müden email einer amtsfaulen Behörde machte. Albishausen (7):

„Ob Sperren oder Löschen – das ist nur eine ideologische Frage

Und wieder bezog man sich, in der üblichen Stillen Post der Informationsindustrie, auf den Artikel der „Welt“ und die angebliche „interne Studie“ des BKA. Inzwischen war der Vortrag von BKA-Präsident Jörg Ziercke schon in seiner Bedeutung erheblich gewachsen:

„Hintergrund sind neueste Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA), nach denen kinderpornografische Webseiten trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar bleiben. „Es ist technisch sehr schwierig, das Material auf externen Servern zu löschen“, sagte Albishausen.“

BdK-Vize Albishausen forderte die Einrichtung von Internetsperren und griff die Justizministerin direkt an. Sie würde das Problem aussitzen, nicht etwa die zuständigen und selbsterklärend unfähigen Polizeibehörden. Radio Utopie beschwerte sich, wie immer höflich und zurückhaltend gegenüber den Obrigkeiten. (Internetsperren: Die Polizeibehörden BKA und BDK sind ein Haufen Lügner und Betrüger, die ihren Job nicht machen wollen)

Samstag, 17.Juni. Auftritt Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des BdK. Er liess nun die ganze Katze aus dem Sack. Die Kriminalpolizei habe der Regierung ein „15-Punkte-Sofortprogramm“ vorgelegt. Dieses beinhalte u.a. (8):

– die Einrichtung eines „Reset-Knopfs für das Internet“, mit dem das Kanzleramt Deutschland im Ernstfall sofort vom Netz nehmen könne…
– eine Ausweispflicht für alle Internet-Nutzer, welche sich auf deutschem Boden in das Weltinformationsnetz einloggten…
– den Aufbau eines „Nationalen Internet-Zentrums“ unter Kontrolle des BKA, in welchem „alle Fäden aus den Bundesländern“ (also z.B. den Landeskriminalämtern) zusammen zu laufen und Spezialisten ein tägliches Lagebild zu erstellen hätten…
– jeder Internet-Nutzer, der Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge erledigen wolle, müsse sich bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen…
– gesetzliche Befugnisse für Behörden „offene und verdeckte Ermittlungen im Internet, speziell in sozialen Netzwerken wie Facebook, SchülerVZ oder Twitter“ durchzuführen…
– „Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen zu dürfen“, also auf diese zuzugreifen…
– „Spezialeinheiten für Computerkriminalität in jeder Polizeibehörde einzurichten“…
– „flächendeckend Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Netz-Kriminalität einzurichten“, etc, etc…

Der Chaos Computer Club (CCC) formulierte auf diesen Versuch von Polizei und Regierung, in der Republik am Beginn des 21.Jahrhunderts eine Digitale Diktatur zu installieren, folgende Antwort;:

„Der Reset-Knopf ist eine lächerliche Schnapsidee…Der kann mal seine Science-Fiction-Romane wieder einpacken“

Nun stellt sich allerdings die Frage – wer hat diese Romane eigentlich geschrieben?

DIE TRANSNATIONALE AGENDA “CYBER-SECURITY” (II): China ruft nach planetarer Internet-Kontrolle

Quellen:
(1) http://www.welt.de/die-welt/politik/article8270875/Organisierte-Kriminalitaet-Fahnder-fuehlen-sich-schlecht-geruestet.html
(2) http://www.welt.de/die-welt/politik/article8472507/BKA-kann-Kinderpornografie-nicht-loeschen.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32323/1.html
(4) http://www.netzpolitik.org/2010/junge-union-berlin-erklart-idee-ihres-pornographie-verbotes/
(5) http://www.netzpolitik.org/2010/junge-union-berlin-fordert-pornographieverbot/
(6) http://www.cynamite.de/Internet-Thema-34041/News/Junge-Union-fordert-Pornografie-Verbot-im-Internet-Update-Junge-Union-rechtfertigt-sich-oder-versucht-es-zumindest-764297/
(7) http://www.rp-online.de/digitale/internet/Kriminalbeamten-Bund-fordert-Internetsperren_aid_882502.html
(8) http://www.neue-oz.de/information/noz_print/interviews/20100717_Kriminalbeamte_Netzsicherheit.html
(9) http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/ResetKnopf-ist-Schnapsidee/story/28887848

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