Wir können Demokratie, Herr Mappus!

Parkschützer beantragen die Auflösung des Landtags und den Rücktritt der Landesregierung

Stuttgart, 4. Oktober 2010: Die Parkschützer initiieren heute bei der Montagsdemo im Stuttgarter Schlossgarten eine Unterschriftensammlung, mit welcher ein Volksbegehren zur vorzeitigen Auflösung des Landtags und der Landesregierung beantragt werden soll.

Unter dem Motto „Unser Recht: Volksbegehren. Und Tschüss!“ wird der Antrag mit folgender Begründung
gestartet:

„Im Streit um das Projekt Stuttgart 21 hat sich die Landesregierung über Monate hinweg einer Diskussion mit der Bevölkerung entzogen. Die friedlichen Bürgerproteste wurden von der Regierung zunächst ignoriert, dann diffamiert und kriminalisiert.

Nach den Geschehnissen vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten hat die Landesregierung bewiesen, dass sie nicht das Volk vertritt. Mit ihrem unverhältnismäßigen polizeilichen Einsatz stellte sich die Landesregierung von Baden- Württemberg gegen die eigene Bürgerschaft, insbesondere gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren, die im Schlossgarten friedlich gegen die anstehende Abholzung der Bäume demonstrierten. Dabei kam es nicht nur zu über 400 Verletzten, eine ganze Stadt ist traumatisiert.

Dieser von Ministerpräsident Stefan Mappus und Innenminister Heribert Rech zu verantwortende Polizeieinsatz sowie die Reaktionen der Mitglieder des Landtags lässt der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg keine andere Wahl, als den Antrag auf ein Volksbegehren zur vorzeitigen Auflösung des Landtags und der Landesregierung zu stellen und sofortige Neuwahlen zu fordern.“

„Eine Regierung, die schwerste Verletzungen unserer Kinder billigend in Kauf nimmt, ist nicht mehr unsere Regierung!

Eine Regierung, die solche unfassbaren Gewaltexzesse durch die Polizei auch noch verteidigt, ist untragbar“, sagt Sybille Kleinicke, Initiatorin des Antrags.

„Kanzlerin Merkel hat die Landtagswahl zum Volksentscheid erklärt; diese Wahl brauchen wir jetzt so schnell wie möglich!“

Es sind 10.000 Unterschriften nötig, um beim Innenministerium einen „Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zur Auflösung des Landtags“ einzureichen.

Diese Unterschriften sollen heute Abend bei der Montagsdemo im Park gesammelt werden.

Für den weiteren Verlauf gilt Artikel 43 der Landesverfassung

(1) Der Landtag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder vor Ablauf seiner Wahlperiode durch eigenen Beschluß, der der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, selbst auflösen. Zwischen Antrag und Abstimmung müssen mindestens drei Tage liegen.

(2) Der Landtag ist ferner aufgelöst, wenn die Auflösung von einem Sechstel der Wahlberechtigten verlangt wird und bei einer binnen sechs Wochen vorzunehmenden Volksabstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten diesem Verlangen beitritt.

Bei ca. 7,6 Mio. Wahlberechtigten benötigt dieses Volksbegehren gem. Art. 43 gerundet 1,28 Mio. Unterschriften.

*Rückfragen *an Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer,
Tel. 0174-7497868 oder an

Carola Eckstein, Tel. 01520-7827755 oder an
Fritz Mielert, Tel. 0176-66681817

*Presseerklärungen und Hintergrundinfos / Presseportal:*

www.parkschuetzer.org/presse

*Internet:* www.bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand

und www.parkschuetzer.org

Stuttgart, 4. Oktober 2010

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