Greenpeace: Endlagerbau in Gorleben ist rechtswidrig
Klage gegen Rahmenbetriebsplan für niedersächsischen Salzstock eingereicht
Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben heute zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982.
Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.
„Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen. Die Öffentlichkeit soll draussen bleiben bis alles fertig ist“,
sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler.
„Das ist juristisch unzulässig und dagegen klagen wir.“
Keine Erkundung – In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut
Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager fuer hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Das Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordöstlichen Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet ist oder die
Salzrechte fehlen.
„Das ist hochgradig sicherheitsrelevant“,
so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben.
„Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor geologischen Mängeln die Augen
verschliesst, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.“
Nach Ansicht der Kläger muss das Bundesumweltministerium dafür einen neuen Rahmenbetriebsplan beantragen.
Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 in einer schriftlichen Stellungnahme festgestellt:
„Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.“
Ein neuer Antrag muesste jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
„Genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne
grosses Aufsehen Tatsachen zu schaffen“,
so von Oppen.
Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den Anwohnern müssten die Arbeiten in Gorleben darüber hinaus nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.
Berlin, 20. 10. 2010