Staatsstreich des Euro-Systems

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unterstützen der amtierende Führer der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, sowie der ehemalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück vor dem morgigen Gipfel des obersten EU-Regierungsrates den laufenden Staatsstreich gegen die Souveränität der Berliner Republik und das Grundgesetz. Angestrebt wird die selbst erzeugte Währungskrise des Euro-Systems zur Auflösung der Staaten in der Euro-Zone zu nutzen.

Symbolträchtiger kann man es nicht machen. In einer englischsprachigen Erklärung in der „Financial Times“ (1) forderten gestern Finanzminister und Aussenminister der „großen Koalition“ von 2005-2009 durch eine „radikale, gezielte Anstrengung“ der desaströsen Finanzunion, die mittlerweile halb Europa mit Bankrott und sozialen Revolten bedroht, nun auch noch die „politische Integration“ der 1992 geschaffenen „Europäischen Union“ folgen zu lassen.

Konkret unterstützen die alten SPD-Kader der Schröder-Ära prinzipiell die Geldforderungen der Banken, Staatsbanken, Konzerne und Reichen, die Schuldtitel (wie z.B. Staatsanleihen oder Bonds) der sogenannten „Schuldensünder“ (also europäischer Staaten) besitzen, indem sie eine weitere massive Aufstockung des 440 Milliarden Euro Steuergelder schweren Fonds der Zweckgesellschaft EFSF unterstützen, einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht. Auf den deutschen Staat würde so mutmasslich weitere Milliarden-Belastungen zugunsten der Kapitalgesellschaften und Superreichen zukommen. Allein aus Deutschland erheben Banken, Staatsbanken und „Private“  an die Euro-Zonen-Länder Griechenland, Irland, Portugal und Spanien Geldforderungen in Höhe von 388 Milliarden Euro. Nun soll der sogenannte „Rettungsschirm“ bwz „Rettungsfonds“ EFSF diese ausbezahlen. (Krisen-Banken und Reiche aus Deutschland wollen 388 Mrd Euro aus Zonen-Ländern, 13.Dezember)

Dass Steinmeier und Steinbrück dabei einen „Haircut“, einen teilweisen Schuldenerlaß für Griechenland, Irland und Portugal in Aussicht stellen, ist Heuchelei und Ablenkung. Beide betonen die systemische Kontinuität des Euro-Systems der systemrelevanten Banken, indem sie die „Unabhängigkeit“ der „Europäischen Zentralbank“ (EZB) „sicherstellen“ wollen.

Dazu muss immer wieder erklärt werden: Unabhängigkeit der Menschen ist Freiheit. Unabhängigkeit der Macht ist Diktatur.

Stalin, Hitler, Mao und alle anderen Diktatoren waren unabhängig von einem Parlament. Sie hatten eine unabhängige Regierung. Das unabhängige Euro-Geldsystem, welches der unabhängigen Zentralbank EZB und den „privaten“ Banken ein Geldschöpfungsmonopol einräumt, ist eine Finanzdiktatur. Nichts anderes.

Steinmeier und Steinbrück unterstützen mit der massiven Ausweitung des EFSF-Euro-Fonds die gestrige Forderung des Präsidenten der unabhängigen Euro-Zentralbank EZB. (Auch wenn alles in Euro fällt). Des Weiteren unterstützen die Kader der sogenannten „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ die Einführung von Euro-Bonds, also von gemeinsamen Staatsanleihen durch eine Vielzahl souveräner Staaten. Auch das würde den deutschen Staatshaushalt mutmaßlich um weitere Hunderte von Milliarden Euro belasten, während die Regierung Merkel – derjenigen Kanzlerin, die Steinmeier und Steinbrück zu Ministern und damit zu Räteministern in Brüssel ernannte – gleichzeitig in einer 80 Milliarden Euro schweren, brutalen Kürzungsorgie der Staatsausgaben den Deutschen auf die Kehle springt.

Für wen Steinmeier und Steinbrück arbeiten – und für wen sie immer gearbeitet haben – das sagen sie am allerbesten selbst:

„Schuldensanierung muss auch durch Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckung begleitet werden, die deutlich machen, dass die Eurozone in der Tat unser gemeinsames Schicksal ist. Hier sollte Deutschland am Steuer sitzen, nicht für weniger, sondern für mehr Integration. Es ist höchste Zeit, die Kluft zwischen finanzieller und politischer Integration in der Eurozone zu schließen. Die Finanzmärkte erwarten ein eindeutiges politische Signal der Unumkehrbarkeit der Wirtschafts-und Währungsunion, und sie erwarten es jetzt.“

Es gibt einen Unterschied zwischen Integration und Assimilation. Genau diese definierte niemand anderes als das Bundesverfassungsgericht am 30.Juni 2009 in seinem Urteil 2 BvE 2/08 zum Lissabon-Vertrag (2). Das Bundesverfassungsgericht urteilte darin, es sei

“allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt.“

Ebenso sei

“keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.”

Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit garantierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, dass die Grundrechte (Artikel 1-19), sowie der entscheidende Passus in Artikel 20 („Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung..gebunden“) in Kraft bleiben. Weiterhin stellte Karlsruhe klar:

„Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehaltenDas Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.”

Nun sollen die Deutschen – nach gerade mal 35 Jahren gemeinsamer Demokratie in ihrer gesamten Geschichte – durch die eigene Regierung, die eigenen Abgeordneten, die eigenen Parteien, die sie gewählt haben, durch systemrelevante Banken und ein unabhängiges Geldsystem in eine Diktatur überführt und ihre Verfassung außer Kraft gesetzt werden.

Wenn das kein Staatsstreich ist – was ist dann ein Staatsstreich?

(…)

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Quellen:
(1) http://www.ft.com/cms/s/0/effa001c-07ba-11e0-a568-00144feabdc0.html
(2) http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html