WikiLeaks-Veröffentlichungen keine Verstösse gegen australisches Recht
In Australien wird es nach Auskunft der Regierung keine Anklagen gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen Rechtsbrechung geben.
Generalstaatsanwalt Robert McClelland und die Ministerpräsidentin Julia Gillard teilten unabhängig von einander laut australischen Medien mit, dass die Bundespolizei nach Prüfung sämtlicher Fakten und Gesetze keinen einzigen anwendbaren Punkt für eine Anklage zur Verletzung von australischen Gesetzen durch die Veröffentlichungen der US-Depeschen aus Australien durch die Whistleblower-Internetplattform gefunden hat.
Noch vor zwei Wochen hatte Gillard die Aktionen der Gruppe als „illegal“ bezeichnet und korrigierte sich später, indem sie vor Journalisten sagte, dass die Veröffentlichungen der US-Kabel von Wikileaks eine grob unverantwortliche Handlungsweise waren. Assange würde dennoch uneingeschränkten Zugang zu konsularischem Beistand auf der ganzen Welt haben. Weiter meinte die Ministerpräsidentin, die Bundesregierung war der Ansicht, es sei angebracht, die Angelegenheit an die Bundespolizei zu verweisen, um zu sehen, ob es irgendwelche Verstösse gegen das australische Recht gegeben hat.
Die australische Bundespolizei hatte am 17.Dezember ihre vierzehntägigen Untersuchungen dazu abgeschlossen und ein Statement um 1.00 Uhr mittags abgegeben:
„Die AFP hat die Auswertung des Materials, das zur Verfügung stand, abgeschlossen und hat kein Vorhandensein von Straftaten feststellen können, für die Australien zuständig wäre.“
Gillard sagte: „Es gibt einige Leute, die Fans dieses Verhalten sind und einen Grosshandel mit den veröffentlichten Informationen treiben, aber ich bin mir nicht ganz sicher.“ und wies darauf hin, dass nicht alles, was in den US-Depeschen steht, der Wahrheit entsprechen müsse:
„Die Kabel sind eine schriftliche Aufzeichnung von Ansichten eines Einzelnen, das sollte auf alle Fälle klar sein.“
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