Sanktionen gegen kranke Schwangere nun doch nicht im Interesse der Allgemeinheit!

Braunschweiger Jobcenter nimmt Hartz IV-Kürzung auf Null gegen Schwangere zurück

Das Braunschweiger Jobcenter hat heute die Kürzung der Hartz IV-Leistungen gegen eine schwangere junge Frau mit gesundheitlichen Problemen wieder zurückgenommen. Zuvor hatte das Jobcenter die Hartz IV Leistungen der schwangeren Frau für drei Monate um 100 Prozent gekürzt.

Die Betroffenen hatte einen Ein-Euro-Job abgelehnt, weil dieser gesundheitlich Beschwerden nicht zumutbar erschien. Das Jobcenter vertrat allerdings in dieser Frage eine andere Auffassung und kürzte den Regelsatz auf Null. Ferner stellte man klar, dass auch eine Verkürzung des Sanktionszeitraums nicht in Infrage komme:

„Eine Verkürzung des Sanktionszeitraums wäre unter den vorliegenden Umständen im Interesse der Allgemeinheit nicht zu zulassen“, so das Schreiben des Jobcenters.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland besorgte der Frau anwaltschaftliche Hilfe, nachdem sie sich an die Initiative gewandt hatte.

Ähnlich der Einschätzung des Erwerbslosen Forum Deutschland hatte auch das zuständige Sozialgericht, bei dem Anwalt diese Woche einen Eilantrag eingereicht hatte, dem Jobcenter zur Anerkenntnis der Ansprüche geraten, da schon die Art und Weise des Zustandekommens des Ein-Euro-Jobs rechtswidrig war.

Die junge Frau zeigte sich erleichtert. Die letzten Tage seien für sie eine große Belastung gewesen. Sie hätte sich wie eine Verbrecherin behandelt gefühlt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert, angesichts dieser absurden Sanktionspraxis, dass Verantwortliche in der Politik sich endlich für ein Sanktionsmoratorium einsetzen.

„Wenn Betroffene mit uns rechtlich gegen Sanktionen vorgehen, werden die Sanktionen fast immer zurück genommen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Protest in Internetblogs

Der Bericht über die totale Leistungskürzung bei einer Schwangeren hatte in zahlreichen Internetblogs eine Protestwelle ausgelöst. Besonders wütend waren die Kommentatoren darüber, dass das Jobcenter eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemeinheit ablehnte. Sie mutmaßten, dass das Jobcenter davon ausginge, dass die Allgemeinheit ein Interesse an Sanktionen gegen Schwangere hat.

Braunschweig/Bonn, den 14.Januar 2011

Kontakt: Martin Behrsing 0160/99278357 (Erwerbslosen Forum Deutschland)

12.01.2011 Hartz IV: Gesundheitsschäden für Schwangere und Ungeborenem werden in Kauf genommen

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