Jugendoffensive gegen Stuttgart 21 wehrt sich gegen Vorwürfe des Polizeipräsidiums

Bezüglich der Vorwürfe des Polizeipräsidiums Stuttgart und der Minister Reinhold Gall und Gabriele Warminski-Leitheußer anlässlich der Jugendblockade am Grundwassermanagement

Die Jugendoffensive gegen Stuttgart 21 wehrt sich gegen die Vorwürfe des Polizeipräsidiums, sie mobilisiere Kinder und Jugendliche zu illegalen Blockaden und instrumentalisiere sie.
Die Aktivisten der Jugendoffensive sind schockiert, dass Polizeipräsident Züfle Jugendlichen, die sich bewusst gegen die illegalen Baumaßnahmen am GWM stellen, ihr eigenes politisches Denken abspricht, obwohl SchülerInnen tagtäglich mit dem Fehlen von finanziellen Mitteln an ihren Schulen konfrontiert sind und zusehen müssen, wie Milliarden leichtfertig und ohne wasserdichte Prüfung in einem utopischen Bauprojekt namens Stuttgart 21 versenkt werden.

Wenn SchülerInnen und Jugendliche sich für Demokratie und Mitsprache und für sie wichtigen Fragen der eigenen Zukunft sowie für mehr Geld für Bildung statt für einen Prestigebahnhof einsetzen, werden sie vom Staatsapparat eingeschüchtert, ihr Recht auf und ihre Fähigkeit zu eigenständigem Handeln wird ihnen abgesprochen, obwohl zum Beispiel das Wahlrecht ab 16 von vielen Seiten diskutiert und gewollt wird.

Ein Sprecher der Jugendoffensive erklärt: „Anstatt die repressive Maulkorbpolitik ihrer Vorgänger fortzusetzen, sollte sich die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer lieber um die eklatanten Probleme im Bildungsbereich kümmern und politisches Engagement der Schüler würdigen“. Stattdessen spricht sie – wie Innenminister Gall und das Polizeipräsidium – mit einer juristisch äußerst fragwürdigen Argumentation das Recht auf Versammlungsfreiheit ab.
Paragraf 8 des Grundgesetzes sichert jedem das Recht auf eine friedliche Versammlung zu, und die Jugendoffensive ruft ausdrücklich zu friedlichem und buntem Protest auf.

Auch der Vorwurf, die Jugendoffensive hätte Kinder zu Blockaden aufgefordert, stimmt nicht. Der Aufruf wendet sich ausdrücklich an Jugendliche (ab 16 Jahren) und an Erziehungsberechtigte.
Das Polizeipräsidium wirft der Jugendoffensive vor, zu Straftaten aufzurufen. Das stimmt nicht. Sitzblockaden sind laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes von 1995 keine Nötigung, sondern befinden sich im Bereich der friedlichen Versammlung.

Besonders bestürzend ist die Tatsache, dass Minister und Medien Bezug auf die am 30.09.2010 von der Jugendoffensive angemeldete Schülerdemonstration nehmen, und das brutale Vorgehen der Polizei den Jugendlichen anhängen wollen, obwohl nachweißlich von Seiten der Schüler sowie aller anderen Demonstranten keine Gewalt ausging.

Die Jugendoffensive wird dich von den Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken lassen und an der geplanten Blockade festhalten. Sie fordert alle Schüler und Jugendlichen und deren Eltern auf, sich ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen zu lassen.
Ein Sprecher der Jugendoffensive sagt: „ Wir appellieren an die Polizei, Schlagstöcke und Pfefferspray in der Dienststelle zu lassen. Es sollte Polizei und Politik klar sein, dass auch ihre Kinder an der Blockade teilnehmen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen könnten“.

Gerade in diesen Tagen ist Solidarität in der Bewegung notwendig, deshalb ruft die Jugendoffensive alle S21-Gegner auf, ihr den Rücken zu stärken und ein Zeichen gegen präventive Kriminalisierung von friedlichem Widerstand zu setzen.

Für weitere Fragen der Presse:
Katja: 0172/2376192
Anna: 0162/3755060

Original Quelle: Jugendoffensive gegen S21

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