Bundesregierung verlangt Verfassungsänderungen der EU-Mitgliedsstaaten mit Euro-System

Nach dem ins Stocken geratenen Feldzug des Weltkapitalismus gegen die weltweit noch existierenden Demokratien, explizit Italien und Spanien, der durch Ankäufe von Staatsanleihen der betreffenden Länder durch die Frankfurter Euro-Zentralbank EZB gestoppt wurde, verlangt nun die Bundesregierung dafür offensichtlich einen hohen Preis: die Aufgabe der finanziellen Selbstbestimmung und Souveränität aller Länder mit Euro-Währungs- und Finanzsystem.

Wie das Drei-Prozent-Genie Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vom Ableger der 2004 gegründeten EU-Parlamentsfraktion „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ ALDE in Deutschland, der „FDP“, mitteilte, verlangt die deutsche Regierung von den Mitgliedsstaaten der „Europäischen Union“ eine Verfassungsänderung. Ziel: die Installation eines mit praktisch finanzdikatorischen Ermächtigungen über den Staatenbund ausgestatteten „Stabilitätsrates“, der „automatische Sanktionsmechanismen“ gegen die Mitgliedsländer exekutieren soll.

Dafür verlangt die Regierung von Deutschland von den Staaten mit Euro-System eine Verfassungsänderung, wie sie Deutschland unter der „großen Koalition“ von „SPD“ (Ableger der 1992 gegründeten „Sozialdemokratischen Partei Europas“), „CDU“ und „CSU“ (beide Ableger der „Europäischen Volkspartei“ EVP, schon anno ´76 ins Leben gerufen) unter Regide des damaligen Innenministers und heutigen Finanzministers Wolfgang Schäuble in der zweiten Föderalismusreform über sich ergehen lassen musste: die sogenannte „Schuldenbremse“.

Am 29.Mai 2009 hatte der Bundestag, nach der tiefschneidensten Verfassungsänderung seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 durch die „Föderalismusreform I“ in 2006, auch die zweite massive Verstümmelung des Grundgesetzes durch „Föderalismusreform II“ beschlossen. Möglich machte dies eine faktische All-Einheitsparteien-Koalition der Krähen, die nicht sich, sondern der Republik ein Auge aushacken wollte.

Nicht das dies tatsächlich gelungen wäre. (25. Dezember 2008, Neuer Angriff auf das Grundgesetz: Regierung und Verfassungsrichter propagieren nächste „Föderalismusreform“)

Die „Föderalismusreform II“, die nun offensichtlich Blaupause zur Entmachtung von 16 noch verbleibenden Demokratien mit Euro-Währungssystem dienen soll (Griechenlands Republik ist de facto bereits Finanzprotektorat von EU und „Internationalem Währungsfonds“), entmachtete die Länderparlamente und schuf durch eine Änderung von Artikel 115 Grundgesetz eine Finanznotstandsverfassung, die mit einfacher Kanzlermehrheit – ohne notwendige Zustimmung des Bundesrates – die volle Kontrolle über die Staatsfinanzen an die Bundesregierung überträgt. (27.Februar 2009, Schlag gegen Staatsstreich „Föderalismusreform“: Bundesverfassungsgericht setzt Grundgesetz auch in Bayern durch

Zur Entmachtung der Bundesländer und ihrer verfassungsmäßigen Partizipationsrechte schrieb am 12.Februar 2009 das Mitglied der „Föderalismuskommission II“, Bodo Ramelow („Die Linke“), einen Brief an den Kommissionsvorsitzenden, den damaligen Führer der „SPD“-Bundestagsabgeordneten, Peter Struck, sowie den damaligen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Günter Öttinger („CDU“), den späteren EU-Kommissar. Dieser Brief, der natürlich völlig folgenlos blieb und auch durch die sogenannte „Linksfraktion“ des Bundestages nie wieder Erwähnung fand, dokumentiert das ganze Ausmaß des Hochverrates, der seinerzeit gegen unsere Republik exekutiert wurde.

„Sehr geehrter Herr Oettinger, Sehr geehrter Herr Dr. Struck,
mit Blick auf die heutige Kommissionssitzung möchte ich für die Fraktion Die Linke unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung des Staatsverschuldungsrechtes insbesondere im Hinblick auf Art. 109 vortragen und begründen…

Es geht (..) um die Frage, ob der Bund über eine Grundgesetzänderung konkrete Vorgaben für den Umfang der Verschuldungsgrenzen in den Länderverfassungen machen kann bzw. wie jetzt, den Ländern eine strukturelle Kreditaufnahme ganz versagen kann.
Dazu äußern sich auch die drei Ministerien nach unserem Eindruck nur vage. Sie schreiben, dass die neue Schuldenbegrenzungsregel

“nicht normieren würde, wie die Länder ihre Haushalte zu gestalten hätten; sie würde den Ländern vielmehr nur einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sie ihre Haushalte gestalten können. Das Instrument der Kreditaufnahme würde den Ländern nicht grundsätzlich verwehrt, sondern dessen Inanspruchnahme im gesamtstaatlichen Interesse der Sicherung eines tragfähigen Gesamthaushalts reguliert.”

Dies ist ein offenkundiger Widerspruch zu der abgestimmten Reglung, wie sie uns im gestern zugeleiteten Ergebnisvermerk präsentiert wurde. Sie entspricht aus unserer Sicht noch nicht einmal den o.g. verfassungsrechtlichen Kriterien, die BMF, BMJ und BMI formuliert haben. Das ist ein höchst bedenklicher Vorgang. Für uns ist damit klar, dass die hier vorliegende Neuregelung des Art 109, konkret die Passage

“5 Die nähere Ausgestaltung dieses Grundsatzes für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen, mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann Rechnung getragen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,0 % des BIP nicht überschreiten.”

ohne hinreichende verfassungsrechtliche Expertise beschlossen werden soll. Die verfassungsrechtliche Begründung der neuen Schuldenregel, die BMF, BMJ und BMI 2008 geliefert haben, bezieht sich somit auf einen Sachverhalt, der in der 2009 vereinbarten Fassung des Art. 109 so nicht mehr gegeben ist. Das ist mit Blick auf die Mitwirkung der Verfassungsorgane an dem weiteren Verfahren ein inakzeptabeler Vorgang. Bis jetzt ist für uns nicht erkennbar, wie die Einbringer der Föderalismusreformgesetze den erheblichen verfassungsrechtlichen Einwänden vor einer Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten begegnen wollen.

Abschließend möchten wir betonen, dass die nun vereinbarte strukturelle Verschuldungsregel (0,35 BIP für den Bund 0,0 Prozent für die Länder) aus unsere Sicht eine klare Benachteiligung der Länder darstellt. Die Mehrheit der Kommission hat zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Vorschlag sowohl der Vertreter der Landtage als auch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen. Das betrifft insbesondere deren Überlegungen zum Umgang mit den Altschulden der finanzschwachen Länder und Kommunen. Unser Eindruck, dass die Koalition gemeinsam mit den Landesregierungen so die Länderparlamente aushebelt, verstärkt sich dadurch noch. Die Länderparlamente, die mit dem Lübecker Konvent ihr umfassendes Bedürfnis und ihre Bereitschaft, an der Föderalismusreform mitzuwirken, bekundeten, haben so dafür nichts anderes bekommen als eine kalte Ohrfeige.”

Und genau so wird es auch jedem Parlament in Europa gehen, daß so dumm ist dieser Blaupause zur eigenen Entmachtung und Exekutiv-Diktatur durch nie vom Volk – oder gar den Völkern Europas – gewählte Gremien zuzustimmen.

(…)

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10.03.2009 Der HSH-Coup und der Staatsstreich “Föderalismusreform II”
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Quelle: http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE7780EK20110809

letzte Korrektur: 11.08., die ALDE ist keine EU-Einheitspartei, sondern eine Einheitsfraktion im EU-Parlament