Schatten-Fraktion plant mit Verfassungsänderung für Entmachtung des Bundestages
Bundestagsabgeordnete der „Europa-Union“ stellen „Überlegungen“ zur Installation eines „großen EU-Ausschusses“ an. Dieser soll anstelle parlamentarischer Kontrolle „Ansprechpartner“ der Regierung für Verwendung von Steuergeldern durch den „Rettungsfonds“ EFSF werden.
Offensichtlich ist die seit Mai 2010 durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verschleppte Entscheidung zur ersten „Hilfe“ für die Finanzgläubiger Griechenlands und der Installation des „Euro-Rettungsfonds“ in Karlsruhe längst getroffen und im Berliner Regierungsviertel bereits eingepreist worden. Die am 7.September durch den Verfassungssenat mit den umstrittenen und EU-nahen Verfassungsrichter Andreas Vosskuhle und Udo di Fabio anstehende Verkündung gerät bereits jetzt zur Farce.
Gerüchten zufolge werden die Verfassungsrichter den EFSF durchwinken, Entscheidungen zum „Europäischen Gerichtshof“ EuGH verlagern (und damit für die Merkel-Schäuble-Regierung und ihre Berater in den Banken weiter Zeit schinden), die weitere Zersetzung unserer Verfassung zulassen und dabei nur auf eine allgemeine „Parlamentsbeteiligung“ bei der Verwendung von z.Z. 123 Milliarden Euro deutscher Steuergelder durch die luxemburgische Aktiengesellschaft bestehen.
Genau diese allgemeine „Parlamentsbeteiligung“ soll nun nach den Plänen der Vereinsmitglieder von Europa-Union Deutschland e.V.”, die sich im Bundestag zur Schatten-Fraktion der “Europa-Union Parlamentariergruppe“ zusammengeschlossen haben, durch einen neuen Ausschuss der „Europäischen Union“ im Bundestag, einen „Großen EU-Ausschuss“ erfolgen. Dieser solle, anstatt die Regierung wie parlamentarisch-demokratisch vorgeschrieben zu kontrollieren, stattdessen als deren „Ansprechpartner“ fungieren.
Es handele sich um „Überlegungen“ der Abgeordneten Peter Altmaier (CDU) und Stefan Müller (CSU), so berichtet es der „Spiegel“ vorsichtig.
Peter Altmaier ist nicht nur Beamter des Apparats der „Europäischen Union“. Peter Altmaier ist auch parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Parlament, ein einflussreicher Posten. Und Peter Altmaier, der die Geschäfte der vermeintlichen Konservativen des Landes im Parlament führt, ist gleichzeitig Vorsitzender von „Europa-Union Deutschland e.V.“. Von 2004 bis 2008 war Altmaier zudem Vizepräsident von „Europäische Bewegung Deutschland e.V.“, einem Verein mit 218 Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Kapitalgesellschaften, Kirchen, Universitäten und Stiftungen als Mitglieder, der sich gleichzeitig heraus nimmt erstens allgemeinnützig, sowie zweitens „Nichtregierungsorganisation“ zu sein, drittens für das Außenministerium zu arbeiten und sich daß auch noch vom deutschen Staat bezahlen zu lassen.
Stefan Müller ist als parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe so etwas wie Altmaiers Untergebener. Das deckt sich mit seiner Funktion in „Europa-Union Deutschland e.V.“. Auch der Geschäfteführer der CSU im Bundestag ist Mitglied des Vereins und seiner Schatten-Fraktion im Bundestag. Das Bild rundet ab, daß Müller seit 2006 in der Grundsatzkommission der CSU sitzt, seit 2008 im Präsidium der Partei, offen ist für eine schwarz-grüne Koalition ab 2013 und unbedingt für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Der „Spiegel“ schreibt von einer „Ideenskizze“, die da in der Fraktion von CDU und CSU im Umlauf sei. Sowohl für die Installation eines neuen Ausschusses im Bundestag, konstruiert für die „Europäische Union“, als auch für dessen Ermächtigung anstelle des Parlamentes über die Finanzen der Republik zu entscheiden, „wäre eine Verfassungsänderung erforderlich“, heisst es da. Der eingeweihte „Spiegel“ schreibt nicht ausdrücklich, daß die Abgeordneten der Schattenfraktion „Europa-Union“ Altmaier und Müller dahinter stecken.
Für eine Verfassungsänderung, eine Änderung des Grundgesetzes, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Regierungsvertreter aus den Bundesländern in der Länderkammer Bundesrat erforderlich.
Der Co-Vorsitzende der Fraktion “Die Grünen/Europäische Freie Allianz” (Grüne/EFA) im EU-Parlament, Daniel Cohn-Bendit, am 24.Juni in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ (Cohn-Bendit ruft für EU-Zentralregierung zum Staatsstreich gegen die Berliner Republik):
Cohn Bendit: ..Die Grünen müssen klar sagen: Natürlich helfen wir den Griechen! Auch wenn Europa so von der Währungs- zur Transferunion wird.
Berliner Zeitung: Einen solchen „Länderfinanzausgleich auf EU-Ebene“ verbietet aber das Grundgesetz.
Cohn-Bendit: Dann ändern wir halt die Verfassung! Die Pro-Europa-Parteien CDU, SPD und Grüne haben eine Zweidrittelmehrheit. Wir könnten sagen: Bei einer gemeinsamen Währung und einer nötigen gemeinsamen Wirtschaftsregierung brauchen wir auch die gemeinsame Haushaltspolitik – und die beinhaltet eben Transfers. Die würden aber sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene beschlossen werden. Wo liegt das Problem?
Den haltlosen Gerüchten zufolge soll übrigens Artikel 109 Grundgesetz geändert werden. Der Passus „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf“ soll verschwinden und damit die Gesetzesgrundlage von Handlungen der Regierung, die in Brüssel sowieso als Teil der Regierungsräte Gesetzgeberfunktion auch in der Republik Deutschland innehat. Aber noch kann die Regierung nicht am Grundgesetz vorbei.
Und nicht nur daran. Daher eben die geplanten Verfassungsänderungen im gesamten EU-Einflussbereich. Auch das passt zum laufenden Staatsstreich der sogenannten „Pro-Europäer“ gegen die europäischen Völker und ihre Demokratien. Explizit die massive Verstümmelung des Grundgesetzes durch die „Föderalismusreformen“ eins und zwei der großen Merkel Koalition von SPD, CDU und CSU in 2006 und 2009, die u.a. die Änderung von Artikel 109 Grundgesetz und die Einführung eines „Stabilitätsrates“ in Deutschland selbst beinhaltete, soll nun als Blaupause innerhalb der europäischen Demokratien mit Euro-Finanzsystem dienen. (9.August, Bundesregierung verlangt Verfassungsänderungen der EU-Mitgliedsstaaten mit Euro-System)
Kein einziger Abgeordneter der im Bundesparlament vertretenen Parteiorganisationen „Bündnis 90/Die Grünen“, „SPD“, „Die Linke“ hat sich bisher öffentlich, eindeutig und klar auf die Seite der Verfassung des Volkes geschlagen, daß ihn gewählt hat. Im Gegenteil. Man hat eher den Eindruck, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestag für den ersehnten Abflug der Demokratie auf Nimmerwiedersehen nicht nur ihre ihnen lästige Aufgabe, unser ihnen lästiges Parlament, unsere ihnen lästige Verfassung und gleich noch die ganze ihnen lästige Republik endlich los werden wollen.
Es ist jetzt nur die Frage, ob das auch für die Zwei-Drittel-Mehrheit gilt. Im Parlament und in der Länderkammer.
Am 24.März 1933 mag das ja noch geklappt haben. Aber anstelle der Operateure und Strategen dieses kalten Staatsstreichs würde ich lieber nicht darauf wetten, daß sich die Demokratie in Deutschland im 21.Jahrhundert ein zweites Mal von selber kippen lässt.
Das könnte nämlich schwer, schwer nach hinten losgehen.
(…)
Artikel zum Thema:
28.08.2011 IWF fordert Bezahlung der Banken durch “Rettungsfonds” EFSF oder “andere europaweite Finanzierungen”
IWF-Direktorin Christine Lagarde fordert eine Bezahlung der Banken durch die Steuerzahler. Sie nennt den angeblichen “Euro-Rettungsfonds” EFSF und deutet die Rekapitalisierung der Banken durch Euro-Bonds an.
26.08.2011 Die Schatten-Fraktion des Deutschen Bundestages
Im Deutschen Bundestag sitzt eine der Öffentlichkeit weithin unbekannte Schatten-Fraktion: die Mitglieder des Vereins “Europa-Union Deutschland e.V.”. Im Bundestag haben sich die Vereinsmitglieder zusammen geschlossen zur “Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag”, die offiziell am 4.April 2007 gegründet wurde.
Die Ziele dieser “überparteilichen” Schatten-Fraktion, deren Abgeordnete sich aus Mitgliedern aller oder fast aller vom Volk in den Bundestag gewählten Parteien und ihrer Parteilisten zusammensetzen, sind darauf ausgerichtet, aus Deutschland einen “Bundesstaat” der “Europäischen Union” zu machen. Ihr Verein, die nach deutschem Recht als allgemeinnützig “Europa Union Deutschland e.V”, richtet sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gefährdet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
16.03.2011 Bundestag unterwirft Banken, IWF, EFSF, ESM, EU und Merkel dem Grundgesetz
Am morgigen Donnerstag, dem 17.März 2011, ändert das deutsche Parlament in Punkt 11 seiner Tagesordnung das zwar real, aber nicht auf der Basis von Recht und Gesetz existierende Machtgefüge auf dem Planeten Erde.
Quellen:
(1) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,782980,00.html
letzte Änderung: 14.00 Uhr