Der IWF bettelt uns erneut um EFSF-Milliarden für die Banken an
In seinem monatlichen Bettelbrief an Deutschland, den der Internationale Währungsfonds (IWF) „regionalen wirtschaftlichen Ausblick“ nennt, fleht die 1944 gegründete Sonderorganisation nun schon zum vierten Mal in kurzer Abfolge um etwas Bakschisch für die armen Banken des Weltkapitalismus. Natürlich geht es wieder mal um unser Geld, um regulär 211 Milliarden Euro der deutschen Staatsbürger, die durch inkompetente Flitzpiepen im Parlament der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF garantiert wurden. Da liegen sie nun. Und der „Freien Welt“ rinnt der Sabber.
Der IWF in seinem Oktober-Bettelbrief an Deutschland:
„Die Überwacher („supervisors“) werden entweder das Anliegen vertreten müssen, öffentliche Gelder in schwache Banken zu injizieren – was schwierig sein wird, in einem Umfeld finanzieller Konsolidierung – oder diese zu schließen. Wo öffentliche Ressourcen nicht verfügbar sind, sollten die Ressourcen des EFSF angezapft werden um den Kapital-Puffer der lebensfähigen Banken zu stärken, in dieser Weise der Schwäche der Banken und den damit zusammenhängenden Spannungen nationaler Herrscher („sovereigns“) begegnend.
Der IWF in seinem September-Bettelbrief an Deutschland:
„Im Euro-Gebiet muss der nachteilige Rückkopplungs-Kreislauf zwischen schwachen souveränen (“souvereign”) und finanziellen Institutionen gebrochen werden. Die fragilen finanziellen Institutionen mussen aufgefordert werden, mehr Kapital zu erheben, vorzugsweise durch private Lösungen. Wenn diese nicht verfügbar sind, müssen sie Injektionen von öffentlichem Kapital oder Unterstützung vom EFSF akzeptieren, oder restrukturiert oder geschlossen werden.”
Fazit: Im Westen nichts Neues.
(…)
23.09.2011 G20-Finanzminister und Zentralbanker wollen “Banken angemessen kapitalisieren”
Die “systemrelevanten” Banken des Weltkapitalismus lassen ihre Puppen tanzen: Vor gemeinsamer Tagung von IWF und Weltbank in Washington sagen ihnen die G20-Finanzminister und Zentralbanker die unbedingte Finanzierung auf Staatskosten zu.