DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (VIII): ESM und „Fiskalpakt“ – die epischen Witze der Kanzlerin

13.11.2011, I : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel
14.11.2011, II : Gänsemarsch der Tontauben
16.11.2011, III : Schicksalstag 9.November – Chronologie einer Zeitenwende
27.11.2011, IV : Sollen sie doch Geld drucken
15.01.2012, V : 9.Dezember – Der Große Bluff der “zwei Europas”
16.01.2011, VI : Der “Fiskalpakt” fliegt auf
18.01.2012 VII : Die Betrogenen der Betrüger – Das “EU-Parlament”

Heute war wieder mal ein Tag im Legoland der Euro-Bauer: es wurde im Sandkasten gespielt und Sand erzählt, daß der Euro-Turm kracht. Es ging um den endgültigen, wahrhaftigen, nun wirklich letzten Entwurf vom „Fiskalpakt“, „Stabilitätspakt“, „Stabilitätsvertrag“, oder wie man den irrelevanten Vertrag einer fiktiven alternativlosen Euro-Union anstelle der „Europäischen Union“ auch immer nennen mag. Wieder einmal schrieben alle möglichen Wichtigtuer, ihnen, ja, ihnen würde der Vertragsentwurf vorliegen.

Den Vertragsentwurf wurde gestern durch den „Telegraph“ veröffentlicht. Eine kleine Zusammenfassung.

Bei einem Vertragsschluss zählt einzig und allein das Recht. Da ein Vertrag keinem Recht widersprechen kann, weil er sonst illegal ist, muss der angepeilte Vertrag sowohl dem EU-Recht, als auch dem Recht in allen Teilnehmerstaaten entsprechen.

Das EU-Recht, soll heißen, der EU-Vertrag („Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“) wird in dem Vertragsentwurf nicht angetastet. Warum wird dieser nicht angetastet? Weil das nicht geht. Der EU-Vertrag müsste von allen 27 Mitgliedsländern geändert werden, was schon mal gar nicht geht. Das war von Anfang klar, leider nicht allen. (DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (V) : 9.Dezember – Der Große Bluff der “zwei Europas”)

Das heißt: irgendeine „europäische Euro-Union“ oder wie auch immer man jetzt eine fiktive Parallelunion zur EU der Öffentlichkeit anzudrehen versucht, wird es nicht geben.

Da nun der „Fiskalpakt“ dem EU-Vertrag nicht zuwiderlaufen kann, aber natürlich auch nicht dem Recht der unterschreibenden Staaten, dachten sich Berliner Finanzministerium und Kanzleramt am 9. Dezember folgendes aus: einen Vertrag, der fordert, daß die unterschreibenden Staaten selbst ihr staatliches Recht ändern – „vorzugsweise“ die Verfassung.

Hoffentlich ist mittlerweile klar geworden: die Verfassung eines Staates ist letztlich das einzige Relevante an einem Staat. Alles andere, jeder einzelne Vertrag, jedes einzelne Recht jedes einzelnen Bürgers, jedes Gesetz, jede Handlungsberechtigung und jedes einzelne Privileg jedes einzelnen staatlichen Organs basiert nur darauf. Ohne Boden kein Schiff. Ohne Fußballfeld kein Fußballspiel. Da kann auch der Schiedsrichter rumlaufen, wo er will und pfeifen, was er will. Ohne Spielfeld ist er nichts. Gar nichts. Nur ein Fatzke mit Pfeife. Und darf er auf das Spielfeld, kann er die Regeln nur brechen. Aber machen kann er sie nicht.

Im Vertragsentwurf Absatz „Fiskal Compact“ („Fiskal-Vereinbarung“) heisst es nun in Paragraph 2.

„Die unter Paragraph 1 erwähnten Regeln treten in der nationalen Gesetzgebung der Vertragsteilnehmer in Kraft innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages, durch Bestimmungen von Verbindlichkeit und dauerhaftem Charakter, vorzugsweise verfassungsrechtlich, die während der nationalen Haushaltsgesetzgebung garantiert zu beachten sind.“

(„The rules mentioned under paragraph 1 shall take effect in the national law of the Contracting Parties within one year of the entry into force of this Treaty through provisions of binding force and permanent character, preferably constitutional, or otherwise guaranteed to be respected throughout the national budgetary processes.“)

Genau das stand schon im letzten Entwurf vom 10.Januar, über den sich ein paar Leute aufgeregt haben, um die sich keiner kümmern braucht. (DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (VII): Die Betrogenen der Betrüger – Das “EU-Parlament”)

Schäuble und Merkel können die Regierungen keinen Vertrag unterschreiben lassen, der das Recht dieser Staaten ändert, damit er zum Vertrag passt. Das geht nicht. Schäuble und Merkel fordern deswegen die Unterzeichner-Staaten auf, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem die Regierungen versprechen, ihr Recht zu verändern, damit er zu den im Vertrag festgelegten Bestimmungen passt.

Das aber ist und bleibt ein Versprechen. Sonst nichts.

Die neu in den Entwurf geschriebene Möglichkeit, daß einzelne Regierungen wegen Verstöße anderer Länder gegen die Vertragsbestimmungen vor dem „Europäischen Gerichtshof“ EuGH klagen können, ist ein mühsam in die bis heute bestehenden Grauzonen zwischen staatlichem und EU-Recht gepflanztes Detail. Der Status – die Machtfrage – z.B. zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH ist bis heute ungeklärt, weil Karlsruhe dieser Frage immer ausgewichen ist.

Auch hier gilt: der Vorgang, also die Kontrolle der Staatsfinanzen durch andere Staaten und den EuGH, darf kein Verstoß gegen eigenes staatliches Recht sein.

Immer wieder gelangt man an den Punkt der Verfassungsänderungen. Die sind die Dreh- und Angelpunkt des ganzen Prozesses. Und zwar schon seit einer ganzen Weile. (9.August 2011, Bundesregierung verlangt Verfassungsänderungen der EU-Mitgliedsstaaten mit Euro-System)

Rechtlich gesehen zwingt dieser Vertrag die Staaten also zu nichts, ist nichts als ein Bluff. Es geht darum der Öffentlichkeit in den Unterzeichner-Staaten irgendeinen Zug vorzugaukeln, den sie nicht verpassen dürfen, einen geistigen Automatismus einzupflanzen, der es ihnen wieder einmal alternativlos erscheinen lässt, die eigene Verfassung für die Währung zu ändern, in der sie immer mehr bezahlen müssen.

Unmittelbar damit verknüpft ist die Frage des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM. Diese geplante Institution würde, wenn sie errichtet wird, nicht einmal EU-Recht unterstehen, sondern als überstaatliches Finanzregime von Bankern und Regierungsfunktionären jedweder staatlichen und demokratischen Kontrolle entzogen sein, aber alle Staaten finanziell regieren, die sich dem ESM unterwerfen. Es geht also bei diesem Versuch der Berliner Regierung, Verfassungsänderungen in europäischen Demokratien zu erpressen, nicht um die „Europäische Union“. Die braucht keine Verfassungsänderungen, um den Status Quo aufrecht zu erhalten. Und es geht schon gar nicht um die „Europäische Idee“; die hat mit dem, was hier passiert, so viel zu tun wie der Sozialismus mit der Sowjetunion.

Es geht den Beteiligten dieses Putsches gegen die Demokratien in Europa um die uneingeschränkte Kontrolle. Finanziell und wirtschaftlich gesehen, um eine Herrschaft der Kapitalgesellschaften über die Gesellschaften. Um nichts anderes. Und nachdem sowohl eine Verschärfung des EU-Vertrags, als nun auch die Installation einer Parallelunion zur EU de facto gescheitert ist, bleibt den Antidemokraten als ausführendes Organ einer vollständig ermächtigten Diktatur des Kapitals über eine entstaatlichte Zone Mitteleuropas nur die Installation des ESM.

Wie finanz-klerikal und irrational diese Kampagne mittlerweile geworden ist, in ihrem Bemühen um jeden Preis die widerspenstige Demokratie zu zähmen, zeigt dieser heutige Artikel von Autor Florian Eder aus einer anderen „Welt“, mit dem dazu passenden Bild dazu. Gruseliger geht es kaum.

Im „Handelsblatt“ beschwor man zwar ebenfalls die vermeintlich eingebaute historische Vorfahrt im eingleisigen Zuge der Globalisierung. Aber zum Ende des Artikels hin schaute man denn doch etwas mulmig nach vorne:

„Der Vertrag soll am 1.1.2013 in Kraft treten, wenn mindestens zwölf Euro-Staaten ihn unterzeichnet haben. Deutschland wollte ursprünglich, dass mindestens 15 Euro-Staaten von Anfang an dabei sind. Bei den EU-Staaten, die nicht den Euro haben, baute sich gestern eine unerwartete Abwehrfront gegen den Pakt auf. Tschechien will nun erst nach einem Referendum mitmachen. Sogar Polen, bisher glühender Verfechter einer neuen Stabilitätskultur, wandte sich ab und verlangte, bei den Verhandlungen der Euro-Gruppe dabei zu sein.“

Daß tatsächlich alle 17 Staaten, die das Euro-System derzeitig als Währung führen, an diesem „Stabilitätspakt“, „Fiskalpakt“ oder was auch immer, vollständig teilnehmen, das hat die Regierung Schäuble-Merkel nie geplant. Tatsächlich ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt zwölf Staaten an dem „Pakt“ teilnehmen werden, selbst wenn vorher entsprechend viele Regierungen unterschrieben haben. Denn wie beschrieben, ist die Unterschrift unter den „Fiskalpakt“ ein Versprechen der beteiligten Regierungen, das Recht des eigenen Staates, eventuell sogar das Verfassungsrecht, an den Vertrag anzupassen. Mehr nicht.

Warum aber sollten die Staaten überhaupt ein Interesse an einem solchen Versprechen haben, die eigenen Finanzen außerstaatlicher Kontrolle zu unterwerfen?

Am 15. Januar schrieb ich in Teil V der Artikelserie über den am 9. Dezember nach dem geplatzten EU-Gipfel verkündeten „Fiskalpakt“:

„Ein epischer, rechtsunwirksamer Bluff, der unter der Tarnkappe von “zwei Europas” nichts anderes bewirken sollte, als die schnellstmögliche Installation des “Europäischen Stabilitätsmechanismus” und weitere, eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem “Euro” zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien zu erpressen.“

Am 17. Januar stand dann Kanzlerin Merkel (irgendetwas war anders) in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und sprach plötzlich von einer „engen Verknüpfung“ von ESM und „Fiskalpakt“. Vorher war davon in Berliner Finanzministerium und Kanzleramt nie die Rede gewesen.

Merkel verkündete vor der Unionsfraktion, nur die Staaten, welche den „Fiskalpakt“ unterschrieben, würden Geld aus dem ESM bekommen.

Merkel verkündete also, daß aus einer nicht existierenden Institution – der noch kein einziger Staat zugestimmt hat, aber die sich von den Staaten und ihren Bürgern finanzieren lassen will, und der u.a. weder Parlament noch Kanzlerin von Deutschland zustimmen können, weil das Grundgesetz sie daran hindert – nur diejenigen Staaten Geld bekommen sollen, die einen Vertrag unterschreiben, der sie zu nichts zwingt.

Was für ein epischer Witz diese Kanzlerin doch ist, mitsamt den Plänen, die sie auszuführen hat.

(…)

Fortsetzung, 03. März 2012:
DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (IX): Wie erwartet – Antidemokraten fordern EU-Präsidenten und “europäische Verfassung”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert