Nach der Festnahme des Leiters der Umweltorganisation Sea Shepherd Conservation Society am 13.Mai 2012 auf dem Frankfurter Flughafen veröffentlichte Interpol ein Statement zu Paul Watson und stellte darin klar, dass der Kapitän weder mit einem internationalen Haftbefehl noch mit einer Roten Notiz in der Datenbank der Behörde erfasst ist.
Darin heisst es, dass Interpol am 2.März 2012 an alle einhundertneunzig Mitgliedsländer eine schriftliche Mitteilung gesandt hatte, in der deutlich gemacht wurde, dass die Behörde keine ausreichende Begründung zur Festnahme von Paul Franklin Watson sieht.
Zur Begründung heisst es, dass „das Büro für Rechtsangelegenheiten nicht davon überzeugt war, dass sich der Antrag zur Festnahme in Übereinstimmung mit der Verfassung und Satzung von INTERPOL befindet.
Interpol selbst könne von sich aus keine internationalen Haftbefehle ausstellen. Auf Antrag eines Mitgliedslandes kann eine Rote Notiz ausgestellt werden oder ein internationaler Haftbefehl zu einer gesuchten Person.
Eine Rote Notiz ist weder ein internationaler Haftbefehl noch kann Interpol die Verhaftung eines Subjekts auf Grund einer Roten Notiz von einem Mitgliedsland verlangen.
Alle Anfragen sollen sich an die nationalen Behörden richten, in der die Person in Gewahrsam genommen wurde“, so die Presseerklärung.
Mit der Verhaftung von Kapitän Paul Watson auf deutschem Boden wurde eines erreicht: das Anliegen der Tierschutzkrieger wurde so weltweit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich – ähnlich der exponentiellen Ausbreitung der Leserschaft von staatlicher Seite verbotener Bücher.
Wir wünschen Paul Watson und seiner unermüdlichen Crew für ihren Einsatz zum Schutz der Tiere in den Ozeanen weiterhin viel Glück und Erfolg in der Zukunft.
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Quelle: Interpol