Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung über das Grundgesetz als letzte Option
Zum „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische Hintergründe, Chronologie, Analyse und Prognose.
Berlin, Karlsruhe: Gestern ließ das Bundesverfassungsgericht nicht nur an die Öffentlichkeit dringen, daß der amtierende Präsident Joachim Gauck bereit war, am 29. Juni nach dem Abnicken von ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat durch eine sofortige Unterschrift eine umgehende Prüfung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgerichts bewusst zu sabotieren und eine „Verfassungskrise“ herauf zu beschwören.
Die Verfassungsrichter zeigten sich außerdem „entsetzt“, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, über die Kanzlerin Angela Merkel, die der britische „New Statesman“ vor wenigen Tagen noch als „den gefährlichsten deutschen Führer seit Hitler“ bezeichnet hatte und die offenbar versucht hatte, Gauck zu dessen geplanten Vorhaben „zu bewegen“, nämlich „die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern“.
In einer detailreichen Chronik von „Denkland“ ist umschrieben, wann das Bundesverfassungsgericht, in einem historisch einmaligen Vorgang, öffentlich und unleugbar die Notbremse gegen einen gezielten, organisierten Staatsstreich von Präsident, Kanzleramt, Parlament und Länderkammer zog; nämlich nachdem sich 5 der 6 Bundestagsparteien, CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen Mittag auf ein gemeinsames Vorgehen am 29. Juni geeinigt hatten und im Staatsfernsehen morgens der bekannte Zynismus-Hochleistungssportler Volker Kauder, nebenberuflich auch noch „Führer“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sich bereits optimistisch gezeigt habe, daß Präsident Gauck zügig seine Unterschrift unter die Gesetztesentwürfe leisten werde, da dieser ja eh nicht prüfe, ob ein Gesetz verfasssungsmäßig sei.
Angesichts dieser Vorgänge, einem „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ (Zitat Sarah Wagenknecht), blieb den Karlsruher Verfassungshütern keine andere Möglichkeit mehr als diese öffentlich zu machen. Für viele war das ein Schock. Für die Industrie- und Staatsmedien und ihre Euro-Fanatiker, die heute auffällig angestrengt woanders hinschauen, ein geistig-moralischer Zusammenbruch ihrer Offensivkräfte.
Was aber ist nun von der Volksabstimmung zu halten, die u.a. Sarah Wagenknecht und ihre große Vorsitzende Katja Kipping verlangten, die heute im Morgenmagazin vor lauter „Europa, Europa“-Sagen fast das „ja, aber, amen“ vergaß?
I – Strategische Hintergründe
Wie ich schon gefühlt hundert Mal geschrieben habe, ist der Nomenklatura aus Bankern, Privilegierten, Konzernbossen und Parteifürsten samt Anhang, international wie in der Republik, seit Sommer 2011 bewusst, daß sie auf dem Boden des Grundgesetzes ihr Projekt Paneuropa nicht umsetzen können. (DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (I) : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel)
Am 7. September 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht in Urteil 2 BvR 987/10 wieder einmal, daß das Grundgesetz tatsächlich eingehalten werden müsse, auch durch den Staat und seine zur bizarren Gewaltensammlung mutierten Organe. Erster Leitsatz des Urteils:
„Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen… Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.“
Drei Tage vor dem Urteil, am 4. September 2011, verkündeten ex-Kanzler Gerhard Schröder und die von seiner Partei mit ins Amt getragene Nachfolgerin Angela Merkel (beide waren zu diesem Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit nach über das Urteil in Karlsruhe bereits informiert worden) über den „Spiegel“ einen radikalen Strategiewechsel: Von der EU der 27 Mitgliedsstaaten zur “Euro-Zone” der 17, von “Union” zu “Föderation”, von “Europa” zu “Kerneuropa”.
Diese Ankündigung war nichts als das Eingeständnis einer desaströsen Niederlage.
Es wurde de facto eingestanden, daß eine legale, substantielle Veränderung des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, in Form eines regulären Verfahrens in 27 Mitgliedsstaaten nicht mehr umsetzbar war. Da natürlich jeder neue Vertrag für alle Bürger der Mitgliedsstaaten immer schlimmere Folgen hätte als der vorhergehende, würde sich absehbar Widerstand in den Bevölkerungen organisieren, bis hin zu nicht mehr von oben kontrollierten Parteien, das war den Beteiligten klar. Effektiv (also bis zum Zusammenbruch) unter Druck setzen aber konnte man nur die 17 Demokratien innerhalb des Währungsgebietes, nämlich über das Euro-Finanzsystem. Daher kappte man nun in der Nomenklatura die Taue, warf die “Europäische Union” über Bord, die man selbst vorher noch wie im Wahn auf 27 Mitgliedsstaaten aufgeblasen hatte und versuchte nun das Projekt Rumpfeuropa.
Dieses Euro-Europa wiederum, das Euroland, der Hohe Finanzstaat, sollte nun durch Volksabstimmungen in allen 17 betroffenen Demokratien im Währungsgebiet Euro erzwungen werden. Deren Existenzrecht durfte man im Establishment Deutschlands nun offen in Frage stellen.
Neben einer ganzen Reihe von Staats- und Parteifunktionären äußerte sich dazu auch der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle, in einem Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”:
Frage: Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?
Vosskuhle: Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!”
Wer nun bei folgenden Chronologie keine Zusammenhänge mit der Situation sieht in der wir uns heute befinden, der sieht überhaupt nichts mehr.
II – Chronologie
26. November 2011: Bündnis 90/Die Grünen bezeichnen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz das Grundgesetz als “offene Frage” und “plädieren” dafür “anlässlich der EU-Vertragsreform eine verfassungsgebende Versammlung in Deutschland einzuberufen”. Einziger Sinn und Zweck der angepeilten “neuen Verfassung” soll die “stärkere Integration Deutschlands in der Europäischen Union” sein. Der Beschluss ist auf der BDK noch in letzter Sekunde entscheidend verschärft worden. Unklar ist, von wem eigentlich.
5. Dezember 2011: „Pro-Europa Appell“ auf Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland beschlossen. Gefordert: „gemeinsame Verfassung“ eines „europäischen Rechtsstaates“. Darauf in einem (wie immer höflichen und dezenten) Artikel angesprochen, empören sich Piraten scharenweise und behaupten zuerst, das stände da alles gar nicht drin was da drin steht, oder schlicht, sie hätten von allem nichts gewusst. Aber das habe schon alles seine Richtigkeit, jetzt, wo es schon mal da sei.
29. Februar: Der leitende Direktor des internationalen Banken-Kartells „Institute of International Finance“ (IIF), Josef Ackermann, fordert in der “Bild”-Zeitung für “die Stabilität des Euro und das Wohlergehen Europas” folgendes:
“Nötig sind automatische, harte Sanktionen sowie eine enge supranationale Überwachung. Dazu ist es erforderlich, zusätzliche nationale Souveränitätsrechte auf die europäische Ebene zu übertragen und auch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anzupassen.”
22. April 2012: Bundesparteitag der FDP. In einem „Freiheitsthesen“ genannten Leitantrag des Vorstands beschließen die „Liberalen“ Deutschland zu einem „durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten legitimierten europäischen Bundesstaat“ in einer „politischen Union mit einer europäischen Verfassung“ zu machen. Dieser für die FDP-Parteitagsdelegierten sicherlich völlig unerhebliche Punkt ist Nr. 89 der „Freiheitsthesen“. Sicherlich hatten diesen alle Delegierten zuvor auch gelesen, wenn schon während des gesamten Parteitags vom Podium der Parteitagsleitung kein Sterbenswörtchen darüber verloren wurde.
23. Mai 2012: Mitten im Machtkampf und in einer fundamentalen Existenzkrise der eigenen Partei hat der Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi nichts anderes zu tun, als mit namentlich ungenannten Mitgliedern eine „Potsdamer Konferenz“ unter dem Titel „Deutschland – in bester Verfassung?“ einzuberufen. Anschließend wird – wie unter enormen Zeitdruck einer anonymen Vorgabe stehend, ohne ein einzigen regulären Parteitagsbeschluss in der Tasche – über 21 Jahre nach der deutschen Einheit das Grundgesetz plötzlich als “Provisorium für die BRD” diffamiert, welches “zahlreiche Fragen unberücksichtigt” lasse und nach Artikel 146 Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt werden solle. Merkwürdigerweise taucht in den „zahlreichen unberücksichtigen Fragen“, die der Ableger der im Frühjahr 2004 noch von der PDS mit gegründeten „Europäischen Linken“ plötzlich in der deutschen Verfassung ortet, das Wort „Europa“ kein einziges Mal auf.
12. Juni 2012: Präsident und Vizepräsidentin der Notenbank der Bundesrepublik Deutschland, Jens Weidmann und Sabine Lautenschläger, fordern “umfassende Änderungen” in “etlichen nationalen Verfassungen” und die “Aufgabe eines Teils der nationalen Souveränität” der Demokratien mit Euro-Finanzsystem.
19. Juni 2012: Horst Seehofer, Vorsitzender einer Partei die keiner mehr ernst nimmt weil sie nie macht was sie sagt, verkündet in der „Süddeutschen“, das Grundgesetz müsse geändert werden. Und zwar derart, daß zukünftig „in drei Fällen“ Volksabstimmungen notwendig seien:
„wenn weitere Kompetenzen an Brüssel übertragen werden sollen; wenn die EU neue Mitglieder aufnehmen will; und wenn neue Hilfsprogramme in der Euro-Krise aufgelegt werden sollen, die über die bisherigen Rettungsschirme hinausgehen.´ “
Mal abgesehen von dem üblichen Versuch in Punkt 2 an den Glauben mancher Deutscher zu appellieren, ihre Probleme in einem EU-Mitgliedsland mit Euro-Finanzsystem hätten irgendetwas mit Leuten ohne alle Tassen im Schrank zu tun, die dem Laden noch nicht beigetreten sind:
CSU-Vorsitzender Horst Seehofer verkündet, er wolle die Verfassung ändern, die das verbietet, wegen dem er Volksabstimmungen abhalten will.
Wie wäre es, wenn Seehofer einfach mal verkündet, er wolle das Grundgesetz einhalten. Das wäre eine Neuigkeit.
Die Chronologie der lieben guten Parteifreunde des Volkes, die zu dessen Rettung dessen Schutz vor Kapital und Staat abschaffen, ändern, ersetzen oder zersetzen wollen, ließe sich beliebig fortsetzen.
III – Analyse
Bereits in seinem Urteil 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009 zum Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz nicht nur vorausgesetzt, sondern auch garantiert wird. Wörtlich urteilte es:
“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.”
Zusamen mit diesem klar lesbaren Urteil sollten die oben aufgeführten strategischen Hintergründe und Chronologie eines unmißverständlich verdeutlicht haben:
Jede Volksabstimmung über Fiskalpakt, ESM, Euro-Rettung oder ähnliche Inhalte ist letzten Endes immer eine Abstimmung über das Grundgesetz selbst.
Diese sollen ermöglichen, was das Grundgesetz verbietet: die Aufhebung der Gewaltenteilung und parlamentarischen Demokratie, der 82 Millionen Menschen schützenden „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“, die das Bundesverfassungsgericht noch einmal vor wenigen Tagen in seinem Urteil zu ESM, Fiskalpakt und den Rechten des Bundestages in der „institutionellen Architektur“ des EU-Staatenbundes definiert hat.
Wer also eine Volksabstimmung über einen Verfassungsbruch veranstalten will, der ruft faktisch zum Verfassungssturz auf.
Das ist der objektive Hintergrund für alle Bestrebungen und Kampagnen, die einen „Volksentscheid“ zum ESM wollen, ob von Mehr Demokratie e.V., der Partei-Linken oder der Piratenpartei – ein Versuch, das Grundgesetz zu überwinden.
IV – Prognose
Meiner Einschätzung nach wird das Bundesverfassungsgericht dem Volk, Verzeihung, der Bevölkerung, Verzeihung, den Euroländern, Verzeihung, den Endverbrauchern, Verzeihung, den TV-Glotzern, Verzeihung, den Kunden, Verzeihung, den Herren und Damen Sapiens dieser Republik genau diese Option geben: sich selbst ins Bein zu schießen und nachher dumm zu gucken, wo denn das Loch auf einmal herkommt.
Ich gehe von einem entsprechenden Versuch nach der Sommerpause aus. Ich habe genau dies am 31. März auf einer Demonstration vom Aktionsbündnis Direkte Demokratie in Karlsruhe prognostiziert.
Es gibt nun mehrere Varianten:
1. Die Volksabstimmung unter dem Siegel „Ja oder Nein zum ESM“
2. Die Volksabstimmung unter dem Siegel „Ja oder Nein zum Fiskalpakt“
3. Die Volksabstimmung unter dem Siegel „Ja oder nein zu einer wunderbaren, echt tollen, großartigen Zukunft unter übertoleranten EU-Kommissaren als demokratischer Regierung unter einem gütigen, weisen, für eine praktische Amtszeit von 18 Jahren vom europäischen Volke direkt gewählten Präsidenten eines wunderbaren, echt tollen, großartigen Paneuropas ohne diese ganzen doofen Demokratien, bäh, äh, Nationalstaaten.“
Wahlweise auch gekoppelt mit kleinen Fangfragen in den Staatsmedien, im Fernsehen, in der U-Bahn, rauf und runter auf den Stimmzettel wie z.B.:
„Wollt Ihr nicht auch immer weniger Geld, aber wenigstens in einer Währung mit einem so schicken Namen?“
„Seid Ihr nicht schon immer so doof gewesen wie heute? Na also. Das wird doch eh nix mehr, also gebt lieber gleich auf.“
„Habt Ihr in Eurem ganzen Leben schon ein einziges Mal Nein gesagt und seid dabei geblieben? Na also. Nun nehmt Euch endlich ein Beispiel am russischen Außenminister, sonst werden hier Mittelmeerunions-Seiten aufgezogen.“
„Ja wollt Ihr denn, daß sich die Erde auftut, der Himmel einstürzt, Ihr 5 Trillionen Schulden in Deutschmark bekommt, weil Ihr Euch davon drei Brötchen gekauft habt, alle Banken pleite gehen und dann kein Geld mehr da ist für das Ihr Trottel Euer Leben lang schuften geht? Die Eliten müssen doch auch von was leben. Also hurtig, hurtig.“
Ich persönlich freue mich ja schon auf diese Gelegenheit, solche und andere Fragen gern zu beantworten. Es soll mir noch niemand nachsagen, ich sei den Somebodies dieser Welt etwas schuldig geblieben.
Klar ist, daß sofort nach Verkündung der Volksabstimmung alle Verfassungsschutz-Referats-Nationalisten hochfliegen werden, um zu versuchen jeden einzelnen normalen Menschen dieser Republik so tot zu knutschen wie es nur geht. Dann warten deren Kollegen von der euro-zentristischen und verfassungsfeindlichen Linken auf ihren Auftritt, im üblichen Ping-Pong-Spiel gegen das Grundgesetz.
Ich kann jeden nur davor warnen, auf die Tricks der Nationalisten, Faschisten, Antidemokraten, sowie Religions-, Herkunfts- und Standes-Fetischisten aller Seiten herein zu fallen. Es geht hier ausschließlich um das wertvollste Eigentum aller, die Verfassung. Und diese hat, neben den sozialen Rechten, auch die Minderheiten – bis hin zur kleinsten denkbaren denkenden Minderheit in diesem Lande, dem Individium, dem Menschen – immer noch am Besten geschützt, abseits von allem Gerede und allen Versprechungen irgendwelcher Staats- und Parteifunktionäre.
Genauso schützt das Grundgesetz auch die Menschen auf dem Kontinent vor den Machenschaften der Banker und Funktionäre, die auch von deutschem Boden aus – unfassbar – es tatsächlich wagen, das Existenzrecht anderer Staaten in Zweifel zu ziehen, auch das des eigenen.
Dem wird jetzt Einhalt geboten. Ein für allemal.