Eine Kommission unter Vorsitz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans Friedrich überprüft zum ersten Mal die umfassenden Vollmachten, die die zum „Sicherheits“-Apparat verschmolzenen Exekutivbehörden von Militär, Polizei und Spionage-Diensten nach den Attentaten in New York und Washington am 11. September 2001 auch in der Republik Deutschland bekamen. Durch die Kommission überprüft werden sollen „30 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung„, die der damalige F.D.P.-Generalsekretär Christian Lindner seinerzeit „Pro-Geheimdienst-Gesetze“ nannte.
Es geht bei dieser Überprüfung aber nicht nur um die staatlichen Spione, Geheimpolizisten und mutmaßlich im Inland illegal operierenden Soldaten, im Dienste z.B. des deutschen Auslandsgeheimdienstes Bundesnachrichtendienst; es geht auch um angeheuerte Söldner, es geht um angeheuerte „Privatdetekteien“, es geht um den weltweit in alle Staaten exportierenden und operierenden spionagetechnologischen-industriellen Komplex, es geht um ausländische Spione, Polizisten und Militärs, es geht um bezahlte, protegierte und privilegierte V-Leute aus extremistischen Gruppen jeden Spektrums, allesamt international verschmolzen in einem seit über elf Jahren andauernden weltweiten Krieg „gegen den Terror“ und den Apparat, den dieser Krieg gebildet hat. (24. Juli 2010, TOP SECRET AMERICA (II): “Nationale Sicherheit AG”)
Bis heute will Niemand wissen, was dieser Apparat seit 2001 in unserem Land, dem Territorium des Grundgesetzes, getrieben hat. Kein einziges der in über elf Jahren Terror-Krieg in Deutschland von allen Bundestagsparteien aktiv oder passiv unterstützten und zu verantwortenden „Anti-Terror-Gesetze“ wurde jemals entsprechend der Gewaltenteilung „evaluiert“, auf seine konkreten Folgen überprüft, geschweige denn auf deren Verfassungsmäßigkeit. Über die Selbstverständlichkeit, all diese Gesetze vorher auf ihre Folgen und ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, spricht heute ebenfalls Niemand.
Am 1.Februar 2002 trat das „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (Terrorismusbekämpfungsgesetz) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Kraft. Dieses Gesetz veränderte selbst eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Geändert wurden das Bundesverfassungsschutzgesetz, das M.A.D,-Gesetz, das B.N.D.-Gesetz, das Artikel 10-Gesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz (der Bundesgrenzschutz wurde später umgetauft in „Bundespolizei“), das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das Ausländergesetz, das Asylverfahrensgesetz, das Gesetz über das Ausländerzentralregister, die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes, die Ausländerdateienverordnung, die AZRG-(Ausländerzentralregistergesetz)-Durchführungsverordnung, das Bundeszentralregistergesetz, das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch, das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung, das Energiesicherungsgesetz, die Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung und die Gaslastverteilungs-Verordnung.
In Artikel 22 heisst es schließlich:
(2) Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz, das Artikel 10-Gesetz, das
Sicherheitsüberprüfungsgesetz und § 7 Abs. 2 des BKA-Gesetzes gelten vom 11. Januar 2007 wieder in ihrer am 31. Dezember 2001 maßgeblichen Fassung.
(3) Die Neuregelungen sind vor Ablauf der Befristung zu evaluieren.
Das heißt, dass von all diesen durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 1.Januar 2002 im „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ beschlossenen Ermächtigungen, Gesetzesänderungen und Verordnungsänderungen nur fünf Gesetze und Teiles eines sechsten Ende 2006 überhaupt ausliefen. Der Rest blieb in Kraft und veränderte die Rechtsordnung in der Republik fortan fundamental – vielleicht sogar, mit innerer Sicherheit der staatlichen Ankläger wider die Demokratie gesprochen, „fundamentalistisch“.
Am 1.Dezember 2006 war es dann soweit. Die auslaufenden Ermächtigungen von Geheimdiensten und Polizei wurden verlängert, ohne dass diese, wie im Ende 2001 beschlossenen Terrorismusbekämfgungsgesetz vorgeschrieben, tatsächlich überprüft worden wären. Lediglich eine interne „Evaluierung“, vorgenommen durch Polizei und Spione selbst, kam zu dem Ergebnis, dass alle eigenen Ermächtigungen, welche ihnen das Parlament erteilt hatte, sehr effektiv und sinnvoll seien.
Der Bock rannte also im Gärnter-Kittel durch den kahlen Garten und brüllte nach noch mehr Gras. Und bekam es auch. Unser williges Parlament ließ Gras wachsen, wenn es dies auch nicht hören wollte.
Das neue „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (Kürzel: TBEG) von S.P.D., C.D.U. und C.S.U. verlängerte nicht nur die Sondervollmachten für Polizei und Spione, sondern schuf eine Fülle neuer Ermächtigungen. Bedient wurde sich durch eine Fülle perfider Rechts-Swaps, in der man über Bande spielte und soeben beschlossene Ermächtigungen noch einmal ausdehnte. Denn am 1.Dezember 2006 beschloss der Bundestag nicht nur das Terror-Gesetzespaket Nr.2, das TBEG, sondern gleichzeitig auch in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder: die sogenannte „Anti-Terror-Datei“.
Die formal außerhalb der „Anti-Terror“-Gesetzgebungen durch die „große Koalition“ von S.P.D., C.D.U. und C.S.U. unter Kanzlerin Merkel und ihrem damaligen Innenminister Schäuble beschlossene Vorratsdatenspeicherung wurde erst durch eine aus dem Nichts und gegen alle Parteien von der Bevölkerung aufgebaute Bürgerrechtsbewegung und die größte Massen-Verfassungsklage gestoppt, die die Republik bis dato gesehen hat.
Das Bundesverfassungsgericht wiederum hob zwar am 2. März 2010 das ausführende Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz der in 2006 erlassenen E.U.-Direktive (Richtlinie) auf. Die Verfassungsrichter erklärten aber, in einem ihr berühmten Eiertänze, die E.U.-Direktive selbst für verfassungsgemäß. Das Urteil liest sich wie das Ergebnis eines Konjunktivtaumels, dessen verheerende grundsätzliche Bedeutung bis heute kaum jemand tatsächlich begriffen hat. (3. März 2010, DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe)
Die Klage gegen ein anderes Bündel an geheimpolizeilichen Vollmachten, das B.K.A.-Gesetz – welches die „Zeugnisverweigerungsrechte von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten oder Psychologen auf verfassungsmäßig höchst fragwürdige Weise eingeschränkt“ hat (Zitat: die damalige F.D.P.-Innenexpertin Gisela Piltz) – verwest in Karlsruhe seit über vier Jahren.
Die Neufassung des B.K.A.-Gesetzes („Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“) war am 19. Dezember 2008 mit 35 zu 34 Stimmen durch den Bundesrat gekommen. Am selben Tage gab der Bundestag den deutschen Militärs und „Sicherheitsbehörden“, u.a. dem faktisch ohne parlamentarische Kontrolle international operierenden Bundeskriminalamt, die Vollmacht für den Einsatz auf dem Territorium Somalias, sowie in “angrenzenden Räumen“ und auf dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”. (19.08.2008, Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika)
Mitte 2011 nun, Monate bevor die Ende 2006 für weitere fünf Jahre verlängerten und erweiterten Terror-Gesetze ein weiteres Mal auszulaufen drohten, erfasste den Apparat größte Unruhe. Der Grund: eine Überprüfung seiner Aktivitäten stand im Raum.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die F.D.P. hatten nach dem Rauswurf der S.P.D. aus der Regierung im Zuge der Bundestagswahl 2009 zumindest in der Bürgerrechtsfrage Wort gehalten. Am 5. April 2011 mussten C.D.U. und C.S.U. zähneknirschend die Internet-Sperren zurückpfeifen, die sie zusammen mit ihrer S.P.D. beschlossen hatten.
Mit dem “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” scheiterte ein weiterer dreister Versuch explizit des zur Geheimpolizei aufgeblasenen Bundeskriminalamtes, durch Nichtstun und Sabotage des eigenen Arbeitsauftrages (z.B. die Löschung von schwerstkriminellen Inhalten im öffentlich zugänglichen World Wide Web des Internet) die weitere Einschränkung der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger der Republik Deutschland (und nicht zuletzt die Kontrolle über deren Zugang zum Weltinformationsnetz) durch zu bekommen.
Die eigentliche Brisanz aber stellte ein – für die seit Jahren ungestörten Gewaltensammler in den Exekutivbehörden nahezu unfassbares – Sakrileg der Bundesjustizministerin dar: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte von C.D.U. und C.S.U. vor der erneuten Verlängerung der Terror-Gesetze allen Ernstes diese vorher zu überprüfen – zum ersten Mal seit Kriegsausbruch. (6. April 2011, Nach Internet-Sperren auch alle Terror-Gesetze seit 2001 auf dem Prüfstand)
Niemand kann sich vorstellen, welche Panik daraufhin die sauberen Herrschaften in Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzämtern in Land und Bund, Militärischem Abschirmdienst, usw, etc, pp, erfasste. Oh ihr Gott! Überprüfen? Was sie taten? Und all ihre untersauberen Zuträger und V-Leute in Unterwelt, in allen möglichen religiösen und politischen Gruppen, Rechtsextremisten, Linksextremisten, Pro-Anti-Deutsch-Amerikanern? Nichts da! Das wäre ja noch schöner. Man hatte einen Terror-Krieg zu kämpfen, international, national, scheissegal. Her mit den Vollmachten, hieß es nun Richtung Befehlsempfänger in den Pro-Geheimdienst-Parteien (im Zweifel waren das immer alle) und Schnauze halten! Hier wird nicht überprüft! Und wenn, dann doch nicht uns! (2. Mai 2011, Wie der Apparat versucht seinen deutschen Patriot Act zu retten)
Und wie sie wieder alle sprangen, die sauberen „Sozialdemokraten“ und „Christdemokraten“. Und wie sie wieder alle sprangen.
Noch während Anfang Mai 2011 der gerade neu ins Amt geratene C.D.U.-Innenminister von Deutschland, Hans-Peter Friedrich, bei seinem Antrittsbesuch in Washington sich neue Befehle abholte mit US-Justizminister Eric Holder, „Heimatschutzministerin“ Janet Napolitano sowie Präsident Barack Obamas „Anti-Terror-Berater“ John Brennan über „Bedrohung durch Terroristen, Internetkriminalität und den Kampf gegen Kinderpornografie“ diskutierte, ließ er an die Heimatfront melden dass (nach einhelliger Meinung?) eine Überprüfung des nach dem 11. September durch S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen deutschen Patriot Acts über-haupt nicht in Frage komme. Im Gegenteil, ging der Herr Innenminister nach alter Taktik zur Surge über, alle Terror-Gesetze müssten ab sofort nicht nur fünf Jahre lang, sondern unbefristet gelten.
In Washington sitzend ließ Innenminister Friedrich am 2. Mai in der „Financial Times Deutschland“ (und damit im entsprechenden Zitatenkarussell der Informationsindustrie) erwähnen, zwei „externe Gutachter“ hätten die „Anti-Terror“-Gesetze bereits geprüft und seien zu dem Ergebnis gekommen:
„Das Gros der Vorschriften ist sinnvoll und wird von den Behörden maßvoll eingesetzt“.
Zur Seite sprang Friedrich sofort eine der lächerlichsten Pflanzen, die die Parteienlandschaft in Deutschland jemals wachsen ließ: der langjährige innenpolitische Sprecher der S.P.D.-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Schon C.D.U.-Innenminister Schäuble ein treuer Weggefährte, machte er bei Friedrich weiter:
„Es spricht alles dafür, das damals von Rot-Grün entworfene Maßnahmenpaket nicht enden zu lassen“,
so Wiefelspütz am 2. Mai in einem der vielen Leib- und Magenblätter der neokonservativen Ursuppe Hamburgs.
In München dagegen hielt derweil am gleichen Tag wieder einmal Heribert Prantl (zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Euro-Version des imperialen Kontrollwahns verfallen) so halb dagegen. Eine ewige Gültigkeit der „Anti-Terror“-Gesetze lehnte Prantl zwar entschieden ab. Vom eigentlichen Kern der Auseinandersetzung, dem Versuch des Apparats um jeden Preis eine Überprüfung der eigenen Aktivitäten durch irgendwelche Gewaltenteiler zu vermeiden, sprach er in der „Süddeutschen“ aber nicht. Dafür zählte er wenigsten auf, um welche Aktivitäten es hier ging:
„Geheimdienste dürfen bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen jederzeit Daten abfragen. Sie dürfen in Wohnungen und Büros lauschen, was das Zeug hält, ohne dass ein Richter das genehmigen muss, ohne dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden müssen. Geheimdienste dürfen jeden überprüfen, der in einem wichtigen Betrieb arbeitet, ohne dass der je etwas davon erfährt.“
Kein Wunder, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter (B.D.K.) genau das als absolut notwendig (und natürlich eine „aktuelle Bedrohungssituation“ durch den „islamistischen Terrorismus“) sah und eine Verlängerung der Terror-Gesetze forderte. Die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung, so B.D.K-Präsident Klaus Jansen (der zuvor schon einen im Kanzleramt installierten „Reset-Knopf“ für das Internet gefordert hatte), müssten endlich „einen handhabbaren Rahmen erhalten“.
Und wer forderte ebenfalls am 2. Mai 2011 die Verlängerung der Terror-Gesetze und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung? Sigmar Gabriel, nach einer Telefonkonferenz des S.P.D.-Präsidiums.
Am 29. Juni 2011 schließlich schwenkte die Justizministerin in einem bis heute ominösen Schritt plötzlich um. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stimmte der nochmaligen Verlängerung der Terror-Gesetze zu – noch einmal um weitere vier Jahre bis Ende 2015 und abermals ohne dass deren faktische Ausführung und konkreten Folgen effektiv überprüft worden wären. Nur die sich jetzt endlich, am 28. Januar 2013 konstituierende Kommission mit dem lieben Innenminister als Co-Vorsitzenden und Aufpasser, rang die Justizministerin Apparat und Innenbehörden ab.
Warum tat das die Justizministerin im Juni 2011? Warum gab sie plötzlich auf, bei einer Frage elementarer Selbstverständlichkeit von Gewaltenteilung, um die die Republik und ihre 82 Millionen Menschen in über einem Jahrzehnt des Krieges „on terror“ betrogen wurde?
Nun, mein Tipp damals: sie hatte einen schmutzigen Deal mit der S.P.D. geschlossen. (2. Juni 2011, Analyse zur Steinmeier-Leutheusser-Schnarrenberger-Connection: Die Justizministerin hat die falsche Seite gewählt)
Statt nämlich eine parlamentarische Kontrolle des Apparats zu aktivieren, konnte die F.D.P. nun Ende 2011 – mit plötzlicher Unterstützung der im Tiefen Staat beheimateten S.P.D. – eine ganze Reihe neuer Führungsfunktionäre im Apparat parken: darunter Harald Range als neuen Generalbundesanwalt (ab November 2011) und Gerhard Schindler als neuer Präsident des Bundesnachrichtendienstes B.N.D. (ab Januar 2012).
Wir alle wissen, was kurz vor Amtsantritt von Range und Schindler geschah: die plötzliche Entdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, auferstanden aus Ruinen abgebrannter Seilschaften und den Trümmern alter Gesellschaft. (14. November 2011, Der neue “Terror” des Apparats)
Ich habe diese ganze „N.S.U.“-Story von drei Nazis im Campingmobil (und daher praktischerweise ein Jahrzehnt lang ohne Wohnung, nachvollziehbare Strukturen, Finanzierung, Kontakte, etc, pp) nie geglaubt. Von Anfang an sah ich einen Zusammenhang zu den Aktivitäten des Apparats, der nur einige Tage vor der plötzlichen Entdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, am 27. Oktober 2011, die erneute Vier-Jahres-Absolution seiner „Anti-Terror“-Gesetze bekommen hatte und dessen V-Männer aus dem linksextremistischen und rechtsextremistischen Spektrum im Bundesamt für Verfassungsschutz auf direkte Anweisung des damaligen Bundesinnenministers Schäuble (mit seinem umtriebigen Innenstaatssekretär August Hanning, wir kennen ihn alle) in Form einer bizarren Querfront im gleichen Referat zusammengelegt worden waren,
Natürlich wissen wir auch alle, wofür Herr Schäuble sich da seine Querfront im Verfassungsschutz bastelte – selbstverständlich nur, um das Grundgesetz gegen dessen Feinde zu schützen. Er selbst war immer dessen bester Freund. Das wird Niemand bestreiten können.
Heute nennt jeder die Konstituierung der „Anti-Terror-Kommission“ zur Überprüfung der „30 Gesetze und internationalen Abkommen zur Terrorismusbekämpfung“ und die „N.S.U.“ in einem Atemzug. Seltsam, nicht wahr? Oder vielleicht ist das auch alles Zufall. Es ist alles Zufall, dass im Zuge dieses leuchtenden Demokratie-Beispiels von Untersuchungsausschuss bezüglich des Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter in 2007 der Politikwissenschaftler Hajo Funke der Nachrichtenagentur dpa sagt,
„Mehrere Zeugen berichteten unabhängig voneinander von der hektischen Flucht zweier männlicher Personen mit blutverschmierter Kleidung sowie von drei weiteren Fluchthelfern“
und einen Tag später die (von der eigenen Partei brutal unterschätzte) S.P.D.-Obfrau Eva Högl,
„Für Funkes These gibt es nach den Zeugenaussagen keine Indizien. Der Mord von Heilbronn war vielleicht gar kein geplanter, er ist womöglich begangen worden, weil die Gefahr bestand, entdeckt zu werden“.
Wie kann das denn sein? Wie kann das sein, verdammt nochmal?
Es bleibt abzuwarten, ob diese Kommission wieder so ein Beispiel von echten preussischen Tugenden abliefert – Feigheit, Unterwerfung und Duckmäuserei vor den Autoritäten und Vorgesetzten – die sich in ungebrochener Tradition innerhalb der „Sicherheitsbehörden“ des deutschen Staates, am Schuh der deutschen Demokratieversuche, mittlerweile schon über die Grenze von zwei Jahrhunderten geschleppt haben.