Am Freitag und Samstag sondierten in Schloss Meseberg die Kanzlerin von Deutschland und der Premierminister von Großbritannien die Chancen einer Änderung der Vertragsgrundlage des Staatenbundes „Europäische Union“. Am Samstag, nach einem Treffen des E.U.-Finanzministerrates in der irischen Hauptstadt Dublin, verkündete dann der Finanzminister der Republik Deutschland, immer noch Dr. Wolfgang Schäuble:
„Eine Bankenunion macht nur Sinn…, wenn wir außerdem Regeln für die Restrukturierung und Auflösung von Banken haben. Aber wenn wir europäische Institutionen dafür haben wollen, werden wir eine Vertragsänderung brauchen.“
Anzunehmen, dass Schäubles Statement zuvor seiner Kanzlerin Angela Merkel und David Cameron nicht verborgen geblieben war. Ebenfalls nach dem Treffen des E.U.-Finanzministerrates äußerte sich dessen Mitglied Luc Frieden, Finanzminister des Herzogtums Luxemburg, in einem Interview zum Thema:
„Es ist absolut notwendig, dass alle Elemente der Bankenunion so schnell wie möglich installiert werden. Es macht keinen Sinn einen einzelnen Überwachungsmechanismus zu installieren, wenn wir gleichzeitig einen europäischen Auflösungsfonds („European resolution fund“) und einen Plan für eine europäische Einlagensicherung („deposit guarantee“) ins Auge fassen.“
In der Informationsindustrie war der Sachverhalt in den Schlagzeilen genau gegenteilig dargestellt worden: Held Dr. Seltsam aus Gewissens-, nein, doch Rechtsgründen, namentlich der EU-Verträge, als „Bremser“ der Bankenunion. Im Kleinkopierten, was 90 Prozent aller Presseopfer in Deutschland sowieso zu unterfliegen pflegen, konnte man dann lesen laut Schäuble sei eine Bankenunion
„ohne Änderung des EU-Vertrags nicht möglich.“
Vertragsgrundlage des E.U.-Staatenbundes sind der “Vertrag über die Europäische Union” (E.U.-Vertrag) sowie der “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”.
(…)
Artikel zum Thema:
25.09.2011 Nomenklatura akzeptiert Verfassung: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag
Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel konstatieren die verfassungsgemäß zwingende Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Deutschland zum geplanten neuen EU-Vertrag und einer weiteren Machtverschiebung hin zur neunzehn Jahre alten “Europäischen Union”.