Verfassungsgericht,"Vaterschaftstests": Recht auf eigene DNA bleibt bestehen

Karlsruhe: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht in einer äußerst wichtigen Grundsatzentscheidung heimliche DNA-Tests für verfassungswidrig erklärt.Hinter den sogenannten „Vaterschaftstests“, die mit vielen rührenden Anekdoten geschmückt monatelang in der Presse beworben waren, verbarg sich nichts anderes als das „Recht“ von allen, die DNA von allen heimlich zu entnehmen und zu analysieren.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Außerdem verdonnerte es (wieder einmal) den Gesetzgeber, also das Parlament, zur Feststellung der Vaterschaft von Kindern endlich eine konkrete Gesetzesgrundlage zu schaffen, und zwar bis spätestens 31.März 2008.

Die Entscheidung der obersten juristischen Instanz der Republik kann als wichtiger Meilenstein gegen das aufkommende Prinzip des „Genoismus“ im 21.Jahrhundert gewertet werden.

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