„Online-Durchsuchung“: Hausdurchsuchung ohne Gerichtsbeschluss

Berlin: Das Dr.“Seltsam“ Schäuble mit seiner Penetranz nicht wirklich auf „Online-Durchsuchungen“ von PCs und LapTops durch das Netz zielt, sondern zum Beispiel auf massenhaftes Benutzen von Handys als Raummikrophone sowie das Mitlesen von Bildschirminhalten über deren elektromagnetische Abstrahlung (1), dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben.
Ein weiteres Ziel seiner Intrige gegen eine wachsweiche, jämmerliche SPD zielt direkt auf Artikel 13 der Verfassung: Schäuble plant die Hausdurchsuchung ohne Gerichtsbeschluss.

Lesen wir erstmal im schlauen Fähnlein Fieselschweif-Handbuch für 82 Millionen das nach, was Dr.Seltsam um den Verstand bringt:

Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

Sagt der Chef.
(Downloaden Sie das Grundgesetz, solange sie noch können:)
http://www.oszbueroverw.de/download/Recht/Grundrechte_exemplarisch/Grundrechte/grundgesetz.htm#art1

Vor enigen Tagen wurde nun über den „Focus“ in die Öffentlichkeit lanciert, dass eine Hardware namens „Remote Forensic Software“ (RFS) in Wohnungen von „Verdächtigen“ geschmuggelt werden soll (2).
Wohlgemerkt – Schäuble und die Polizeistaatler aus CDU und SPD tun seit Jahren schon so, als könne man gefährlichen Leuten nicht mehr die Wohnung durchsuchen und der Durchsuchungsbefehl wäre quasi abgeschafft.
Der Witz ist – genau diesen wollen diese sauberen Herren überflüssig machen.

Denn mit der Schäuble-Vorlage braucht die Exekutive – mit dem Alibi der „Online-Durchsuchung“ – einfach „Gefahr im Verzuge“ auszurufen und kann die Wohnung eines „Verdächtigen“ dann drei Tage in Ruhe ausforschen, ohne einen einzigen Richter sehen zu müssen (3).
Alibi: man müsse da ja was am Computer machen, damit man dann nur und ausschliesslich den durchsuchen könne. Man wolle ja gar nicht die ganze Wohnung durchsuchen, da bräuchte man ja auch einen Durchsuchungsbefehl.
Und weil man ja nicht die Wohnung durchsuchen wolle, müsse man halt da rein in die Wohnung – verstehen Sie?

Mit diesem Hirnsauger-Mist belästigt uns eine skrupellose Bande von Volksverblödern schon die ganze Zeit.
Das wirklich Gefährliche dabei ist die Schmierenkomödie, die die Fantom-Sozialdemokratie hier abspult. Sie weiss ganz genau, was hier gespielt wird und kennt ihren eigenen Part dabei – dass kleine Zicklein, was sich am Anfang sträubt, aber dann eben doch merkt, dass man Berlin um die CDU herumgebaut hat.
Die will doch nur das Beste von der SPD, und weil sie das will, ist das vernünftig, und weil das vernünftig ist, ja darum macht ihr das auch, Genossinnen und Genossen.

Man sollte Peter Struck sein ganzes Gesabbel (5) an den Schnurrbart binden. Wenn er dann im Regierungsviertel seiner Wege murmelt, wird ihn vielleicht irgendjemand auf dieses Geschepper ansprechen, was er da hinter sich herzieht.

Die FDP hat immer noch nicht begriffen, dass die grosse alte Dame der Bürgerrechte und -Freiheiten, Hildegard Hamm-Brücher, inzwischen aus der FDP ausgetreten ist.
Das war zwar schon 2002, aber vielleicht denkt man jetzt mal langsam darüber nach, warum der FDP seitdem niemand mehr etwas glaubt.

Guido Westerwelle (6) kann jetzt sagen, was er will – wenn es stimmt, kommt es Jahre zu spät, wenn es nicht stimmt, ist es identisch mit dem Geschwätz seiner Konkurrenten, aber so oder so ist es die alte Gutsherrenart des Bürgertums:
keine Information, keine Hintergründe, keine sachliche Erläuterungen der Pläne des Gegners, der Rechtslage und der strategischen Situation und immer, immer, IMMER defensiv – es sei denn, es geht gegen die kleinen Leute, weil die noch immer nicht arm genug sind.
Da war die FDP allerdings immer mutig – im Nachtreten gegen Leute, die am Boden lagen und nicht mehr konnten.

In der Rolle der Bürgerrechtspartei hat die FDP seit Jahrzehnten versagt. Nicht ein einziges Mal hat sie dort irgendetwas erreicht.
Der absolute Tiefpunkt war der Moment, als sie aus niederen Motiven heraus Frank Steinmeier vor dem Untersuchungsausschuss flitzen und 4 Jahre Lagerhaft eines Menschen ungesühnt liess, weil nur die Würde eines Deutschen unantastbar sein sollte.
Damals, am 29.März, war alles möglich: in der sicheren Gewissheit davon zu kommen, sprach Otto Schily davon, US-Behörden hätten ihm auch über Ausbildungsplätze in Guantanamo erzählt.(4)

An diesem Tag schrieb ich dazu folgende Worte:
„Die Grünen und die FDP haben sich geoutet, nie wieder werde ich über eine dieser Parteien auch nur ein gutes Wort verlieren.
Die Seele eines Künstlers ist ein Bischen wie die eines Elefanten. Das wird Ihnen noch leid tun, Herr Westerwelle, Frau Künast, und ihrer Bagage.“ (4)

Das wird es in der Tat. Und ich habe viel Zeit…

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Quellen:
(1)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=709&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=7
(2)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93807
(3)
http://www.welt.de/politik/article1058387/Schaeuble_haelt_an_Online-Durchsuchung_fest.html
(4)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=382&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=3
(5)
http://www.focus.de/politik/deutschland/online-durchsuchung_aid_68847.html
(6)
http://www.sueddeutsche.de/,ra1l1/deutschland/artikel/803/126607/

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