Jung setzt sich selbst ins Flugzeug

Berlin: Heute hat Franz Jung, dessen Degradierung zum Agrarminister sowieso schon geplant ist (6), dafür gesorgt, dass dies noch etwas schneller von Statten geht. Unter direkter Missachtung seines Obersten, dem Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe und dessen Urteil „1 BvR 357/05“ vom 15.Februar 2006 verbraucht sich Jung heute erneut als Punchingball der Republik, indem er den bewussten Vorsatz zur Ermordung Unschuldiger im Amt durch Abschuss von Verkehrsflugzeugen bekannt gibt. (1)Jung folgt damit den Vorgaben von Innenminister Wolfgang Schäuble. Dieser hatte Anfang des Jahres die Änderung der Verfassung verlangt, um die Tötung Unschuldiger „im Zuge der Terrorabwehr“ legalisieren zu lassen. (2)

Der Oberste Gerichtshof dazu in seiner Entscheidung (3):
„Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“

Da bereits der Erste Satz des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ diese Pläne von Schäuble, Jung, der Kanzlerin Merkel, sowie der gesamten Bundesregierung aus SPD und CDU damals als verfassungsfeindlich einstufte, ist die heutige Äusserung de facto als eine Putsch-Erklärung gegen die Republik zu werten.

Jung wörtlich: „Aber wenn es eine gemeine Gefahr ist oder die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann gelten andere Regeln.“ (1)
Damit sagt er, dass sich die Bundesregierung und ihre Minister weder an Eide, noch an Gesetze, geschweige denn an die Verfassung gebunden fühlen und selbst zur gemeinen Gefahr geworden sind.
Mithin darf nun diese Bundesregierung nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes gestürzt und ihres Amtes enthoben werden.
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Eine andere Abhilfe wäre eine SPD die nicht mehr das kleine, dumme Hühnchen spielt, sondern diese absurde Neuinszenierung von „Biedermann und die Brandt-Stifter“ durch eine sozialliberale Koalition beendet. Wenn man aber mal auch nur einen Blick auf Franz Müntefering gewagt hat, so ruft man eher nach der Trage als nach politischer Tat.

Franz Jung hat – offenbar mit Zustimmung seiner SPD-Kollegen im Kabinett, und unter den geschlossenen Augen aller Ausschüsse – während des G8-Gipfels in Heiligendamm das deutsche Militär eingesetzt, darunter Kampfflugzeuge der Marke Phantom, Tornado und Eurofighter, 10 Spähpanzer sowie Hubschrauber welche Bundespolizisten transportierten.
Er hat vor und nach dem Gipfel diesbezüglich mehrfach vor dem Verteidigungsausschuss gelogen. (4)
Konsequenzen gab es keine.

Bereits am 3.Juli schrieben wir dazu:“Was muss ein Verteidigungsminister eigentlich anstellen, damit man ihn rausschmeisst?“ (5).
Das war die völlig falsche Frage. Die Frage ist, wer sollte ihn denn rausschmeissen ausser dem Volk selbst, wenn offenbar die SPD-Zentrale in Berlin in diesen Staatsstreich verwickelt ist?

Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.Februar 2006 selbst mitteilte, gibt es ein seit dem 1. Oktober 2003 in Kalkar am Niederrhein eingerichtetes „Nationales Lage- und Führungszentrum“.
In diesem Zentrum sitzen Soldaten, Bundespolizisten und Angehörige der deutschen Flugsicherung. Ihre Aufgabe ist es nach eigenen Angaben, den Luftraum zu überwachen und den Abschuss eines Flugzeuges vorzubereiten und die Operation zu koordinieren.

Welches zivile Flugzeug da aber nun als „Renegade“ klassifiziert, und welche 200 oder 300 Menschen da nun unschuldig ihr Leben verlieren sollen, dies entscheiden nicht nur die in Kalkar gegen das Trennungsgebot von Militär und Polizei verfassungswidrig zusammenhockenden Waffenträger im Nationalen Lage- und Führungszentrum. (3)

Laut Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Abschuss eines deutschen Zivilflugzeugs durch deutsche Militärs die NATO.

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Quelle:
(1)
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugzeugentfuehrung_aid_132959.html
(2)
http://www.akweb.de/ak_s/ak513/23.htm
(3)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html
(4)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=900&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=9
(5)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=670&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=7
(6)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=602&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=6

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