ARD-Experte Möller zu GDL:"nur indirektes Streikrecht im Grundgesetz"

Der ARD-„Rechtsexperte“ Karl-Dieter Möller, langjähriger Kommentator von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes für den öffentlich-rechtlichen (?) Fernsehsender ARD, hat heute im ARD-ZDF-Mittagsmagazin bezüglich der anstehenden Entscheidung des Arbeitsgerichtes Chemnitz über ein vom staatlichen Konzern „Deutsche Bahn AG“ gefordertes bundesweites Streikverbot für die Lokführergewerkschaft GDL ausdrücklich nur von einem „indirektem Streikrecht“ in der Verfassung gesprochen.Er fügte hinzu („das wissen die Meisten nicht“), dass nur einige Landesverfassungen „ausdrücklich“ ein Streikrecht erlaubten.

Artikel 9 des Grundgesetzes (1):
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen ARBEITSKÄMPFE richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Also schützt unser Grundgesetz die Arbeiter und ihre Arbeitskämpfe nicht nur vor inkompetenten Dummschwätzern, sondern auch vor dem Einsatz der Armee im Innern, durch den Verweis auf den Artikel 87a. Genau diesen Artikel will Innenminister Wolfgang Schäuble ändern. Es soll ein Passus eingefügt werden, der auch den Einsatz der Armee im Falle „eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ erlaubt. (3)
Die Änderung ist vorgesehen für Artikel 87a Absatz 2. Das Grundgesetz schützt das Streikrecht aber nur ausdrücklich vor Maßnahmen nach den Artikeln 87a Absatz 4.
Das heisst: über diese Verfassungsänderung könnte der Schutz von streikenden Arbeitern vor der Armee ausgehebelt werden.

Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte vor kurzem ein bundesweites Streikverbot für die Arbeiter der GDL verhängt, mit der Begründung, dieser Streik sei schädlich „für die deutsche Volkswirtschaft“ (4) …

ARD-„Experte“ Karl-Dieter Möller hatte vor kurzem Pläne von Wolfgang Schäuble in der öffentlich-rechtlichen Internetzeitung „tagesschau.de“ als „vernünftig“ bezeichnet.(2)

Schäuble hatte die Bestrafung von militärischer Ausbildung in „Terrorcamps“ gefordert. Dadurch würde auch jede andere militärische Ausbildung, z.B. bei der US-Söldnerfirma Blackwater als „terroristisch“ bewertet und somit strafbar.
Darüber liesse sich dann, in der Tat, diskutieren.

weitere Artikel:
30.09.07
Der wahre Gegner der GDL: Bundesregierung und DGB
http://www.radio-utopie.de/index.php?themenID=1001

08.08.07
GDL, Streiks: Arbeitsgericht Nürnberg spuckt auf das Grundgesetz
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=798&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

08.08.07
GDL,Streiks: Die Justiz als Tarifpartei?
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=799&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

06.08.07
GDL-Vorsitzender Schell zum Streik:“Wir glauben an die Gerechtigkeit“
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=793&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

Quellen:
(1)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
(2)
http://www.tagesschau.de/inland/meldung491944.html
(3)
http://www.welt.de/politik/article705832/Schaeuble_bemueht_Kriegsvoelkerrecht_fuer_Abschuss_entfuehrter_Flugzeuge.html
(4)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=798&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

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