Hartz-Sklaven-Streik am 2.Januar: Der Fall BBJ Servis gGmbH Berlin

Berlin: Anlässlich des Streikaufrufes für den 2.Januar von „1-Euro-Jobbern“, Hartz IV-Empfängern und Zwangsarbeitern ohne Lohn hat http://hartzboykott.de/ eines von vielen ganz normalen Sozial-Verbrechen aufgelistet, was durch die Blockparteien des Kapitalismus in grösstmöglicher Gemeinheit möglich gemacht wurde. Am Schlimmsten in dieser Ausbeutung der Amtsopfer durch die kleinen Könige hinter dem Schalter: die Regierung Wowereit in Berlin aus „SPD“ und „Linke“.Dieses hier aufgeführte Beispiel eines Menschen, der mit aller Kraft versucht sich eine Existenz aufzubauen, zu arbeiten und davon leben zu können und stattdessen zwecks Ausbeutung durch Sklavenarbeit durch „allgemeinnützige“ GmbHs systematisch durch die Behörden daran gehindert wird, ist ein Beispiel unter Tausenden, die sich unbeachtet und medial (fast) geräuschlos in der Republik vollziehen. Initiative, Würde und Ideen in den Hartz IV-Opfern sollen systematisch zerstört und vernichtet werden, ein einfaches OPFER, auf immer als demütiger Sklave einer kapitalistischen Verwertungsmaschinerie zurückbleiben. Dieses System hat System, und in Berlin hat es den Namen „SPD“ und „Linke“. Der Talkshow-Besucher Klaus Wowereit, dem ich gern den Strafbefehl wegen Beleidung zahle (1), muss aus dem Roten Rathaus geschmissen werden und darf nie irgendein Amt auf Bundesebene bekleiden. Das sind wir all denjenigen schuldig, die den Mühlen ausgesetzt sind, die dieser Politheuchler zu verantworten hat.

Für die sogenannte „Linke“ gilt das Gleiche. Diese Partei ist nichts, aber auch gar nichts wert und schon gar nicht das Wertvollste, was man in der Demokratie hat: die eigene Stimme und die eigene Mitarbeit. Wer glaubt, in dieser Partei etwas erreichen zu können, der steht auf der anderen Seite der Front.

Hier nun…

DER FALL BBJ SERVIS GGMBH BERLIN
von Ingmar Wengel

http://hartzboykott.de/index.php?/archives/4-Chronologie-einer-erfolglosen-Re-Sozialisierung.html

„Ursprung der BBJ Unternehmensgruppe ist der 1982 gegründete gemeinnützige „Verein zur Förderung kultureller und Beruflicher Bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen e.V.“
( http://bbj.info )

Vorgeschichte:

Ab November 2002 wurde ich, 41 jährig, Sozialhilfeempfänger in Berlin. Die kurzfristige Stornierung eines Veranstaltungsauftrags eines Großhändlers für Gas führte zur Insolvenz. Ein Projektvorschlag mit Bitte um Förderung zur Vermeidung der Beantragung von Sozialhilfe wurde nach 18 Monaten Bearbeitung und derselben Anzahl von Monaten Sozialhilfebezug vom Sozialamt Berlin/Pankow abgelehnt.

Sommer 2003 – Beginn einer neuen Selbstständigkeit durch die angebotene Übernahme einer Gaststätte. Nach einem halben Jahr Arbeit für kein Geld und nicht erfolgtem Vertragsabschluss seitens der Besitzerin – die Gaststätte machte nämlich wieder Umsatz – beendete ich diesen Betrug.

Anfang 2004 zahlte das Sozialamt aus nie genannten Gründen die Miete für meine Wohnung nicht, der Mietvertrag wurde gekündigt und ich zog zur Untermiete bei Freunden ein.

Ab 2005 entwickelte ich ehrenamtlich, nun als Hartz IV Empfänger, für einen zur Selbsthilfe gegründeten gemeinnützigen Verein, dessen Mitglied ich bin, verschiedenste Projekte im Bereich Sozialer Kunst und wirkte an deren Umsetzung mit.

Am 13.03.2006 beantragte ich zum Zwecke eines erneuten Versuchs einer Selbstständigkeit als Projektentwickler, das so genannte Einstiegsgeld [ESG]. Am 06. 09 2006, also ca. 6 Monate später, wurde diesem Antrag mit Rückwirkung zum 01. 08. 2006 bis zum 31. 01. 2007 in einer Höhe von zusätzlich 172,50 Euro entsprochen. Meinem daraufhin vorgebrachten Widerspruch wegen Zweifels an der Möglichkeit eines Aufbaus einer Selbstständigkeit mit dieser Fördersumme, wurde die Möglichkeit zur Beantragung von so genannten sonstigen wirtschaftlichen Leistungen [SWL] seitens des für mich zuständigen Teamleiters in Aussicht gestellt, und zwar in Höhe von 2000 Euro. Diesen Antrag stellte ich am 03. 10. 2006. Die dazu abzuschließende so genannte Eingliederungsvereinbarung [Ein.V.] zwischen dem Jobcenter Berlin/Pankow und mir, wurde 5 Monate später, am 01. 02. 2007, nach Ablauf der ersten Förderfrist abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir kein Bescheid bezüglich der SWL übersandt, ich übersandte jedoch alle erforderten Unterlagen, wie einen kompletten Businessplan und eine Kapitalvorausschau. Im April 2007 wurde mir von der Vertretung des Teamleiters mündlich beschieden, ich solle die bereits getätigten Zahlungen meiner Selbstständigkeit an sie überbringen, damit sie diese Auszahlung endlich und umgehend anweisen könnte. Die entsprechenden Unterlagen wurde einen Tag später bei dieser Vertretung hinterlegt.

Am 17.04.2007 bekam ich ein Schreiben von einem mir nicht bekannten Mitarbeiter des Jobcenters Berlin/Pankows, in dem aufgrund des nicht vorhandenen Nachweises einer Eingliederungsvereinbarung, diese per Verwaltungsakt erlassen würde. Diesem Schreiben lag zusätzlich eine Ablehnung der am 03. 10. 2006 beantragten SWL bei – mit der Begründung einer defizitären Selbstständigkeit meinerseits. Einen Tag später rief mich dieser Mitarbeiter an und erklärte mir, er sei mein neuer Ansprechpartner und dass das alles seine Richtigkeit hätte und ich nicht mit ihm diskutieren solle. Die Bearbeitung dieses Antrags dauerte also 26 Wochen!

Am 08.05.2007 erfolgte das erste Gespräch mit meinem neuen Ansprechpartner, dem Teamleiter, mir und einer beisitzenden Zeugin, in dem ich die Vorgänge thematisieren wollte. Der Teamleiter wollte weder von dieser Eingliederungsvereinbarung, noch von den 2000 Euro SWL etwas wissen. Aufgrund der Vorlage einer gültigen Eingliederungsvereinbarung wurde der Verwaltungsakt zur Eingliederung zurückgezogen, die Ablehnung der SWL blieb bestehen und ich wurde aufgefordert mir eine Arbeit zu suchen.

Am 15.05.2007 legte ich gegen diese Absage Widerspruch ein, welcher per 08. 08. 2007 mit ebenfalls der Begründung einer defizitären Selbstständigkeit abgelehnt wurde.

Der Fall BBJ – Servis gGmbH Berlin

In einem nächsten Gespräch mit meinen persönlichen Ansprechpartner am 07. 08. 2007 fragte ich ihn, wie er sich das vorstelle, dass ich jetzt meine Tätigkeit wieder aufgebe; so hätte ich nie eine Möglichkeit aus dem Leistungsbezug zu kommen. Daraufhin druckte er einen Zettel aus und drückte mir diesen mit der Bemerkung: „Was, Sie wollen arbeiten? Hier ist eine Vollbeschäftigung für Sie, gehen Sie hin und bewerben sich dort.“ in die Hand.

Die Stellenausschreibung beinhaltete folgendes:

Tätigkeitsbeschreibung: Datenerfasser
Stellenbeschreibung: Erstellung einer Informationsbroschüre und CD-ROM zu Bau und Geschichte Pankower Kirche. Vor-Ort- und Archiv-Recherchen, Fotografie, Datenerfassung, digitale Bildbearbeitung, Gestaltung/Layout.
Arbeitszeit: 40 Stunden/Woche Vollzeit, Mo.-Fr. 8:00-16:30 – befristet bis 01.11.2007, Eintrittstermin der 06.08.2007 (einen Tag vor meiner Bewerbung)

Am selben Tag – dem 07.08.2007 stellte ich mich bei dieser Firma vor; einem gemeinnützigen Träger für Jugendarbeit in Berlin – BBJ Servis gGmbH. In dem Bewerbungsgespräch wurde mir gesagt, ich würde 980,–Euro Brutto bekommen, davon 750,– Euro Netto behalten, wovon mir Regelsatz und Miete abgezogen würden. Meinem Hinweis, dass das am Ende 0 ergibt, wurde entgegnet, dass sei Anweisung vom Jobcenter Berlin/Pankow. Ich bat um Bedenkzeit, aber mir wurde gesagt, man hätte sowieso jemanden für die Stelle und man würde dem Jobcenter Berlin/Pankow ebendies mitteilen. Am 09. 08. 2007 bat ich um ein weiteres Gespräch zum Thema und machte den Vorschlag, als Selbstständiger diese Arbeit in freier Zeitaufteilung termingerecht fertigzustellen, um meine Ausgaben geltend machen zu können. Und vor allem Zeit zu haben mich um Aufträge zu kümmern, welche mir eine Unabhängigkeit vom Leistungsbezug garantieren. Ich war bereit für 980,– Euro eine Arbeit zu machen, welche auf dem freien Markt ca. 30.000,– Euro wert ist! Dies wurde mir abschlägig beschieden mit der Begründung, dass sei vom Jobcenter Berlin/Pankow nicht vorgesehen, aber der Job wäre jetzt sowieso weg, man könne mir aber das gleiche als 1,–Euro Job anbieten. Dies lehnte ich ab.

Das Fazit dieser Angelegenheit ist folgendes:

Das Jobcenter Berlin/Pankow bezahlt meinen Lohn in Höhe von 980,– Euro an diese Firma, davon gehen übliche Steuern ab und das Jobcenter Berlin/Pankow zieht alle mir erbrachten Leistungen ab. Ich bin weiterhin melde- und auskunftspflichtig, also nicht unabhängig, ich habe keine gewerkschaftlichen Rechte und einer Bitte um Urlaub oder Ortsabwesenheit kann(!) entsprochen werden. Das ist Zwangsarbeit! Die gemeinnützige Firma zahlt keinen Lohn, bekommt aber dafür eine so genannte Sachkostenpauschale, in der Regel 350,–Euro. So gerüstet ist diese Firma in der Lage Aufträge in der Wirtschaft zu platzieren, welche unter „normalen“ Bedingungen ein Vielfaches der hier benötigten Kosten verursachen würden – und das gegenüber jemandem, der eigentlich von solchen Aufträgen leben und dafür arbeiten will. Nehme ich die Arbeit an, unter den erwähnten Bedingungen, helfe ich den freien Markt zu boykottieren; lehne ich diese rechtswidrige Praxis ab, erwarten mich Sanktionen. Die BBJ Servis gGmbH beschäftigt auf diese Art und Weise 1250 Personen laut Aussage des Geschäftsführers! Weiterhin würden 500 Personen im Monat diese Form von Ausbeutung ablehnen.

In einer am 10.08.2007 erfolgten Anhörung der Vorgänge zur Bewerbung bei der BBJ Servis gGmbH, zwischen meinem persönlichen Ansprechpartner und mir, lehnte ich eine neue Eingliederungsvereinbarung mit Hinweis auf die nicht erfolgte Vertragserfüllung der letzten Eingliederungsvereinbarung seitens des Jobcenters Berlin/Pankows ab und rügte die Art und Weise, mir eine angebliche Arbeit zu geben, bei der ich unabhängig von Leistungsbezügen wäre, welche sich im Nachhinein als geförderte Billiglohnvariante in Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Berlin/Pankow und einer gemeinnützigen gemeinnützigen Firma für die Förderung von Jugendlichen herausstellt. Ebenso wies ich auf die Unvereinbarkeit zwischen meiner Pflicht zur Arbeitssuche und der durch diese Maßnahme nicht vorhandenen Zeit dafür hin. Ich rügte ebenfalls die Unterlassung eines vorgeschriebenen Profilings, die Unterlassung einer Rechtmittelbelehrung, die Unterlassung des Hinweises auf eine Maßnahme im Gegensatz zu einer Vollzeitarbeitsstelle am freien Markt, die Unterlassung der Aufklärung über diese Maßnahme überhaupt, sowie die mit diesem „Angebot“ implizite Aufforderung zur Beendigung meiner Selbstständigkeit. Als letztes wies ich nochmals darauf hin, dass ich nicht die ursprüngliche, mir von meinem persönlichen Ansprechpartner zugewiesene Maßnahme ablehnte , sondern den Vorschlag der Mitarbeiterin der BBJ, das gleiche als 1,– Euro-Job zu machen.

Daraufhin suchte ich am 28.08.2007 ein Gespräch mit der Bereichsleiterin des Teams. Diese bestätigte die vorgenommenen Maßnahmen und erklärte mir auf meinen Hinweis, sie hätte mich laut § 1 des Sozialgesetzes zu unterstützen, dass ich meine Arbeit weitermachen kann, ich sollte ihr nicht erzählen was sie müsste, sie müsste mich lediglich verwalten. Daraufhin suchte ich am 06.09.2007 das erste Gespräch mit dem Geschäftsführer des Jobcenters Berlin/Pankows, welcher sich sichtlich erstaunt über die Vorgänge zeigte und mir versprach, sich darum und um meine Bitte um Zuweisung eines neuen persönlichen Ansprechpartners zu kümmern.

Am 10. Oktober erhielt ich von meinem persönlichen Ansprechpartner zum einen eine Ablehnung meines nochmaligen Antrags auf Fortzahlung des Einstiegsgeldes, sowie die Mitteilung, dass der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin/Pankows eine Bestätigung seiner Zusage zur Überprüfung der Vorgänge abgelehnt hätte, dem Wunsch nach einem Wechsel des persönlichen Ansprechpartners jedoch entsprochen wurde.

Am 11.10.2007, also 2 Monate, also 8 Wochen nach diesen Vorgängen wurde ich in einem Schreiben von einer mir unbekannten Person des Jobcenters Berlin/Pankows darüber informiert, dass für die Dauer von drei Monaten mein Regelsatz um 30% gekürzt wird. Die Begründung lautete, ich hätte die mir am 07.08.2007 angebotene Arbeitsgelegenheit abgelehnt. Auf meinen Anruf bei der Geschäftsleitung mit der Bitte um einen Termin, meldete sich die Bereichsleiterin mit der Aussage, sie würde für die Geschäftsleitung reden und alle Maßnahmen wäre korrekt. Meine Recherche ergab daraufhin, dass die Bereichsleiterin nicht in Absprache mit der Geschäftsleitung handelte. Daraufhin bat ich nochmals um einen Termin mit der Geschäftsleitung.

Am 19.10.2007 forderte ich den Geschäftsführer der BBJ Servis gGmbH zu einer Stellungnahme bezüglich der Aussage seiner Mitarbeiterin, ich hätte die Arbeitsgelegenheit abgelehnt und bat um Richtigstellung. Eine schriftliche Stellungnahme erfolgte zu Händen des Jobcenters Berlin/Pankows und an mich. In dieser wurde die Aussage, ich hätte die Arbeit abgelehnt, bekräftigt.

Am 26.10.2007 erfolgte der Termin telefonisch mit dem Geschäftsführer des Jobcenter Berlin/Pankows. In diesem erklärte ich meine Situation nochmals und bat um Aufschub des Bescheides der Absenkung des Regelsatzes, bis zu entgültigen Klärung der Sachlage. Dies wurde abgelehnt mit der eigenartigen Begründung, es stehe Aussage gegen Aussage. Meinem Hinweis, dass damit womöglich eine irrtümliche oder falsche Darstellung dazu führen würde, dass ich meine vor kurzem bezogene Wohnung aus Geldmangel für Strom wieder aufgeben müsste, weil mein Widerspruch keine, diese Sanktionen aufschiebende Wirkung hätte, entgegnete der Geschäftsführer des Jobcenter Berlin/Pankows: „Wenn Sie der Meinung sind Hunger zu haben, oder keine Seife mehr, dann können Sie ja Lebensmittelgutscheine beantragen.“

Am 26.10.2007 beantragte ich beim Sozialgericht Berlin eine einstweilige Verfügung mit der Bitte um aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs.

Anmerkung: In all diesen Jahren erhielt ich, außer dieser „Maßnahme“ kein einziges Arbeitsangebot! Alle Bitten um Schaffung von Zuverdienstmöglichkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen oder gar Arbeitsangboten wurden ignoriert. Alle Möglichkeiten, mich aus dem Bezug von staatlichen Leistungen unabhängig zu machen, wurden von mir geschaffen.

Fortsetzung folgt …

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Quellen:
(1)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=774&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

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