taz vs. Gravenreuth – Urteilsbegründung liegt vor

Der Name Günter Freiherr von Gravrenreuth, geb. Dörr, ist wohl im Internet für viele Mitmenschen, Betonung auf Menschen, ein Hassobjekt geworden. Und nachdem Anfang September schon die Korken, zum Beispiel im Heise-Forum, geknallt haben, dürfte es auch heute die eine oder andere virtuelle Party im Web geben. Die Urteilsbegründung im Fall taz vs. Gravenreuth ist heute veröffentlicht worden. Sie enthält viele Zitate, die der eine oder andere Internet-Jünger da draußen sicherlich blind unterschreiben würde.In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass der Angeklage als Rechtsanwalt vorbestraft sei, dass für seine Kanzlei ein Durchsuchungsbeschluß ergangen ist, dass der Angeklagte einen versuchten Betrug gegenüber der taz begangen hat und dass der Angeklagte sich uneinsichtig gezeigt habe. Das Gericht kam zu dem Schluß, dass eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten nicht mehr auf Bewährung ausgelegt werden konnte.

Die Allgemeinheit müsse vor dem Angeklagten geschützt werden, so das Gericht.

Ich meine: Diese Haftstrafe ist weder hart noch gerecht. Sie hätte aufgrund der Vergangenheit des Angeklagten noch viel härter ausfallen müssen – der Gerechtigkeit wurde hier nicht genüge getan. Man kann nur hoffen, dass das Berufungsgericht dies ähnlich sieht. Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, wird sich eventuell in Zukunft nur noch Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, nennen dürfen. Hoffen wir das beste, obwohl – eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.

Quelle:
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15215/

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