Neue Spionageaffäre von Harms und LKA gegen Journalisten

Hamburg: Wie der „Spiegel“ berichtet hat das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein im Auftrage der „Bundesanwaltschaft“ mehrere Journalisten etablierter Zeitungen abgehört (1), die sich mit Informanten aus dem linken Spektrum über Nazi-Aktivitäten in Norddeutschland unterhielten. Die „Ermittlungsbehörden“ (hier wird nicht ganz klar wer das ist) gaben die Abschriften der Telefonate – mit den vollständigen Namen der Reporter – überdies an Dritte weiter.
Die „Bundesanwaltschaft“ gab den Fall zu und erklärte ausserdem, sie habe das Recht zu solchen Massnahmen.Gegenüber dem Spiegel erklärte sie, dass auch Telefonate mit Journalisten aufgezeichnet und protokolliert werden dürfen. „Grundsätzlich gilt, dass eine gesetzliche Verpflichtung zum Abbruch von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen für den Fall, dass ein Gespräch zwischen einem Beschuldigten und einem Journalisten anfällt, nach geltender Rechtslage nicht besteht“, so die Behörde per Fax. „Ein solcher Abbruch wäre auch aus rein tatsächlichen Gründen nicht möglich, denn die überwachten Gespräche werden regelmäßig automatisch aufgezeichnet.“

Ausserdem hiess, bevor man wisse ob man abhören dürfe, müsse man erstmal abhören um zu wissen, ob man das hätte abhören dürfen was man zu diesem Zeitpunkt schon abgehört habe.
Die „Dokumentation der Gesprächsinhalte“ sei erforderlich, „um die Beurteilung der jeweiligen Verfahrensrelevanz (…) zu ermöglichen,“ so die Begründung in Bundesstaatsanwaltschaftsdeutsch.

DIE „BUNDESANWALTSCHAFT“ IST GENERALBUNDESANWÄLTIN MONIKA HARMS AM BUNDESGERICHTSHOF

Der Begriff „Bundesanwaltschaft“ ist falsch und irreführend.
Es handelt sich hierbei um den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht in Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.(2)
Generalbundesanwältin der Republik, die selbst als Behörde fungiert und 600 Mitarbeiter hat, ist die von Justizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene Monika Harms. Sie ist seit dem 1.Juni 2006 im Amt.

„WEGEN DEM TERROR…“

Hintergrund und formales juristisches Alibi dieses neuen systematischen Angriffs auf Pressefreiheit und Informantenschutz durch Exekutiv- und Justizbehörden ist ein Verfahren gegen den Presse-Informanten wegen dem berühmten Paragrafen 129a.
Die Generalbundesanwältin Harms wirft dem Beschuldigten vor, Mitglied einer sogenannten „Militanten Gruppe“ zu sein. Diese wiederum habe in 4 Jahren 3 Autos angezündet. Hiermit habe sich eine „terroristische Vereinigung“ zum Zwecke des Mordes, Totschlags, Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder der Kriegsverbrechen gebildet, deren Straftaten dazu geeignet seien, „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“.

Da stellt sich jetzt nur die Frage: wer telefoniert möglichst schnell mit der UNO, damit die gegen die Harms, die vorgesetzte Justizministerin Zypries, den Vizekanzler (öhh, oops, hat sich erledigt) und deren vorgesetzte Kanzlerin Merkel ermitteln und uns diese Irren endlich vom Hals schaffen?

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Quellen:
(1)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,517232,00.html
(2)
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt

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