Ich hab noch nicht herausgefunden, wieso das „Harry Potter Lexicon“ denn ein Weblog sein soll, doch vielleicht passt die Meldung ja ganz gut in die heutige Zeit. Weblogs und Verklagen gehören doch irgendwie zusammen. Daher ist es nur logisch, dass die Harry Potter Autorin klagen muss, wenn ein Weblog in gedruckter Form erscheinen will.Erzählt jemand den Plot ihrer Bücher, verstösst er nach Rowlings Meinung gegen das Urheberrecht. Ihre bisherige überschwenglich positive Meinung zum“ HP-Lexicon“ ist dabei unerheblich. Was interessiert die Dame ihr Geschwätz von gestern? Geht es um Geld, ist der Zauber vorbei.
Quelle:
http://boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15226/