SIEG! – BND muss Journalisten Akten rausrücken

Leipzig: Jetzt kommt´s dicke, Jungs.. Mit dem Aktenzeichen 6 A 2.07 des Bundesverwaltungsgerichts hat die Berliner Republik heute einen Sieg davongetragen, dessen Auswirkungen noch gar nicht abzusehen sind. Der investigative Journalist Andreas Förster (Berliner Zeitung) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst gewonnen (1). Jetzt muss unser Auslandsgeheimdienst die Akten über ihn rausrücken, die der Apparat gewohnt bräsig, selbstgefällig und illegal über ihn zusammengespitzelt und sich dabei u.a. korrupter „Kollegen“ aus den Konzernmedien bedient hat (2).Aber nicht nur der BND muss jetzt Akteneinsicht für überwachte Journalisten gewähren – auch der MAD, der Verfassungsschutz, das BKA, die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und alle anderen Geheimdienste die man nicht so gut kennt in Deutschland – auch die privaten…

Andreas Förster, über dessen „intime“ Kontakte in den BND in Berlin laut gemunkelt wird, hat hier hartnäckig allen Journalisten – und damit den Bürgern die deren Informationen zustehen – einen unschätzbaren Dienst erwiesen. Es wird Zeit, dass die Demokratie die Geheimdienste kontrolliert – und nicht umgekehrt. So und nicht anders steht´s in der Grossen Vorschrift Grundgesetz, und genau so soll es auch sein.

Hallo Pullach. Hallo Anti-Terror-Zentrum. Hallo Glaspalast Hinteroberzimmer vor´m Bildschirm.

Hört Ihr es? Hört Ihr es an die Tür treten…?

Quelle:
(1)
http://www.solms-braunfelser.de/ap/apnews.php?code=20071128APD6716
(2)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99659

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