Berlin: Etwas verspätet hat sich unser heller Auslandsgeheimdienst BND dann doch noch entschlossen, gegen unseren guten Freund vom „r-archiv“ eine einstweilige Verfügung wegen seines Artikels vom 17.Dezember „BND-Agentin mit Datenschützerin verheiratet“ einzulegen. Dagegen wird zur Zeit ein Widerspruch vorgelegt. Nun, hier dazu die aktuelle Stellungnahme (1) vom Autoren „ter“ (demnächst übrigens hier auf Radio Utopie zu begrüssen):
Im Artikel – BND-Agentin mit Datenschützerin verheiratet – werden drei Textpassagen (temporär) ausgeblendet, da der Bundesnachrichtendienst eine einstweilige Verfügung gegen diese Webseite erwirkt hat.
Die Textpassagen betreffen Behauptungen des BND-V-Mannes mit dem Decknamen Sommer, welcher dieser auf einer Pressekonferenz öffentlich aufgestellt hat – über die der STERN berichtete – und bei denen das Dementi des BND – deutlich – hervorgehoben wurde.
Verboten wurde aber auch eine Textpassage, die keinen Bezug auf Aktivitäten des BND hat, sondern lediglich eine Tatsachenfeststellung ist.
Ich bin im Moment nicht bereit, die Einstweilige Verfügung widerspruchslos zu akzeptieren – mir vom Bundesnachrichtendienst oder vom Landgericht Berlin Vorschriften machen zu lassen – vorbehaltlich der nun notwendigen, weiteren, rechtlichen Prüfung.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass – als erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der BND-Quelle Sommer auftauchten – dies auf dieser Webseite deutlich zum Ausdruck gebracht wurde.
Nach meiner rechtlichen Überzeugung muss Berichterstattung auch im Kontext der nachfolgenden Artikel gesehen werden.
Eine Ausblendung des Artikels selbst erfolgt nicht.
Was wurde untersagt:
– mutmaßlicher Grund des Besuches des V-Mannes bei Wilhelm Dietl
– die Veröffentlichung eines im Buchhandel erhältlichen Buchtitels
– angeblich Aktivitäten von BND- Mitarbeitern
– die Nennung der Höhe eines eingetretenen Schadens
– das Dementi des BND
– eine Beschaffungsaktion
– eine von einem Dritten öffentlich behauptete Tatsache
– eine angebliche Planung
– und auch hier das Dementi des BND.
Mit anderen Worten: Es soll unzulässig sein Behauptungen eines Dritten zu verbreiten – unter Hinweis das diese Behauptungen bestritten sind – wenn eine Behörde behauptet, dass der Dritte ein Märchenerzähler ist.
Dadurch werde ein Gerücht verbreitet.
Warum die gleiche Behörde ihrem ehemaligen V-Mann die Verbreitung dieser Behauptungen nicht gerichtlich verbietet, bleibt das Geheimnis dieser Behörde.
Nachtrag:
Was an dem Vorgang wirklich interessant ist, sind die Tatsachen, dass
a) Behauptungen der eigenen (BND) Quelle „Sommer“ als unwahr dargestellt werden;
b) Genau diese Quelle aber Mitauslöser des angegriffenen Artikels ist, da ich diesem Mann unterstellen muss, dass er versucht hat mich auszuhorchen und (angebliche) Erkenntnisse an die Sicherheitsbehörden, möglicherweise an den BND vermeldet hat, wie zum Beispiel: Ich hätte Kenntnis über den Informanten des STERN Journalisten Hans-Martin Tillack.
c) Nachdem der Versuch meine Rechercheergebnisse zum Münchner Nachrichtenhandel über eine polizeiliche Vernehmung abzuschöpfen gescheitert ist, wird nach meinem Eindruck nach getreten.
d) Der Quelle „Sommer“ (in meinen Artikeln „Braun“) wurde nach meinen Informationen bisher nicht untersagt, entsprechende Behauptungen aufzustellen. Ich habe schlicht den Eindruck, dass versucht wird den eigenen Mann als Lügner darzustellen, weil sich dieser beim Spionieren hat erwischen lassen und möglicherweise entsprechend seinen Anweisungen (mir gegenüber) seine BND- Kontakte nachträglich bestritten hat. Ist es so, dann kann der BND behaupten: Die abgeschaltete Quelle habe ihm Informationen aufgedrängt. Er habe diese aufgedrängten Informationen nur an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben.
Was bleibt ist die Frage, woher die Quelle Sommer gewisse Kenntnisse hatte, z.B. was konkret der Grund meiner polizeilichen Vernehmung sein wird (ich hatte sie nicht) und das der BND mir angeblich diesen Weg über das LKA ermöglicht habe (also ein Anwerbeversuch geplant war).
Der Quelle „Sommer“ wurde bisher – nach meinen Informationen – nicht untersagt die Behauptungen – die nun mir untersagt wurden – aufzustellen oder zu verbreiten. Und dies – obwohl „Sommer“ Urheber dieser Behauptungen ist, die im Rahmen einer Pressekonferenz offen gelegt wurden und über die der STERN und die SZ berichtete.
Unterstelle ich, dass „Sommer“ trotz Enttarnung weiter für den BND gearbeit hat, dann war seine Enttarnung im Schäferbericht eine Finte und seine auf der Pressekonferenz aufgestellten Behauptungen haben lediglich dazu gedient, um die Journalisten des ND- Bereiches gegenüber diesem Mann arglos zu machen.
Wer kommt auch schon auf die Idee, dass ein enttarnter Spitzel – der den BND wegen krimineller Machenschaften öffentlich bezichtigt – weiter ein Spitzel ist – der Journalisten aushorchen sollte.
Quelle:
(1)
http://www.r-archiv.de/article3025.html
Artikel zu Thema:
18.12.2007
Datenschützer Bayerns mit umstrittener BND-Agentin verheiratet