Arbeitsüberlastung: Mobbing der Belegschaft als Strategie der Firmen

 

Es war einmal

 

Früher mobbten Mobber-Firmen Einzelne aus der Belegschaft. Die Zeiten ändern sich, und die Strategien der Mobber auch. Es kam die vorsätzlich betriebene Arbeitsüberlastung als Belegschaftsmobbing hinzu, denn so wird der Versuch unternommen, gleich ganze Teile der Belegschaft zur Selbstkündigung zu nötigen.

 

Bisweilen wurde im Einzelfall entschieden, ob ein schmerzensgeldpflichtiger Mobbingfall vorlag. Das zeigte das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06, nach ca. 20 Jahren Mobbing in Deutschland auf. Hier wurde ein Oberarzt derart im St. Marien Hospital in Lünen gemobbt, und zwar mit „mobbingtypischen Handlungen“ “, sodass Schmerzensgeld zu fällig war. Der Volltext zum Urteil kann hier bei Mobbing-Gegener im Forum unter Urteile oder unter im WIKI abgerufen werden.

 

Und wo ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Belegschaftsmobbing ? Wo ist es geblieben ? Dürfen Mobbing-Firmen weiter Belegschaftsmobbing als Straftatbestand „Nötigung“ betreiben, ohne das die Belegschaft einen Schutz geniessen kann ? Wie soll denn der Beweisweg vor der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit aussehen ?

In den letzten 20 Jahren wurden einzelne Belegschaftsmitglieder aus den Abteilungen mittels Mobbing zur Selbstkündigung genötigt, oder sie wurden krankheitsbedingt gekündigt. Die Opfer mussten schliesslich wegen des Mobbings am Arbeitsplatz aufgeben, was offensichtlich den Straftatbestand der Nötigung millionenfach bedeutete, aber in den wenigsten Fällen auch so „gesehen“ wurde. Übrig blieben zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche das stetig steigende Arbeitspensum nicht mehr auffangen konnten. Es fielen jede Menge Überstunden an, was das Familienleben auf ein klägliches Minimum reduzierte. Die von den Arbeitgebern mit Vorsatz betriebene Arbeitsüberlastung am Arbeitsplatz und die Überlastung in der Familie löste Dauerstress aus.

Die Verantwortlichen:

 

 

die Heuschrecken, die das System „Redite durch Rausschmeissen“ betrieben, und sodann die Unternehmen überschuldeten; die Korrupties, die mit dem System „Selbstbereicherung und Förderung der Stellenkorruption in den Betrieben“ ebenfalls einen Teil des finanziellen Bodens in den Unternehmen entzogen; die Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen, welche von den Heuschrecken und Korrupties mittels Stellenkorruption in entscheidende Positionen gebracht wurden, um die Systeme zu schützen; die Bundesregierungen, die in den vergangenen 10-15 Jahren viel zu wenig gegen diese Machenschaften unternahmen.

 

 

Die Folge:

 

 

Mobbing, Stellenabbau, Massenarbeitslosigkeit, Billiglöhnerei, Rausschmiss wegen Krankheit, steigende Armut, steigende Obdachlosigkeit, – und eine Arbeitslosenstatistik, die keiner ernst nehmen darf – . Und wo blieb die Statistik „Armut in Deutschland“ ? Hierzu auch weitere Beiträge im Blog. Die Heuschrecken, die Korrupties, die Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen, verursachten das System der mit Vorsatz betriebenen Arbeitsüberforderung gepaart mit Mobbing am Arbeitsplatz. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäss Arbeitsschutzgesetz griff nicht in dem Masse, um dieses System aufzubrechen, und dieses System zu vernichten. Der Rausschmiss der durch Arbeitsüberlastung und Mobbing erkrankten Belegschaft wurde nicht gestoppt. Die Bundesregierung und die Arbeitgeberverbände feierten die niedrigsten Krankenstände in den Betrieben.Was sie nicht beachteten war der Umstand, dass mit Vorsatz Arbeitsüberlastung und Mobbing betrieben wurde, und die betroffenen Personenkreise erkrankten, und ggf. im Anschluss einen Antrag auf Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit, oder einen Antrag beim HartzIV-Amt, oder einen Antrag beim Sozialamt, oder einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellten.

 

 

So wurde Krankheitsstatistik der Betriebe schöngeredet.

 

 

Dass es ein System gab, um mit Vorsatz Arbeitsüberlastung und Mobbing zu betreiben, soll der nächste Abschnitt verdeutlichen. Die WSI in der Hans-Böckler-Stiftung stellte schon 2004 fest, dass psychische Belastungen praktisch flächendeckend zugenommen hatten und vermutlich die schwerwiegendste Gesundheitsgefahr im Arbeitsalltag darstellen; und körperliche Belastungen teils zurückgegangen sind, teils aber auch zugenommen haben und deshalb nach wie vor nicht unterschätzt werden dürfen; und die institutionellen Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben, insbesondere im kleinbetrieblichen Bereich, nur unzureichend ausgebaut sind; und die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Belastungen nur unzureichend umgesetzt wurden.

Die WSI in der Hans-Böckler-Stiftung hatte eine Betriebs- und Personalrätebefragungen Anfang 2004 als Sondererhebung zu Gesundheitsbelastungen und Prävention am Arbeitsplatz durchgeführt. In der WSI-Betriebsrätebefragung wurden die Betriebsräte gebeten, die entsprechenden Faktoren in ihrem Betrieb entlang einer Skala von 1 (sehr geringe Belastung) bis 7 (sehr hohe Belastungen) in ihrer Bedeutung einzuordnen. Immerhin gab jeder fünfte Betriebsrat (22 %) an, dass es „keine positiven Arbeitsbedingungen“ im Betrieb gebe. Die WSI in der Hans-Böckler-Stiftung stellte fest, dass seit 1999 die psychischen Belastungen wie z.B. Zeitdruck, Arbeitsintensität und Verantwortungsdruck in den Betrieben praktisch flächendeckend zugenommen hätten. Körperliche Belastungen hätten sich uneinheitlich entwickelt. In immerhin einem Drittel der Betriebe sollen körperliche Belastungen zugenommen (34 %) haben, d.h. in zahlreichen Betrieben wären körperliche und psychische Belastungen gestiegen. Der schleichende Personalabbau im Handel hatte ohnehin bewirkt, dass immer mehr Druck auf immer weniger Beschäftigten lastete. Die Beschäftigten im Handel sind dabei zugleich von körperlichen (langes Stehen, schweres Heben) wie auch von psychischen Belastungen betroffen(Kundenkontakte unter starkem Zeitdruck, Überforderung durch Personalengpässe). Hinzu kämen in Zukunft die diskutierten weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen: So sollten weiterhin Pausen der Mitarbeiter gekürzt, die Wochenarbeitszeit verlängert und Urlaubsansprüche verringert werden. Die Betriebsräte werteten wie folgt für die Betriebe:

  • Platz 1 – Termin- und Zeitdruck = 5,7,
    der vermutlich oftmals durch eine schlechte Arbeitsorganisation verursacht oder verstärkt wird
  • Platz 2 – schlechtes Führungsverhalten = 5,0
  • Platz 3 – Angst vor Arbeitsplatzverlust = 4,9
  • Platz 4 – mangelnder Informationsfluss durch den Arbeitgeber = 4,5
    mangelnde Planbarkeit der Arbeitszeit = 4,5
  • Platz 5 – schlechtes Betriebsklima = 4,3
  • Platz 6 – störende Unterbrechungen der Arbeit = 3,9 unklare Zuständigkeiten = 3,9
  • Platz 7 – Mangelnde Gelegenheiten zu notwendigem arbeitsinhaltlichen Austausch = 3,8

 

 

 

Die Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland

 

 

Angesichts der steigenden Belastungen stellte sich die Frage, wie es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben bestellt war. Offensichtlich wussten viele Vorgesetzte nicht, wie es in Ihren Betrieben aussah, da selbst die gesetzlichen Mindestvorgaben zum Gesundheitsschutz im Betrieb kaum eingehalten wurden. Schon seit 1996 fordert das damals veränderte Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber auf, die körperlichen und psychischen Arbeitsbelastungen am Arbeitsplatz mit einer so genannten Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und so gering wie möglich zu halten. Doch mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes schien „es Probleme zu geben. Nur die Hälfte aller befragten Betriebe hatte seit 1996 die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt; von den kleineren Betrieben bis zu 50 Beschäftigten sogar nur jeder dritte. Bezieht man nur jene Betriebe ein, die – wie vorgeschrieben – neben physischen auch psychische Belastungen berücksichtigen, so haben nur ca. 16 % aller Betriebe eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.

Die WSI in der Hans-Böckler-Stiftung stellte somit fest, dass Kleinbetriebe sich sowohl in ihrer Belastungssituation als auch in den präventiven Strukturen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz als Gruppe mit besonders großen Defiziten ausgewiesen hätten, wobei vor der Generalanklage gewarnt wurde, da die Sachlage vielfach sehr unterschiedlich sei. Aber dennoch gäbe es in der Gruppe der Kleinbetriebe viele und besonders schwer wiegende Problemfälle. Generell entscheidend ist jedoch die faktische Umsetzung der betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben, was vielfach zu wünschen übrig lies. Denn nach Auskunft der Betriebsräte wurde immerhin in 62 % der Betriebe versucht, die körperlichen Belastungen zu verringern, – aber nur in 27 % der Betriebe wurde versucht, zudem auch die psychischen Belastungen zu thematisieren und zu reduzieren.

Die Umsetzung, die den Schutz vor Arbeitsüberbelastungen, sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz beinhalten sollte, machte den Arbeitgebern Kopfzerbrechen. Denn „andere betriebliche Erfordernisse“ seien wichtiger, und so verweigerten die Arbeitgeber sich mit „Kostenargumenten„, wobei solche Konstellationen dazu führten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben bis zur Note mangelhaft vernachlässigt wurde. Welche „anderen betrieblichen Erfordernisse wichtiger“ seien, lässt sich mit Verweis auf laufenden oder drohenden Arbeitsplatzabbau verdeutlichen. Einen Abbau von Arbeitsplätzen hatte ein Viertel der befragten Betriebe zu verzeichnen, in etwa jedem zehnten Betrieb wurden zum Befragungszeitpunkt Arbeitsplätze abgebaut; in etwa jedem viertem Betrieb war ein Abbau in Vorbereitung oder möglicherweise geplant.

Interne Umstrukturierungen, ein weiteres Stichwort für andere wichtigere betriebliche Erfordernisse, waren in einem Drittel der Betriebe im Gange oder in Vorbereitung: Externe Verlagerungen wurden in immerhin noch 20 % der Betriebe gerade vollzogen oder geplant. Das „Kostenargument“ blieb ein beliebtes wie auch zweifelhaftes Argument von Arbeitgebern, um Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht umzusetzen, wobei langfristig sich so manche Investition in gesunde Mitarbeiter rechnen würde. Und nach Einschätzung der Betriebsräte ist der Nutzen der realisierten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Betrieb größer als für die Beschäftigten. Weitere Informationen zum Arbeitsschutz im Forum.

Was machten die Gewerkschaften?

 

Was die Arbeitsüberlastung angeht, da wurden die Unikliniken, die Krankenhäuser, und die Alten- und Pflegeheime in den letzten ca. 15 Jahren immer wieder auffällig, und diese Bereiche machten deutlich, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz aus Kostengründen gegen Null gefahren werden kann. Hier hätte sich die ver.di schon längst Druck ausüben müssen, da in den zuvor genannten Einrichtungen von der ver.di durchsetzte Mitarbeitervertretungen langjährig ansässig waren. Diese hätten zahlreiche Anzeigen beim Amt für Arbeitsschutz tätigen müssen, und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze achten müssen. Die Arbeitsüberlastung fand auch deswegen regelmässig statt, weil Chefärzte sich ein schönes Zubrot mit Privatpatienten dazuverdienten. Hier war z. B. die Chirurgie oder die Herzchirurgie (aber auch andere) immer wieder auffällig. Folglich wurden Operationen und sonstige Behandlungen an Privatpatienten „vorrangig und zahlreich“ durchgeführt. Die zu operierenden Privatpatienten wurden häufig seitens der Chefärzte, oder von deren dienenden Oberärzten, als „Notfälle“ eingestuft, was fast täglich zu Marathonbereitschaftsdiensten von ca. 14 Stunden bis 18 Stunden pro Tag führte. Das Op-Team wurde nicht ausgewechselt, da so Kosten gespart werden konnten. Immerhin wurde in aller Regel die gesetzliche Pause von 30 Minuten pro Tag weitgehend beachtet. Im Gegenzug wurde Personal im ärztlichen, wie auch im pflegerischen Bereich, seit ca. 15 Jahren beständig abgebaut, sodass im Operationsbereich, im Intensivbereich, und auf den Bettenstationen nicht ausreichend geeignetes Personal zur Verfügung stand. Gegen dieses derart dubios ausgeführte Direktionsrecht der Chefärzte ging niemand wirklich zwingend vor. Die Korruption lässt grüssen.

 

Pfegefall Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

 

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hätte auch in den Unikliniken, in den Krankenhäusern, und in den Alten und Pflegeheimen umgesetzt werden müssen. Insbesondere die Belastungsanalyse gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz hätte erstellt werden müssen, was aber nur in sehr wenigen Fällen geschah. Auch die Ämter für Arbeitsschutz hätten präventiv Kontrollen durchführen müssen, und die Belastungsanalysen von den Einrichtungen einfordern müssen, was aber auch in sehr wenigen Fällen geschah, und so fielen die illegal geführten Arbeitszeitkonten und die täglich stattfindenden Marathonbereitschaftsdienste in den jeweiligen OP-Abteilungen dann auch nicht auf, und weil alle schwiegen, fielen in diesem Zusammenhang die Behandlungsfehler mit Todesfolge oder schwerer Köperverletzung auch nicht auf. Unter Umständen hätten Präventivmassnahmen im Bereich Arbeitsschutz den Patientinnen und Patienten geholfen. Das Gesundheitssystem hätte viel Geld sparen können, weil Ärztepfusch und Pflegepfusch vielfach vermieden worden wäre, was weniger Arbeit bedeutet hätte, und was zu einer geringeren Belastung des Personals geführt hätte. Die ständige Arbeitsüberlastung des ärztlichen wie auch des nichtärztlichen Personals in den Operationsbereichen, auf den Intensivstationen, und Bettenstationen, führte aber in der Vergangenheit immer wieder zu Ärztepfusch und Pflegepfusch. Hier stachen die Chirurgie und die Herzchirurgie besonders hervor, da hier auch durch Fehlorganisationen Patienten zu Schaden, oder sogar zu Tode kamen, was den Angehörigen als „nicht vorhersehbarer Vorgang“ geschildert wurde. Das Einschalten der Staatsanwaltschaft unterblieb in höchst zahlreichen Fällen, weil die Vorgesetzten schwiegen. Die Angehörigen hatten keine Anhaltspunkte, ob Ärztepfusch, ausgelöst durch Arbeitsüberlastung, der Patient oder die Patientin vor der Operation, bei der Operation, oder nach der Operation, verstarb oder eine schwerwiegende strafrechtlich relevante Körperverletzung erlitt. Selbst Mandeloperationen als Hals-Nasen-Ohren-Operationsroutineeingriff verliefen in den letzten Jahren immer wieder mal tödlich, – verursacht durch vermeidbare Fehler, da Arbeitsüberlastung das Tagesangebot war – . Pflegepfusch und die Null-Krankenbeobachtung auf den Bettenstationen stellte sich als Regelzustand ein, was dem Gesundheitssystem ebenfalls eine unnötige hohe Rechnung bescherte. Aufschluss zu Behandlungsfehlern, Ärztepfusch und Pflegepfusch hätten die Patientenakten geben können, aber die verschwanden im Fall des Falles in zahlreichen Fällen immer dann, wenn die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet wurde. Beschwerden verliefen erfolglos, da die Zuständigkeiten für die Angehörigen kaum zu durchschauen waren, da einmal das Gesundheitsministerium der Landesregierung zuständig sei, dann sei es das Gesundheitsamt, und dann sei es auch schon mal die Ärztekammer zuständig die aber lieber den Ärzten „half“.

 

Wie hätte man es besser machen sollen?

 

Dabei hätte die Präventivmassnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz greifen können, z. B. das Einfordern der Belastungsanalyse gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz. Hier hätte sich das Gesundheitsamt und das Amt für Arbeitsschutz zusammen tun können, um von den Einrichtungen eine solche Belastungsanalyse einzufordern, um diese auch nach den zu besetzenden Stellen, nach der Anzahl der Überstunden, und nach den Marathonbereitschaftsdiensten auszuwerten. Auch hätte sich gezeigt, ob überhaupt ausreichend geeignetes Personal eingesetzt wurde. Hier hätte sich das Bild der Arbeitsüberlastung ergeben, was dazu hätte führen müssen, dass sich z. B. das Gesundheitsamt aufzumachen hatte, um festzustellen, wie viele Behandlungsfehler mit Todesfolge oder mit der Folge der strafrechtlich relevanten Schädigung des Patienten ereignet hatten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsüberlastung standen. Das Einschalten der Staatsanwaltschaft wäre in vielen Fällen zwingend geworden, was wohl niemand wollte, weil dann noch mehr strafrechtlich zu verfolgende Fälle zu Tage gefördert worden wären, als die, die bisweilen bekannt wurden. Ebenso wäre das Einstellen des zusätzlichen und geeigneten Personals zwingend geworden, was u. a. mit der Belastungsanalyse gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz hätte begründet werden können, was aber wohl auch niemand aus Kostengründen wollte.

 

Die Folgen: Frühverrentung im medizinischen Bereich

 

Klar ist jedenfalls heute, dass in vielen Einrichtungen das ärztliche Personal, wie auch das nichtärztliche Personal, welches direkt mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten konfrontiert war, derart überlastet wurde, dass viele Ärzte und Pflegekräfte ihren „Job aufgeben mussten“, obwohl sie gerade mal 10 Jahre im Job waren. Hierzu trugen auch die Marathonbereitschaftsdienste im Operationsdienst von 24 Stunden und mehr bei, wobei das OP-Team häufig genug nicht ausgelöst wurde. Die Unikliniken, die kirchlichen Krankenhäuser, und auch die städtischen Krankenhäuser fielen hier besonders auf, denn Kontrollen auf der Basis einer Belastungsanalyse gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz gab es nur in sehr wenigen Fällen, – wohl auch aus Kostengründen – .

Wäre es nicht besser gewesen für ein Arbeitsklima zu sorgen, sodass eine längere Beschäftigungszeit ohne Dauerarbeitsüberlastung den Beschäftigten zur Verfügung gestanden hätte, damit als Folge die Nötigung zur Selbstkündigung nicht eingetreten wäre ?

Ich meine: Mobbing, Korruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden !

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