BND zur Hauptsacheklage aufgefordert

Nachdem der Bundesnachrichtendienst – natürlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg – beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen – angeblicher – Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. Riethmüller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.

Das ist zwingendes Recht. Vielleicht bringt dieses Zivilverfahren ja dann auch etwas Licht in die BND-Journalistenaffäre, in die ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages nicht zuletzt wegen der exzessiven Auslegung der Geheimhaltungsvorschriften trotz des Einsatzes eines Sonderermittlers bisher bedauerlicherweise nur wenig Licht bringen konnte.

Wenn der BND seine einstweilige Verfügung nun nicht sang- klanglos bei voller Kostenübernahme zurückzieht, wird die öffentliche Verhandlung zum Verfahren LG Berlin 27 O 8/08 sicherlich ein interessantes Ereignis für Prozessbeobachter werden. Besonders gespannt darf man schon jetzt auf den Auftritt von „Mitarbeitern“ des Bundesnachrichtendienstes als Zeugen sein. Wer möchte nicht mal leibhaftige Spione – umso mehr wenn es um Inlandsspionage geht – live erleben?

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