Skandal in Hesssen: Wahlcomputer zu Hause aufbewahrt

Hessen: Das Grundgesetz verkommt zur belanglosen Fassade, die Herrscher des Potemkinschen Dorfes haben die Substanz geplündert, die obdachlose Demokratie stirbt den Hungertod. So könnte man die Situation in der Republik beschreiben. In Hessen kam es laut Wahlbeobachtern nicht nur zu „gravierenden Problemen“, „Unregelmäßigkeiten“ und „massiver Behinderung der Wahlbeobachtung“. Es wurde auch laut „Chaos Computer Club“ in mindestens einer Gemeinde die Computer über Nacht in den Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert. Dies sei „gängige Praxis“, so Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegenüber Wahlbeobachtern. Alle neun Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen seien privat gelagert worden, so die Berichte (1).

„Die Lagerung der Wahlcomputer über Nacht zu Hause bei Lokalpolitikern ist das Albtraum-Szenario für eine Innentäter-Manipulation, auch nach der Logik des hessischen Innenministeriums. So etwas haben selbst wir uns nicht vorstellen können“, so Dirk Engling, Sprecher vom Chaos Computer Club (CCC).

STAATSGERICHTSHOF HESSEN ERLAUBTE WAHLCOMPUTER

Am 24. Januar hatte der Staatsgerichtshof von Hessen einen Einspruch gegen die Verwendung von Wahlcomputern des Konzerns NEDAP bei den hessischen Landtagswahlen zurückgewiesen (2).
“Nach der durch das hessische Innenministerium am 6. Dezember erteilten Verwendungsgenehmigung werden acht Städte und Gemeinden die Wähler in einem mangelbehafteten Verfahren mit Wahlcomputern abstimmen lassen”, hatte es bereits am 7.Januar in einer Presseerklärung der Piratenpartei zur Verfassungsklage gegen Wahlmanipulation durch Computerbetrug geheissen. (3)
„Die Wähler von Alsbach-Hähnlein, Bad Soden, Lampertheim, Langen, Niedernhausen, Niestetal, Obertshausen und Viernheim sollen gezwungen werden, ihre Stimmen den unsicheren Computern anzuvertrauen“, deren gravierende Sicherheitsmängel bekannt seien, so die Kläger. Annähernd baugleiche Wahlcomputer des Herstellers NEDAP waren im September 2007 in den Niederlanden komplett ausgemustert worden, da eine Regierungskommission auf Grund der eklatanten Manipulationsanfälligkeit von der weiteren Verwendung abriet.

Das hessische Innenministerium unter Volker Bouffier hatte nach öffentlichem Druck dies sogar öffentlich zugegeben. Die zugesagten Änderungen im Umgang mit den Wahlcomputern waren aber von Experten als reine „Placebos“ und „Kulthandlungen“ bezeichnet worden.

WAHLCOMPUTER: GESCHÄFTSGEHEIMNIS VOR WAHLGEHEIMNIS UND DEMOKRATIE

Am 1. Januar trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, was von den „rot-grünen“ Schröder- und Fischer-Parteien noch am 3. Juni 2005 beschlossen worden war (4). Im § 6 des IFG heisst es, „Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat“ (3). Das heisst nichts Anderes, als dass Wahlcomputer nicht überprüft werden dürfen – nicht einmal durch eine Wahlkommission.
Vorrang habe das Geschäftsgeheimnis.

weiterer Artikel:
16.01.08
Hessen: Betrug durch NEDAP Wahlcomputer?

Quellen:
(1)
http://www.ccc.de/updates/2008/wahlbeobachtungen-hessen?language=de
(2)
http://www.chip.de/news/Wahlcomputer-in-Hessen-erlaubt_30184086.html
(3)
http://www.radio-utopie.de/2008/01/16/hessen-betrug-durch-nedap-wahlcomputer/

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