ST-aatliche A-rbeitsamt S-päher und I-nvestigatoren

Man fühlt sich in alte Zeiten zurückversetzt, wenn man erfährt, welche Blüten die behördlich angeordneten ‚Kontroll-Ermittlungen’ der Agentur für Arbeit treiben. So berichtet eine Frau (mir sehr wohl bekannt), dass es vor zwei Wochen Freitag morgens um 10:00 Uhr an ihrer Wohnungstür schellte.

Zwei stämmige Herren, wie sie sie beschrieb, standen vor ihrer Tür und baten um Einlass. Sie seihen von der Agentur für Arbeit beauftrag, die Wohnung dahingehend zu untersuchen, ob sie alleine wohne oder nicht.

Sie verweigerte den ‚Herren’ den Zutritt, worauf ihr einer der Herren einen ‚offiziellen’ Zettel in die Hand gab, sie diesen lesen ließ, und nochmals nachfragte, ob sie ihnen immer noch den Zutritt zu ihre Wohnung verweigern würde.

Die Frau bestand weiterhin auf ihrem Grundrecht, worauf die beiden Männer gingen, allerdings nicht ohne den ‚freundlichen Hinweis’, dass sie mit ihrer Verweigerung nunmehr alle Ansprüche verspielt habe.

Wie auf dem Wisch der Agentur für Arbeit zu lesen ist, wird sehr wohl auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung hingewiesen, allerdings findet sich, Bezug nehmend auf die neue Sozialgesetzgebung, auch der süffisante Hinweis, dass – Zitat

„Kann die Behörde den Sachverhalt nicht vollständig ermitteln bzw. klären, geht dies zu Lasten der Leistungsbezieherin / des Leistungsbeziehers. Dies hat zur Folge, dass ein leistungsrechtlicher Bedarf nicht festgestellt werden kann und somit kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.“

– Zitat-Ende.

Abgesehen davon, dass die Agentur für Arbeit einer allein lebenden Frau zwei stämmige ‚Herren’ am frühen Morgen auf den Hals hetzt, spiegelt der Hinweis auf dem ‚Dokument’ wider, in welchem Rechtsverständnis, diese ‚Agentur’ ans Werk geht. Das reicht offensichtlich weiter als die STASI zurück! – Hieß es doch nicht immer „Im Zweifel für den Angeklagten!“ ?

Aber es ist wohl so, dass sich diese(r) ‚Agent(ur)’ in einem anderen Rechtsraum bewegt, wie auch kürzlich noch vom Bundesverfassungsgericht manifestiert wurde.

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